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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2020 => Thema gestartet von: Uwe am 08. Dezember 2020, 17:57

Titel: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Uwe am 08. Dezember 2020, 17:57
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Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
"Spielball der Politik":
Sender beklagen Verfassungsbruch

Quelle: DWDL 08.12.2020 von Uwe Mantel
Zitat
Weil die Fraktion seiner eigenen Partei die Zustimmung verweigerte, lässt Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff den neuen Rundfunkstaatsvertrag und damit auch die Beitragserhöhung platzen. Nun ist das Verfassungsgericht am Zug.

[...] Die Reaktion der öffentlich-rechtlichen Sender fiel so deutlich wie erwartbar aus: Am Nachmittag kündigten die ARD-Sender, das ZDF sowie das Deutschlandradio an, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Sie berufen sich auf die vom Grundgesetz garantiert Rundfunkfreiheit und die ihnen zustehende "bedarfsgerechte Finanzierung" der öffentlich-rechtlichen Sender.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/80621/spielball_der_politik_sender_beklagen_verfassungsbruch/ (https://www.dwdl.de/nachrichten/80621/spielball_der_politik_sender_beklagen_verfassungsbruch/)


Siehe u.a. auch unter
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags? MDR würde klagen (BVerfG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34601.0
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Nichtgucker am 08. Dezember 2020, 18:06
Grundsätzlich begrüße ich, dass sich das BVerfG nunmehr auch mit der Höhe des Rundfunkbeitrages befassen muss. Ausgaben für Peng Peng (Krimis), Fratzengeballer (Boxen) und Trallala (Musik) können naturgemäß und offensichtlich nicht einer Unabhängigkeit der politischen Berichterstattung dienen, mit der der beitragspflichtige Vorteil des ÖRR vom BVerfG in 2018 beschrieben wurde. Dies scheint auch dem ZDF-Intendanten bewusst zu sein, wenn er sagt:

Zitat
"Das Verfahren der Festlegung des Beitrags ist von allen Ländern beschlossen worden, auch von Sachsen-Anhalt. Und das soll die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten sicherstellen, insbesondere auch in der politischen Berichterstattung", sagt ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut.
Quelle: Focus, 08.12.2020
Öffentlich-Rechtliche ziehen wegen Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht
https://www.focus.de/politik/deutschland/erhoehung-wird-blockiert-oeffentlich-rechtliche-ziehen-wegen-rundfunkbeitrag-vor-das-bundesverfassungsgericht_id_12751284.html
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: pinguin am 08. Dezember 2020, 18:16
Leider hat der Rundfunk nicht begriffen, daß die Länder nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, die finanziellen Belange des Rundfunks mit den finanziellen Belangen der Bürger abzugleichen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0

Link führt zur Aussage
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: René am 08. Dezember 2020, 18:48
Verfassungsbruch? Wer rettet die über 40 Millionen Beitragsschuldner vor der Willkür des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Ist das nicht so, dass wir alle allein durch das Grundbedürfnis des Wohnens den teuersten Rundfunk der Welt zwangsfinanzieren müssen? Wo sind unsere Rechte?

Die 86 Cent im Monat sollten über 400 Millionen Jährlich einbringen. Wofür? Allein 1 Prozent davon gehen für die Grundgehälter der Intendanten drauf! Wie kann ein Herr Tom Buhrow 400.000 EUR im Jahr Gehalt haben? Ist das nicht der eigentliche Verfassungsbruch?

Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesen fehlgeleiteten Tanker stoppt. So kann es nicht weitergehen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Ausgestaltung und Größe ist einfach und ergreifend nicht notwendig.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Nichtgucker am 08. Dezember 2020, 18:57
Solltet das BVerfG zugunsten des ÖRR entscheiden, würde damit auch deutlich, dass es völlig überflüssig ist, wenn sich Volksvertretungen mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Egal, ob sie zustimmen oder nicht, der begehrte Rundfunkbeitrag kommt sowieso …

Das wäre kein gutes Zeichen für eine Demokratie …
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: FKupp am 08. Dezember 2020, 20:10
wir alle von gez-boykott u.a. Mitstreiter sollten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Herrn Haseloff ganz einfach nur Danke sagen, vielleicht per Brief oder auch per Mail.
Etwa so: Vielen Dank für Ihre Entscheidung, ein Gegner/in der Zwangsabgabe, Danke!
ohne solche Menschen können wir das Buch zumachen.

E-Mail:
ministerpraesident@stk.sachsen-anhalt.de

Postadresse:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
z.Hd. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff
-persönlich-
Hegelstraße 40 bis 42

39104 Magdeburg
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Tarudi am 08. Dezember 2020, 20:43
Verfassungsbruch? Wer rettet die über 40 Millionen Beitragsschuldner vor der Willkür des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Ist das nicht so, dass wir alle allein durch das Grundbedürfnis des Wohnens den teuersten Rundfunk der Welt zwangsfinanzieren müssen? Wo sind unsere Rechte?

Die 86 Cent im Monat sollten über 400 Millionen Jährlich einbringen. Wofür? Allein 1 Prozent davon gehen für die Grundgehälter der Intendanten drauf! Wie kann ein Herr Tom Buhrow 400.000 EUR im Jahr Gehalt haben? Ist das nicht der eigentliche Verfassungsbruch?

Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesen fehlgeleiteten Tanker stoppt. So kann es nicht weitergehen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Ausgestaltung und Größe ist einfach und ergreifend nicht notwendig.

Genau! Seh ich auch so!
Und  ich frag mich dazu auch, wann MEIN GRUNDRECHT auf Informationsfreiheit mal anständig geregelt wird. Ich habe das Recht auf Grundrechte, kein Verein oder SERVICE oder  was-weiß-ich...
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 08. Dezember 2020, 20:48
Buhrow ...

Zitat
[...] Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden.

... lügt in einer Tour! Die "KEF" kann gar keine unabhängige Arbeit leisten, da sie mit am Trog hängt!

Und wie bei ÖR üblich wird das Floskelgeseier wiederholt, damit der Rezipient es spätestens bei der Wiederholung als wahr und gegeben, unhinterfragt hinnimmt.  >:(

Gab es nicht so etwas ähnliches - wo die Rundfunkmafia ihren Willen erst nicht bekam - schon einmal zu Rundfunkgebührenzeiten?

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007
- 1 BvR 2270/05 -, Rn. 1-213,
http://www.bverfg.de/e/rs20070911_1bvr227005.html
Zitat
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007
- 1 BvR 2270/05 -
- 1 BvR  809/06 -
- 1 BvR  830/06 -

1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.
2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.
3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Muss ja dann vermutlich nur etwas umgeschrieben werden.  >:(

Das blöde ist, dass das BVerfG die selben Lügen wie ÖR verbreitet, siehe z. B. obiges Urteil:
Da wird in den Entscheidungsgründen die "KEF" auch als ein "unabhängiges Gremium" angeführt.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Spark am 08. Dezember 2020, 21:00
Nichts für ungut, aber "Danke" sagen? Wofür?
Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass Herr Haseloff dieses aus reiner Menschenfreundlichkeit getan hat.
Immerhin war auch er es, der der Änderung des Staatsvertrages am 17. Juni (dem Tag der Deutschen Einheit) dieses Jahres zustimmte, sogar entgegen einer Mehrheit seiner Fraktion.

Diese Aktion dient wohl eher dem Zweck, den Ruf seiner Partei nicht zu gefährden und trotzdem bei den Wählern noch halbwegs gut dazustehen.

Vielleicht wurde über dieses ganze Affentheater zwischenzeitlich vergessen, dass auch die CDU die Zwangsabgabe auf das Wohnen billigt und die Einführung sogar mit gefördert hat.
Dass auch die CDU die ganzen Gewaltmaßnahmen gegen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mitträgt.

