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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Domspitze am 14. Januar 2021, 17:23

Titel: Datenschutz-Wahnsinn beim Versand von Impf-Briefen
Beitrag von: Domspitze am 14. Januar 2021, 17:23
Heute las ich zufällig im Kiosk die Bild zu diesem Thema.

 Wie kann es sein das wegen rechtlichen Hürden in Niedersachen nicht auf das Meldregister zugreifen darf( Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz einen Zugriff auf das zentrale Register verbietet, laut Bild)
Auch das Hessische Innenministerium hat auch keinen Zugriff auf die Daten des Melderegister. Auch in Baden Württemberg ist dem so.

Saarland, Brandenburg und NRW haben die Kommunen den Versand der Impf-Infos aufgedrückt.
Bremen, Hamburg und Schleswig Holstein haben vollen Adress-Zugriff.

Wie passt das zu der Datenweitergabe an den ÖR?

Gruß
Domspitze


Edit "Bürger": Thread-Betreff irreführend/ nicht aussagekräftig in Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag".
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Titel: Re: Datenschutz-Wahnsinn beim Versand von Impf-Briefen
Beitrag von: Kurt am 14. Januar 2021, 19:05
Für die "Impf-Info's" gibt es - anders als für die Beitragserhebung benötigten Meldedaten - augenscheinlich keine Verordnung oder dergleichen.

****************
Bei den Rundfunkern ist das "geregelt":

Es gibt zwei Wege/Arten wie Daten an die Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice gelang(t)en:

Anlassbezogene Datenübermittlung:
Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also pro Person im Einzelfall.
Geregelt in jeweiligen Landesverordnungen: für RP nennt sich das z. B. "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

Meldedatenabgleich:
Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer lief mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug);
- geregelt für das Jahr 2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
- geregelt für das Jahr 2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Lt. 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag findet jetzt ein Meldedatenabgleich in 4-jährigem Rhythmus statt; Start soll 2022 sein.

PS: in der DSGVO gibt es Ausnahmeregelungen; alles o.a. fällt darunter

Hier am Beispiel Rheinland-Pfalz und SWR:
Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) Vom 13. März 2018
§ 12 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g6m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12
Titel: Re: Datenschutz-Wahnsinn beim Versand von Impf-Briefen
Beitrag von: FKupp am 14. Januar 2021, 19:05
Im Bananenstaat kann ja jedes Bundesland Entscheidungen treffen, nahezu wie es möchte, siehe Aktuell Corona.
Die Datenweitergabe erfolgt so wie mir bekannt ist beim Einwohnermeldeamt, bei Abmeldung geht umgehend Meldung an ÖR und bei Anmeldung geht das auch so, heißt wenn der MA vom Amt auf den Knopf drückt, wissen die Bescheid.
 

Edit "Bürger": Thread-Betreff irreführend/ nicht aussagekräftig in Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag".
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