gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2020 => Thema gestartet von: Bürger am 07. Januar 2021, 02:12
-
...wieder mal ein - aus meiner Sicht völlig unzulässiger - Presse-Artikel des öffentlich-rechtlichen Hörfunk-Senders "Deutschlandradio" ::) aber sei's drum:
Deutschlandradio, 08.12.2020
Ablehnung der Beitragserhöhung
„Das Land Sachsen-Anhalt verletzt die Verfassung“
Der Leipziger Staats- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf kritisiert das Nein zum Rundfunkbeitrag aus Sachsen-Anhalt. Sowohl die öffentlichen-rechtlichen Sender als auch die anderen Bundesländer könnten nun mit Aussicht auf Erfolg vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte Gersdorf im Dlf.
Hubertus Gersdorf im Gespräch mit Antje Allroggen
[...]
Hubertus Gersdorf, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Leipzig, hält die Entscheidung aus Sachsen-Anhalt für „in hohem Maße problematisch“. Es dürfe über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden, doch dürfe diese Debatte nicht mit der Frage des Rundfunkbeitrags verbunden werden, sagte Gersdorf im Deutschlandfunk. Das habe das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit so entschieden.
[...]
Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.
https://www.deutschlandfunk.de/ablehnung-der-beitragserhoehung-das-land-sachsen-anhalt.2907.de.html?dram:article_id=488924
(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)
-
Gersdorf "kann auch anders". Wir Bürger mit rationalem Menschenverstand müssen immer neu rätseln, wie Juristengehirne funktionieren mögen. Aber das ist eben ihr süßes Geheimnis. Hier mal ganz anders:
(Auszug aus einem Schriftsatzpaket gegen den "Medienstaatsvertrag 2020")
MSE2.c) *Gersdorf, Hubertus: (1) Youtube ist nicht "Rundfunk"; (2) Lizenzpflicht für Internet-TV verstößt gegen Zensurverbot.
medienpolitik.net/2017/07/medienpolitik-lizenzpflic ht-fuer-internet-tv-ist-verfassungswidrig/
- (im Link Leerzeichen entfernen)
Im Interview: Verfassungsrechtliche Grundlage für Unterwerfung unter Regeln für "Rundfunk" fehlt bei Medienangeboten auf Youtube, sofern nur einfach zeitlich festgelegte Live-Präsenz.
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht. Formal als Interview gestaltetes Darlegung von verfassungsrechtlicher Analyse. 12. Juli 2017
Ähnlich am 7. Februar 2018 in:
teltarif.de/rundfunklizenz-internet-tv-pietsmiettv-gronkh/news/71600.html
- (im Link Leerzeichen entfernen)
Dort verschiedene Kernaussagen; unter anderem:
"Der Medienrechtsexperte Hubertus Gersdorf :.. sieht in der Rundfunklizenz für Internet-TV sogar einen Verfassungsverstoß, denn der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) berücksichtige nicht die veränderten Rahmenbedingungen. Die Lizenzpflicht stammt aus einer Zeit, in der Übertragungskapazitäten knapp waren. Der Gesetzgeber hat zudem die Aufgabe, eine vielfaltssichernde und -fördernde Rundfunkordnung zu gewährleisten, um eine vorherrschende Meinungsmacht zu vermeiden."
Ähnlich und weitergehend Juli 2019. Links:
l-iz.de/bildung/medien/2019/07/Gersdorf-Gutachten-fuer-die-CDU-Fraktion-zeigt-wo-der-Oeffentlich-Rechtliche-Rundfunk-zuerst-reformiert-werden-muss-283491
Gersdorf-Gutachten Langfassung (pdf, ~560 kb):
--- cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/CDU_SLT_Gersdorf-Gutachten_Auftrag_und_Finanzierung_OERR_01072019_Langfassung.pdf
--- Archivabbild: web.archive.org/save/https://www.cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/CDU_SLT_Gersdorf-Gutachten_Auftrag_und_Finanzierung_OERR_01072019_Langfassung.pdf
Gersdorf-Gutachten Kurzfassung (pdf, ~100 kb)
--- cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/CDU_SLT_Gersdorf-Gutachten_Auftrag_und_Finanzierung_OERR_01072019_Kurzfassung.pdf
--- Archivabbild: web.archive.org/web/20190706090124/https://www.cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/CDU_SLT_Gersdorf-Gutachten_Auftrag_und_Finanzierung_OERR_01072019_Kurzfassung.pdf
Positionspapier der Sächsischen CDU-Fraktion (pdf, ~390 kb)
https://www.cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/CDU_SLT_01072019_Positionspapier_OERR.pdf
-
Gersdorf will Art. 5 GG (Freiheit des Rundfunks) gegen Art. 20 (1) und (3) GG (demokratische Ordnung bzw. Gewaltenteilung) sowie gegen die in den Landesverfassungen dem Art. 38 (1) GG (Unabhängigkeit der Abgeordneten) entsprechenden Normen ausspielen?
Die Landtage sind nur noch Versammlungen von Notaren?
Genau die derzeitig existierenden Landesrundfunkanstalten stehen via Art. 5 über dem Grundgesetz? Die Länder könnten diese Anstalten dann nicht einmal abwickeln und durch neue ersetzen.
Diese LRA blieben festgemauert in Ewigkeit, selbst wenn die BRD gleichzeitig von China, Russland und den USA kolonisiert würde.
Abgesehen mal davon, dass - wie in einem anderen, sehr interessanten Thread ausgeführt und auch vom BVerfG in einem uralten Urteil (aus den 1960ern) unterstützt - mit "Rundfunk" erstmal nur die Verbreitungstechnik gemeint ist.
Kennt jemand hier einen Partisanen, der sich getraut hat, das Interview anzuhören? Ich gehe da nicht drauf, ich möchte keinerlei Klicks generieren.
Wie begründet Herr Gersdorf seine ulkige Schlussfolgerung überhaupt?
Vielleicht kann ein Leipziger Jurastudent hier etwas leaken. Herr Gersdorf wird sicher in einer Vorlesung etwas zu diesem Thema erzählt haben.