Man nenne mir nur ein Bundesland, in dem die CDU gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, welcher die ganze Misere mit der Zwangsabgabe erst einläutete, gestimmt hätte. Wer das schafft, bekommt einen Lolli.

Es gibt in diesem Land nur eine einzige Partei, welche sich bisher, aus was für Gründen auch immer, für die Belange der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eingesetzt hat und einsetzt. Ist zwar traurig, aber dennoch wahr.

Ich werde garantiert keiner Partei "Danken", welcher ich im Endeffekt die Gewaltmaßnahmen, die gegen mich eingeleitet wurden, zu verdanken habe.

Von mir bekommen sie nur ein, um es mal auf "funkisch" zu sagen:

F..K You !
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: DumbTV am 08. Dezember 2020, 22:43
Eine entsprechende Meldung bei heise.de. Beachtenswert die Aussage des Herrn Holznagel...

heise.de, 08.12.2020

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Beitragserhöhung gestoppt: ARD und ZDF wollen vors Bundesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt zieht die Reißleine und blockiert einen höheren Rundfunkbeitrag in Deutschland. Die Sender werden nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Zitat
[…]

Was wird aus der Erhöhung?
[…]

Ob und wenn ja, wann die 86 Cent Plus doch noch kommen, ist noch nicht absehbar. Laut Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Bernd Holznagel könnten etwa ein dem Hauptverfahren vorgeschaltetes Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht eine vorläufige Steigerung zum 1. Januar bringen – zumindest bis eine Entscheidung im Hauptverfahren vorliegt.

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Beitragserhoehung-gestoppt-ARD-und-ZDF-wollen-vors-Bundesverfassungsgericht-4983778.html



Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!



Edit "Büger": Zu Herrn Holznagel siehe u.a. auch folgende aktuelle Beiträge u.a. unter
Holznagel: Landtage können von Rundfunkbeitrags-Erhöhung nicht abweichen (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34506.0
Holznagel - „Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“ (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34504.0
sowie auch u.a. diese beiden etwas älteren Meldungen
Prof. Dr. Bernd Holznagel: „Desinformation ist ein ernstzunehmendes Problem“ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32717.0
Showdown in Karlsruhe - Interview mit B.Holznagel (Bund der Steuerzahler) (05/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27494.0
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Bürger am 09. Dezember 2020, 01:28
FAZ, 08.12.2020 (ABO)
Gekippte Beitragserhöhung
Rundfunkanstalten wollen wegen Entscheidung in Sachsen-Anhalt klagen
Die Landesregierung in Magdeburg zieht ihren Gesetzentwurf zurück und verhindert damit, dass der Rundfunkbeitrag steigt. ARD, ZDF und Deutschlandfunk wollen deshalb klagen. Wie gut sind ihre Chancen?
von Reinhard Bingener und Constantin van Lijnden
Weiterlesen unter (ABO)
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/anstalten-wollen-wegen-entscheidung-in-sachsen-anhalt-ueber-rundfunkbeitrag-klagen-17092314.html
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: hankhug am 09. Dezember 2020, 01:39
Ich wäre dafür, die Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten öffentlich zu machen und eine Bearbeitungsstelle einzurichten, die Stellungnahmen von interessierten Bürgern in die Replik auf die Verfassungsbeschwerde einarbeitet, die dann den BVerfG-Richtern vorgelegt wird.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Bürger am 09. Dezember 2020, 01:53
@alle

Wir sind hier in den Pressemeldungen, welche nach wenigen Monaten im Nur-noch-Lese-Archiv landen und auch nicht der Ort für wirklich vertiefende Diskussionen sind.

