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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2020 => Thema gestartet von: DumbTV am 07. Dezember 2020, 20:44
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Und während die Empörung groß war als vor kurzem Abgeordnete bedrängt wurden, wird hier durch die Politik und Öffentlich-Rechtlichen der (indirekte) Druck, mit teils unhaltbaren Behauptungen und konstruierten Zusammenhängen, immer weiter erhöht, mit dem Ziel, dass die Parlamentarier doch noch "umfallen"... >:( :o
Wo ist hier der Aufschrei der Empörung in den Massenmedien?
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spiegel.de, 07.12.2020
Streit in Sachsen-Anhalt
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags? MDR würde klagen
Der Mitteldeutsche Rundfunk würde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sollte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht kommen. Das sagt MDR-Intendantin Karola Wille – und ihr Sender wäre nicht der Einzige.
Der MDR würde nach Angaben von Intendantin Karola Wille vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro nicht kommen sollte. Die Intendantin des öffentlich-rechtlichen Senders sagte am Montag bei der Sitzung des MDR-Rundfunkrats: »Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen.«
[…]
Sie hoffe »bis zur letzten Minute«, dass die Erhöhung doch noch komme, sagte Wille. Bliebe die Beitragsanpassung aus, käme allein auf den MDR ein Fehlbetrag von 165 Millionen Euro zu. Den ostdeutschen Sender würde das Scheitern der Erhöhung besonders treffen, weil der Kostendruck ohnehin schon hoch sei, sagte die Intendantin.
[…]
weiterlesen:
https://www.spiegel.de/kultur/tv/mdr-wuerde-klagen-wenn-rundfunkbeitrag-nicht-erhoeht-wird-a-f894e129-6ad7-40b2-802f-41e9bdda1b25
Siehe auch die weiteren Meldungen dazu im Board Pressemeldungen November 2020 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=178.0) und Pressemeldungen Dezember 2020 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=179.0).
Edit "Bürger":
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und zur vorläufigen Kanalisierung der Diskussion um eine etwaige Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten gegen die seitens der Bundesländer als Gesetzgeber unterlassene Rundfunkbeitrags-Erhöhung siehe und diskutiere bitte nunmehr unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
Hiesiger Thread wird zu diesem Zweck geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Aus den Kommentaren zum Artikel:
Die MDR-Intendantin will also den Parlamentsbeschluss nicht akzeptieren, sondern spricht schon mal einen Erpressungsversuch aus, um ein ihr genehmes Ergebnis zu erzielen. So viel zum "Demokratiefernsehen".
https://www.spiegel.de/kultur/tv/mdr-wuerde-klagen-wenn-rundfunkbeitrag-nicht-erhoeht-wird-a-f894e129-6ad7-40b2-802f-41e9bdda1b25?commentId=795e7f0e-2911-473e-aefe-8a7bd5de52d5#kommentare
>So viel zum "Demokratiefernsehen"<
Deshalb spricht man ja auch gern von einer "Demokratieabgabe" - wir geben die Demokratie einfach ab.
https://www.spiegel.de/kultur/tv/mdr-wuerde-klagen-wenn-rundfunkbeitrag-nicht-erhoeht-wird-a-f894e129-6ad7-40b2-802f-41e9bdda1b25?commentId=9886b6cf-a467-4415-9f92-12bab5f7938a#kommentare
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Eine gewisse Frau Wille sagt hier:
»Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen.«
Nun, seit 2013 sind alle Bürger dieses Landes durch den Rundfunkbeitrag in ihren Grundrechten beschwert, das heißt, in ihren Grundrechtsbereich wird massiv eingegriffen.
Es sei denn, diese gewisse Frau Wille ist der Auffassung, dass das Grundgesetz und die Grundrechte nur noch für einen bestimmten Teil der Bevölkerung Geltung entfalten. Und zwar dem Teil der Bevölkerung, der beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt ist.
Ferner gibt diese gewisse Frau Wille zu verstehen, dass der MDR vor das Bundesverfassungsgericht ziehen würde, sollte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro nicht erfolgen.
Um diese Aussage zu verstehen, muß man sie auf Deutsch sehen.
Daher hier die Hugl-Übersetzung:
Wenn wir unsere Erhöhung nicht bekommen, dann schrecken wir auch vor Gewalt nicht zurück. Wir tun dieses immerhin schon sehr erfolgreich seit mehr als sieben Jahren und haben mittlerweile enorme praktische Erfahrung damit.
