gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 07. Dezember 2020, 10:12
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Hauptseite:
Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung - Wie kann ich mich gegen eine Zwangsvollstreckung wehren?
https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/zwangsvollstreckung/die-rechtsbehelfe-in-der-zwangsvollstreckung-wie-kann-ich-mich-gegen-eine-zwangsvollstreckung-wehren-159236.html
Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/zwangsvollstreckung/die-voraussetzungen-der-zwangsvollstreckung-159181.html
mit den Aussagen
Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die bescheinigt, dass ein bestimmter Anspruch besteht. [...]
Die häufigsten Vollstreckungstitel sind
Urteile,
Vollstreckungsbescheide als Ergebnis eines Mahnverfahrens,
Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse,
Vergleiche, notarielle Urkunden in denen sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Auch wichtig:
Eine Rechnung oder Mahnung können nicht unmittelbar vollstreckt werden.
Edit "Bürger": Thema vorsorglich geschlossen zur weiteren Prüfung.
Verlinkt sind Seiten zur "Zivilgerichtsbarkeit", was ohne weitergehende Erklärungen der in Sachen "Rundfunkbeitrag" (leider) durchgeführten "Verwaltungsvollstreckung" nicht hilfreich ist:
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16142.0
Mögliche Seite NIedersachsens zur Verwaltungsvollstreckung siehe u.a. unter
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/allgemeine_angelegenheiten_des_inneren/verwaltungsvollstreckungsrecht/verwaltungsvollstreckungsrecht-62688.html
Bitte etwas Gedudl. Danke für das Verständnis.