Aus diesem Grunde bitte eigenverwantwortlich und gemeinsam darauf achten, eine wirklich tiefere Diskussion bzgl. Verfassungsbeschwerde/ -befugnis/ -szenarien usw. in einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu starten, wofür den Moderatoren allerdings momentan komplett Zeit und Energie fehlen... :-\

Bitte also in Eigeninitiative und mit entsprechender Sorgfalt selbst übernehmen. Danke.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Nevrion am 09. Dezember 2020, 15:34
Die große Frage wird sein, ob das Bundesverfassungericht, dann die Personal- und Pensionskosten als im Sinne des Beitragszahlers empfindet und damit auch die Anhebung bewilligt. Immerhin hatte sich damals bei der letzten großen Klage dort, Richter Kirchhof selbst als unbefangen befunden, obwohl sein Bruder den Gesetzesentwurf, um den es ging, geschrieben hatte.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: René am 09. Dezember 2020, 16:22
(...) Immerhin hatte sich damals bei der letzten großen Klage dort, Richter Kirchhof selbst als unbefangen befunden, obwohl sein Bruder den Gesetzesentwurf, um den es ging, geschrieben hatte.

Es geht woanders schlimmer, z. B. in de USA. Man muss nur an Trump denken: Will er sich nicht selbst und seine Kinder begnadigen?  ;D Ich selbst habe leider etwas Vertrauen in unsere Organe verloren, nachdem das Urteil 2018 mit dem, was während der Verhandlung ablief, nicht wirklich viel zu tun hatte.

Erstaunlich auch, wie jedes Jahr um diese Zeit, kurz vor Weihnachten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sau durchs Dorf jagt. Was aber jetzt geschieht, hat Sprengpotential, es sei denn, die Protagonisten knicken ein...
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Lefty am 09. Dezember 2020, 16:58
Ich wage mal eine Prognose: Willfährige Richter werden die Beitragserhöhung jetzt schnell durchwinken - im Namen des Volkes.

Als nächste Maßnahme kommt eine turnusmäßige Erhöhung der Beiträge, ohne dass die Nickemännchen und -weibchen in den Parlamenten damit behelligt werden.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: ope23 am 09. Dezember 2020, 18:22
Als nächste Maßnahme kommt eine turnusmäßige Erhöhung der Beiträge, ohne dass die Nickemännchen und -weibchen in den Parlamenten damit behelligt werden.
Das ist dann das Ende der parlamentarischen Demokratie.

Der Bereich, in welchem ein Parlament und auch der Souverän (das Volk - etwa durch Abstimmungen) nichts zu melden hat, umfasst nur die Artikel 1 und 20 unseres wundervollen Grundgesetzes -  Art. 79 Abs. 3 GG regelt das explizit. Und nichts weiter.

Sollte dem Herrn "Verfassungs"rechtler Dieter Dörr vielleicht mal auf einer Postkarte erklärt werden, was "eine Mehrheit" also bloß nicht "darf"...
"Mehrheit darf bei uns eben nicht alles" (D. Dörr)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34601.msg209644.html#msg209644 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34601.msg209644.html#msg209644)

Erstaunlich auch, wie jedes Jahr um diese Zeit, kurz vor Weihnachten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sau durchs Dorf jagt. Was aber jetzt geschieht, hat Sprengpotential, es sei denn, die Protagonisten knicken ein...
*überleg*  ....  ;D ;D ;D

Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Nichtgucker am 09. Dezember 2020, 19:28
Hinsichtlich der KEF wird deutlich, was sich unter Begriffen wie "Staatsferne" und "Unabhängigkeit" tatsächlich abspielt. Die Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten berufen und nicht von den Parlamenten gewählt. Und eine Prüfung, ob das begehrte Geld tatsächlich im Sinne der gesetzlichen Vorgaben verwandt wird, soll gar nicht stattfinden!

Zitat
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags (bis 2012 der Rundfunkgebühren), der dann durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (bis 2012 GEZ) eingezogen wird. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der sowohl die Höhe des Beitrags wie auch die Verteilung der Mittel regelt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei „lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz“, wurde das KEF-Verfahren 1994 geändert.

Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:

1.Anmeldung des Bedarfes durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF,
2.Überprüfung durch die KEF,
3.Festsetzung des Beitrags durch die Landesparlamente.

Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden. …

Die KEF ist im Gegensatz zu den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF nicht für die Prüfung zuständig, ob die Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt. Sie weist Jahr für Jahr darauf hin, dass Sport mit Abstand der größte Kostenblock ist.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_des_Finanzbedarfs_der_Rundfunkanstalten (https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_des_Finanzbedarfs_der_Rundfunkanstalten)

Aus NRW kommt übrigens ein früherer WDR-Mitarbeiter und aus Bremen ein ehemaliges Mitglied des ZDF-Fernsehrates ...

KEF-Mitgliederliste mit Lebensläufen: https://kef-online.de/de/kommission/mitglieder (https://kef-online.de/de/kommission/mitglieder)


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch im Forum unter
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: FKupp am 09. Dezember 2020, 20:47
Wir leben leider nur noch in einer Scheindemokratie die Stück für Stück in einen autoritären Staat umgewandelt wird. Ohne Zustimmung der Regierungsparteien wird kein hohes Amt in diesem Land mehr vergeben, so dass überall nur noch Parteisoldaten sitzen, die die Gesetze immer öfter im Sinne der Regierung auslegen, siehe Verhandlungen vieler Mitstreiter. Hat evtl. der Erste Senat bereits eine Order bekommen? Dann kann das Buch geschlossen werden!
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2020, 14:28
Die Gegenbeschwerde der Bürger von rund 500 Seiten Schriftsatz wurde bereits seit Februar 2020 entwickelt und ist startbereit.

Hoffentlich machen die bald ihre Verfassungsbeschwerde, damit Bürger die Aktivlegitimation für die Gegenbeschwerde erlangen.

Bürger aus fast allen Bundeständern sind bereits im Hintergrund-Team vereint, die je 5 cm Papierstapel zu drucken und einzureichen. Darin sind alle Bürgerforderungen vereint für rechtlich gebotene Neuordnung von allem.
Hallo, ARD, wir freuen uns schon auf euch, bitte rasch!
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: lex am 19. Dezember 2020, 09:17
Eigentlich sollte sich das BVerfG auch die Frage stellen, wieso die Anstalten nicht schon geklagt haben, als der Koalitionsvertrag ausgehandelt wurde. Was hat sich geändert, dass man damals eine nicht-Erhöhung des Beitrages gebilligt hat und jetzt auf einmal (obwohl sich nichts geändert hat) eine Verfassungswidrigkeit feststellt?
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Nichtgucker am 19. Dezember 2020, 09:42
@ Lex

Koalitionsverträge sind politische Absichtserklärungen und haben insofern keine direkten Auswirkungen. Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass jemand von einem Verhalten des Gesetzgebers konkret betroffen ist.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: NichtzahlerKa am 19. Dezember 2020, 12:13
Die KEF ist im Gegensatz zu den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF nicht für die Prüfung zuständig, ob die Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt. Sie weist Jahr für Jahr darauf hin, dass Sport mit Abstand der größte Kostenblock ist.
Das ist schlicht DIE Lüge des Rundfunksystems. Das 8. Rundfunkurteil sagt in Rn. 182 ganz klar
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 1994
- 1 BvL 30/88 -, Rn. 1-196,
http://www.bverfg.de/e/ls19940222_1bvl003088.html
Zitat
Rn. 182
Das bedeutet allerdings nicht, daß die Bedarfsanmeldung keiner Überprüfung zugänglich wäre. Da bei der Rundfunkgebühr das Korrektiv des Marktpreises ausfällt, ist vielmehr eine externe Kontrolle im Interesse der mit der Gebühr belasteten Teilnehmer erforderlich. Diese Kontrolle darf sich aber nicht auf die Vernünftigkeit oder Zweckmäßigkeit der Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten beziehen, sondern allein darauf, ob sie sich im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Bei dieser Kontrolle handelt es sich folglich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe.