Moralische Bedenken kennen wir nicht. Wir haben schon Leute dafür ins Gefängnis gebracht. Bürgern ihr Auto zwangsversteigern lassen. Ob für diese Bürger ihr Fahrzeug von existenzieller Bedeutung ist, das interessiert uns nicht. Wir lassen Rentnern die Rente pfänden, Löhne pfänden. Ob Alleinerziehende dadurch in Schwierigkeiten geraten, ihre Kinder noch angemessen zu versorgen, auch das interessiert uns nicht. Sollen sie ihr Kind doch notfalls in ein Waisenhaus bringen. Wir kennen da keine Skrupel, solange wir nur unser Geld bekommen.
Da werden wir uns doch nicht durch ein paar kleine Abgeordnete, welche sich plötzlich als Wichtigtuer aufspielen wollen, aufhalten lassen.
Intern haben wir schon mit dem Gedanken gespielt, mit Hilfe unserer Parteifreunde ein Gesetz einzuführen, welches öffentliche Erschießungen im Falle von sehr hartnäckigen Verweigerern ermöglicht. Natürlich würden wir so ein Ereignis im Rahmen einer Live-Sendung übertragen. Wir wollen unserem Stammpublikum ja immer die bestmögliche Unterhaltung bieten.
Und da die Werbeindustrie natürlich auch nicht zu kurz kommen soll, werden diese Ereignisse selbstverständlich vor 20.00 Uhr stattfinden. Ferner werden Zusammenschnitte in unseren tricrossmedialen Mediatheken zum dauerhaften Abruf bereitstehen.
Eventuell planen wir auch zusätzlich noch eine neue Show dazu, in der Sie, liebes Stammpublikum, die Erschießung des Monats wählen können. Unter allen Einsendern werden selbstverständlich lukrative Gewinne verlost.
Aber um dieses Höchstmaß an Unterhaltung auch realisieren zu können, brauchen wir nun einmal jeden Cent von Ihnen. Freiwillige Spenden sind natürlich auch immer herzlichst willkommen.
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Die Rundfunkanstalten haben nur die inhaltliche Freiheit, sonst keinerlei Grundrechte; auch das hat das BVerfG bereits entschieden.
BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33746.0
Link führt zur Aussage.
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Was mir Mut macht ist, daß auf den Spiegel-Online-Artikel (über Frau Willes Vorhaben, notfalls zu klagen) ca. 1000 Kommentare gepostet wurden und mindestens 95% der Menschen ihre Abneigung gegenüber dem aufgeblähten ÖRR und dessen Geldforderungen kundgetan haben.
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Eine neue Klage zum Rundfunkbeitrag wäre aus meiner Sicht gar nicht schlecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 2018 beschrieben, worin der besondere Vorteil des ÖRR liegen soll, der einen Zwangsbeitrag begründen soll. Es stellt sich dann die Frage, welche Art Sendungen des ÖRR überhaupt geeignet sind, einen solchen Vorteil darzustellen und somit zur Bemessung einer Zwangsfinanzierung per KEF herangezogen werden können.
Erwirbt der ÖRR eine Lizenz zur Ausstrahlung eines Filmes, der bereits bei anderen TV-Sendern gelaufen ist, bin ich gespannt, wie der "beitragspflichtige Vorteil" hergeleitet werden soll. Das gleiche gilt letztlich auch für Eigenproduktionen wie Tatort und die ganzen SOKO's, die sich inhaltlich nicht von Krimis anderer TV-Sender unterscheiden.
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Guten TagX,
also ich würde es auch sehr begrüßen, wenn Frau Dr. Wille Beschwerde beim BVerfG erhebt.
Dann könnte das BVerfG mal gleich prüfen, inwieweit Frau Dr. Wille, die von einem verfassungswidrig zusammengesetztem Rundfunkrat gewählt wurde, beschwerdebefugt ist.
Die Beschwerde der Intendantin des MDR dürfte nämlich wegen des verfassungswidrigen MDR-StV unzulässig sein.
"Der MDR-Staatsvertrag trägt prähistorische Züge“
https://www.medienpolitik.net/2019/08/der-mdr-staatsvertrag-traegt-praehistorische-zuege/
BVerfG "ZDF, Bender-Urteil"
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014
- 1 BvF 1/11 -, Rn. 1-135,
http://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html
Ey yoo Wille! Du bist prähistorisch! Mach mal ruhig Wille-Welle beim BVerfG!
