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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 06. Januar 2021, 18:03
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Die Frage im Titel des Themas kommt auf, weil:
Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30058.msg188159.html#msg188159
Rn. 143 - 1 BvR 1675/16
Zitat
Das Gericht muss sich daher hinsichtlich des materiellen Unionsrechts hinreichend kundig machen. Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 <196>; 128, 157 <189>; 135, 155 <233 Rn. 184>). Auf dieser Grundlage muss das Fachgericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts (vgl. BVerfGE 75, 223 <234>; 135, 155 <233 Rn. 184>) die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig („acte clair“) oder durch Rechtsprechung in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt („acte éclairé“; vgl. BVerfGE 129, 78 <107>; 135, 155 <233 Rn. 184>).
und andererseits
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 23
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. [...]
Wenn sich die Gerichte dieser Zusammenwirkung dadurch verschließen, daß sie der ihnen vom BVerfG auferlegten gerichtlichen Amtspflicht, sich einlesen zu müssen, nicht nachkommen, verstoßen sie doch auch gegen den Art 23 GG, was zur Verfassungswidrigkeit ihrer Entscheidungen führen müsste?
Wurde schon einmal eine nicht den Vorgaben des BVerfG entsprechende Entscheidung eines nationalen Gerichtes mit einer den Art 23 GG fokussierenden Verfassungsbeschwerde angegriffen?