Dem fachlichen Charakter der Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe entspricht die Übertragung an ein sachverständig zusammengesetztes Gremium besonders gut, wie es in Gestalt der KEF auch bereits angestrebt ist.

Die KEF hat grundsätzlich ALLES durchgewunken und noch nie von ihrem Recht gebrauch gemacht, Dinge, die klar außerhalb des Rundfunkauftrags liegen, nicht zu finanzieren. Einzig "Wirtschaftlichkeit" wird hier und da moniert und der angemeldete Bedarf halbiert. Das ist keine echte Wirtschaftlichkeitskontrolle und schon gar keine Kontrolle des Auftrags. Sie behaupten, sie machen/ dürfen das nicht, aber eigentlich wären sie dazu verpflichtet.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: pinguin am 19. Dezember 2020, 12:48
Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass jemand von einem Verhalten des Gesetzgebers konkret betroffen ist.
Es hat aber kein Verhalten eines Gesetzgebers gegeben; der Gesetzgeber ist das Parlament und nicht die Landesregierung. Und das Parlament hat weder zugestimmt, noch abgelehnt, denn das zu beratende Dokument wurde vorher von der Landesregierung zurückgezogen. Dafür wiederum ist das Parlament nicht verantwortlich.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: drboe am 19. Dezember 2020, 13:17
Exakt! Da es um einen Staatsvertrag geht, der die Zustimmung des Parlaments benötigt bevor er angewendet werden kann, ist zunächst die Landesregierung am Zug. Diese hat dem Parlament rechtzeitig ein Zustimmungsgesetz vorzulegen. Dies hat die Landesregierung durch das Zurückziehen der Vorlage praktisch nicht getan. Der Gesetzgeber hat also nichts vorliegen, über das ein Beschluss herbei geführt werden könnte. M. E. ein klares Versäumnis der Exekutive. Insofern wird es interessant, wie der Streit laufen wird und zwischen welchen „Fronten“. Im viel zitierten Referenzfall war die Situation ganz anders. Damals hatten die Regierungen einen Vertrag ausgehandelt, der den Sendern weniger brachte als von der KEF vorgeschlagen. Das ist heute nicht der Fall. Gegen die Parlamente als Ganzes können die Sender m. E. nicht klagen, da die fast alle zugestimmt haben und Sachsen-Anhalt nie entscheiden konnte. Bleibt der Versuch, die ängstliche Regierung von Sachsen-Anhalt zu zwingen, den Anstalten zu Willen zu sein. Da bin ich so was von gespannt. :)

M. Böttcher
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: DumbTV am 22. Dezember 2020, 20:00
Aus aktuellem Anlass, siehe:

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0
Titel: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Bürger am 09. Juni 2022, 00:08
Aus aktuellem Anlass mal eine kleine chronologische Übersicht... ::)
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33829.0
Haseloff zieht die Notbremse – um Chaos in der CDU zu verhindern (RfB) (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34545.0
Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34605.0
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...und nun auch noch
MP von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff soll in den ZDF-Verwaltungsrat (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36092.0
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Beitrag von: Bürger am 02. April 2023, 01:28
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Haseloff ist Taktgeber - ARD setzt auf Finanztrick (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37132.0
und dortiger Vergleich von Haseloffs Aussagen ::)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37132.msg221984.html#msg221984


Dass die Erhöhung von 17,50€/mtl auf 18,36€/mtl trotz BVerfG-Entscheidung vom 20.07.2020 und diesbezüglicher Verlautbarungen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch in faktisch allen Presseartikeln nach aktuellem Stand augenscheinlich gar nicht offiziell in Kraft getreten ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0