Die erste Verfassungsbeschwerde, bei der Bürger_innen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sich mit "Stellungnahmen" ans BVerfG wenden:
Die Beschwerde Aktenzeichen xxxxxxx, der Frau Intendantin des MDR Wille-Welle, dürfte wohl - wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit des MDR-StV - unzulässig sein.
Dieser Umstand ist Frau Intendantin Wille-Welle auch bekannt, sodass eine Missbrauchsgebühr in voller Höhe zu verhängen ist.
MfG
heimGEZahlt
Höhöhö!
:)
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Hoffentlich dauert die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht genauso lange wie unsere Klagen vor Gericht gegen den Zwangsbeitrag.
Wie kann man die Klagedauer jetzt schön verzögern damit sich die Erhöhung verzögert? >:D
Sollten wir Holger Stahlknecht erst einmal dankbar sein. ;D
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@KR23: Genau. Die ÖRR sollten wie normale Bürger den Rechtsweg einhalten und bei den Verwaltungsgerichten beginnen müssen. In fünf Jahren wäre dann ggf. nach Ausschöpfung des Rechtsweges das BVerfG zuständig. Genauso war das mit den Klagen bei der Einführung des Rundfunkbeitrages 2013.
Weiß jemand, auf welcher Rechtsgrundlage sich die ÖRR gleich an das BVerfG wenden dürfen?
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Süddeutsche Zeitung, 17.06.2020
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
"Mehrheit darf bei uns eben nicht alles"
Der Verfassungs- und Medienrechtler Dieter Dörr erklärt das komplizierte Verfahren hinter der Festsetzung des Rundfunkbeitrags - und warum es die Rundfunkfreiheit schützt.
Von Aurelie von Blazekovic
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-2020-gez-1.4939087
Haben wir also fast Null Chance. Vielleicht könnten das Bundesverfassungsgericht durch Klagen gegen Coronaauflagen ect. überlastet werden. :laugh: Zeit ist Geld $-)
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"Wenn die Beitragserhöhung nicht kommt, ist die Finanzierung nicht mehr gesichert." - Mit diesem Argument könnte man eigentlich jeden beliebigen Beitrag jenseits der 17,50 Euro fordern. Ich denke, es wäre angemessen, das Budget staatsvertraglich zu deckeln, sonst zahlen wir 2030 um die 20 Euro. Der Beitrag steigt also kontinuierlich weiter, weil man den ÖRR so subventioniert, dass er eigentlich nur noch wachsen kann und eine Überversorgung stattfindet.
Dass man seine Leute zu gut bezahlt und schlechte Pensionsverträge gemacht hat, muss eigentlich vor den Gerichten erkannt werden und darf nicht zu Lasten der Beitragszahler ausgelebt werden.
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Darf der MDR überhaupt vor das BVerfG gehen und klagen?
Die Klage müsste aus meiner Sicht doch sofort durch das BVerfG abgewiesen werden. Hier geht es lediglich um die Finanzierung und nicht um Grundrechte. Der Artikel 5 besagt lediglich: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."
Freiheit und nochmal Freiheit. Was hat das mit Geld zu tun? Es ist ja nicht, als dass die Politiker sagen, wir verbieten euch den Rundfunk.
Wenn das BVerfG diese Klage zulässt, müsste man die Richter doch in Frage stellen... Wir haben 5 Jahre warten müssen, bis sie ein Verfahren angefangen haben und das war aus politwissenschaftlicher Sicht dann sogar völlig falsch beschieden worden, da es die Grundrechte der Bürger mit Füßen getreten hatte.
Edit "Bürger":
Siehe zu den bundesverfassungsgerichtlich verbrieften/ etablierten (wenn auch ggf. in Frage zu stellenden) Grundrechten des ö.r. Rundfunks" unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
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@Bodi
Süddeutsche Zeitung, 17.06.2020
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
"Mehrheit darf bei uns eben nicht alles"
Der Verfassungs- und Medienrechtler Dieter Dörr erklärt das komplizierte Verfahren hinter der Festsetzung des Rundfunkbeitrags - und warum es die Rundfunkfreiheit schützt.
Von Aurelie von Blazekovic
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-2020-gez-1.4939087
Bereits der Titel "Mehrheit darf bei uns eben nicht alles" sagt schon alles. Herr Dörr sagt es so und meint damit, dass das Landesparlament eben nicht dem Rundfunk die auskömmliche Finanzierung verweigern darf.
Zu sagen ist nämlich, dass Herr Dörr zwar sehr schön das dreistufige Verfahren vorstellt, dabei aber die parlamentarische Demokratie verschwurbelt. Es gibt keine Behörde, die amtlich den finanziellen Bedarf des Rundfunks feststellt. Also müssen die Parlamente über den Bedarf befinden.
Die KEF ist keine Behörde; von der KEF sind nicht einmal die Statuten bekannt. Die KEF ist nicht einmal ein demokratisches Organ, das BVerfG bezeichnete sie sogar als "Hilfsinstrument" der Ministerpräsidentenkonferenz - und selbst diese ist nicht demokratisch legitimiert, sondern ein reines Gruppentreffen. Die KEF hat rein informative Aufgaben. Die KEF "stellt" nichts "fest".
Wir wissen mittlerweile, dass die Geschäftsführung der KEF nur aus ca. drei Hanseln besteht, die im selben Gebäude wie die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz sitzen. Die 16 Entsandten der Bundesländer treffen sich dann dort ab und zu mal.
Die Parlamente haben in ihrer Budgethoheit sehr wohl das Recht, den Bedarf selbst förmlich festzustellen und die Mittel dazu bereitzustellen. Die KEF ist ein Instrument der Exekutive und untersteht keiner parlamentarischen Kontrolle.
Es hätten - wenn schon - die 16 Landtage eine eigene KEF etablieren sollen.
Die "Staatsferne" kann nicht gegen die Budgethoheit ausgespielt werden. Mit diesem Argument könnte man alles, was als "staatsfern" angesehen wird, aus dem Hoheitsbereich der parlamentarischen Demokratie nehmen und damit zu etwas Absolutem machen. Das kann nicht sein.
Herr Dörr hat sich als Verfassungsrechtler offensichtlich disqualifiziert. Einen derartigen Unfug kann das Bundesverfassungsgericht nicht stehen lassen.
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Zunächst wurde ein gemeinsames Abstimmen mit der AfD im Landtag verhindert. Was nicht verhindert wurde, ist die Erhöhung des Beitrags an sich. Die kommt nach Klage beim Verfassungsgericht so sicher wie das Amen in der Kirche - gerade deshalb, weil die Erhöhung von einer "unabhängigen Stelle" nämlich der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen wurde.
Das BVerfG unter Vorsitz von Merkels Liebling Harbarth wird sich hier nicht quer stellen. Es darf also nach anfänglicher Empörung derweil in den Funkhäusern schon mal Entwarnung gegeben werden. Eine üppige Finanzierung eines servilen Propagandapparats wird die Politik weiterhin sicherstellen.
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Was mir Mut macht ist, daß auf den Spiegel-Online-Artikel (über Frau Willes Vorhaben, notfalls zu klagen) ca. 1000 Kommentare gepostet wurden und mindestens 95% der Menschen ihre Abneigung gegenüber dem aufgeblähten ÖRR und dessen Geldforderungen kundgetan haben.
Medien-Lobbyisten und Politiker handeln beim Rundfunkbeitrag überwiegend ohne die Zustimmung der Bevölkerung. Wie in vielen anderen Themenbereichen auch. - Die Leute müssen sich jetzt permanent zu Wort melden und das laut und deutlich, sonst ändert sich nichts.
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Höhöhöhö! Hervorragend!
Durch den Schachzug, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, dürfte die Verfassungsbeschwerde (auf Zuruf von Prof. Rööörrrrr oder wie der heißt) wohl auch am Subsidaritätsprinzip scheitern. Der MDR hat bei einer ev. "Klage" vor dem BVerfG nämlich den Rechtsweg nicht beschritten. Eine Normenkontroll"klage" kommt jetzt ja nicht mehr in Frage, da es ja kein "Gesetz" gibt, dass vom Parlament abgelehnt wurde. Höhöhö!
Es stellt sich jetzt auch die Frage, ob Willle-Welle überhaupt den Rechtsweg beschreiten kann. Tatsächlich dürfte jetzt nämlich ein "nichtverfassungsrechtlicher Streit unter den Bundesländern" ausbrechen.
Damit kommt § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zur Anwendung:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/50.html
§ 50 [Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz]
(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug
1. über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,
Unzweifelhaft ist der MDR kein Land und Wille-Welle keine Ministerpräsidentin. Sie ist Intendantin und wurde durch einen verfassungswidrig zusammengesetzten Rundfunkrat gewählt. Zwar könnte Wille-Welle geltend machen, sie sei Büttel1 der Ministerpräsidenten, denn
§ 29 Abs. 5 MDR-StV bestimmt:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR
(5) Der Intendant hat im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, daß den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen.
doch reicht dies nicht aus. Im Gegenteil es könnte durch die Staatsvölker Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens argumentiert werden, Wille-Welle "Klage" nur auf Erhöhung des UnfuXbeitraX damit die "Anteile der Länder" in die Höhe schießen. Höhöhö!
Wie dem auch sei, heute ist ein Tag zum Tanzen und Feiern!
:)
1 i.S. einer Person die zu "niederen Diensten" gebraucht wird.
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@Bodi
Süddeutsche Zeitung, 17.06.2020
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
"Mehrheit darf bei uns eben nicht alles"
Der Verfassungs- und Medienrechtler Dieter Dörr erklärt das komplizierte Verfahren hinter der Festsetzung des Rundfunkbeitrags - und warum es die Rundfunkfreiheit schützt.
Von Aurelie von Blazekovic
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-2020-gez-1.4939087
Dass Herr Dörr mit seiner Prognose zu einer Entscheidung des BVerfG so sicher ist, hat im Wesentlichen den Grund, dass das BVerfG seine schützende Hand über finanzielle Kapriolen des ÖRR hält.
Andererseits ist es nun nicht ganz so einfach, wie Herr Dörr sich das noch im Juni vorstellte. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Zustimmungsgesetz zur Aktualisierung des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" weder abgelehnt noch diesem zugestimmt. Es hat schlicht gar nicht über das Gesetz entschieden, dass die Regierung in den Landtag eingebracht hat, weil die Regierung die Vorlage vor der Abstimmung zurück gezogen hat. Das BVerfG könnte derzeit daher höchstens ein Versäumnis der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt feststellen, dass diese dem Landtag nämlich nicht die Gelegenheit zur Entscheidung gegeben hat. Das außerhalb des Parlaments geäußerte Stimmungsbild, das eine Ablehnung wahrscheinlich macht, ist diesbezüglich uninteressant, weil jeder Abgeordnete selbst entscheidet und nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Er könnte sich ja schließlich in der Abstimmung ganz anders entscheiden als vorher deutlich gemacht. Wenn die Regierung des Landes also zu feige ist "es darauf ankommen zu lassen", ist das sicher kein Punkt, dem man den Landtag anlasten kann.
Es ist also zu fragen, welche Möglichkeiten der ÖRR hat, wie weit die Macht des BVerfG reicht, bzw. wo sie endet.
1. Kann der ÖRR verlangen, dass die Regierung eines Bundeslandes über ein Zustimmungsgesetz abstimmen lässt?
Können die Sender die Regierung eines Bundeslandes verklagen, wenn sie es nicht/ nicht zeitig tut?
Der ÖRR ist nicht Vertragspartner des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Die Nicht-Vorlage ist m. E. eher als Verletzung des zwischen den Regierungschefs vereinbarten Vertrags zu betrachten.
2a. Kann das BVerfG eine Landesregierung zwingen, dem Landtag einen Gesetzesentwurf vorzulegen?
Wenn ja, innerhalb welcher Zeit muss der Landtag entscheiden - muss er überhaupt entscheiden? - und was ist, wenn auf dieses unter Umständen mögliche Gebot der Landtag sich gegen das Gesetz entscheidet? Ich vermute, dass erst dann, wenn der Landtag das Gesetz tatsächlich abgelehnt hat, eine Klage der Anstalten vor dem BVerfG möglich ist.
2b. Was, wenn innerhalb der Legislatur der Landtag nicht mehr dazu kommt zu entscheiden, die Regierung vor der Entscheidung wechselt?
Ich habe den Eindruck, dass der Ministerpräsident auf Zeit spielt, vielleicht hofft, nach der Wahl besser dazustehen.
3. Wäre das BVerfG in der Lage den sogn. Rundfunkbeitrag festzusetzen, ohne dass der zuständige Gesetzgeber die Chance einer Entscheidung hatte?
Es ist nicht gut, wenn sich ein Gericht zum Gesetzgeber aufschwingt. Die Frage könnte sein, ob es sich für das BVerfG überhaupt lohnt, sich wegen eines nicht gerade armen ÖRR aus dem Fenster zu lehnen.
M. Boettcher
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Wenn der (ehemalige) Vorsitzend der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, Lutz Marmor, erst die KEF leitet und später Intendant des NDR wird, ist er sicherlich kompetent, den Finanzbedarf des örr zu beurteilen.
Unabhängig? Da habe ich schwere Zweifel.
Lutz Marmor (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Marmor#Leben
[...]
Im Anschluss wechselte Marmor bis 1995 als Verwaltungsdirektor zum damaligen Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg. Diese Position übernahm er nach einem weiteren Wechsel bis 2006 beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). In dieser Zeit war Marmor zugleich 2002 als Leitung des KEF-Büros innerhalb der ARD tätig. Zudem übernahm Lutz Marmor 2003 und 2004 den Vorsitz der Finanzkommission innerhalb der ARD.
2006 kehrte Marmor zum Westdeutschen Rundfunk als Verwaltungsdirektor und stellvertretender Intendant zurück. In dieser Zeit amtierte er zudem bis 2007 als Vorsitzender des Verwaltungsrates der damaligen GEZ und war Mitglied der ARD-Strategiegruppe. Nach seiner Wahl zum NDR-Intendanten wechselte Marmor zurück zum Norddeutschen Rundfunk. In dieser Funktion übernahm er 2013 außerdem den ARD-Vorsitz.
[...]
In dieser Zeit war er für meinen Mitgliedsbeitrag für den NDR zuständig. Ich habe ihn zwei Mal angeschrieben wegen einiger diskussionswürdigen Punkte. Dieser Diskussion hat er sich nicht gestellt. Mein erster Brief wurde nicht beantwortet, der zweite, Einschreiben mit Rückschein besagte, daß ein Lutz Marmor im NDR Rothenbaumchaussee 132 - 134 Hamburg nicht bekannt sei.
Nach dem oben zitierten hat die Sache den gewissen haut goût.
Dan
de
Lion
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Hallo rhadamanthis,
ich denke es hat einen Stimmungswandel in der Bevölkerung gegeben. (Vielleicht ist da Wunschdenken meinerseits im Spiel?)
Die Leserschaft bei Spiegelonline ist möglicherweise auch nicht ganz repräsentativ und erst recht gilt das für die Kommentatoren.
Wenn jetzt ARD und die anderen Anstalten den Klageweg beschreiten, muß das massenhaft mit enthüllenden Kommentaren in den anderen Medien, insbesondere auf den Internetplatformen begleitet werden.
So kann man viele unschlüssige Leute erreichen.
Mittlerweile ist in breiten Kreisen zumindest eine Ahnung vorhanden, daß im großen Maßstab ein korruptes Machtgefüge auf einen Propagandaapparat angewiesen ist.
Alles kostet sehr viel Geld, und immer mehr "normale Menschen" ohne politische Macht fühlen sich in ihrem politischen Willen eben nicht vertreten.
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Könnten sich die Sender zu/in einem Organstreitverfahren aufwerten lassen? Ansonsten sehe ich den Weg der Normenkontrolle über einen Landtag der es durchgewunken hat. Die könnten meinen, dass das beschlossene "Verwerfen bei Einstimmigkeit" verfassungswidrig war. Das ist aber schon ziemlich vom Rücken durch die Brust ins Auge...
Jedenfalls wird das Verfahren kommen, und wir sollten uns dafür rüsten.
Edit "Bürger":
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und zur vorläufigen Kanalisierung der Diskussion um eine etwaige Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten gegen die seitens der Bundesländer als Gesetzgeber unterlassene Rundfunkbeitrags-Erhöhung siehe und diskutiere bitte nunmehr unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
Hiesiger Thread wird zu diesem Zweck geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
@alle
Wir sind hier in den Pressemeldungen, welche nach wenigen Monaten im Nur-noch-Lese-Archiv landen und auch nicht der Ort für wirklich vertiefende Diskussionen sind.
Aus diesem Grunde bitte eigenverwantwortlich und gemeinsam darauf achten, eine wirklich tiefere Diskussion bzgl. Verfassungsbeschwerde/ -befugnis/ -szenarien usw. in einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu starten, wofür den Moderatoren allerdings momentan komplett Zeit und Energie fehlen... :-\
Bitte also in Eigeninitiative und mit entsprechender Sorgfalt selbst übernehmen. Danke.