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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2020 => Thema gestartet von: BondGirl am 04. Dezember 2020, 14:34
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MSN / WELT, 04.12.2020
„Verbreiten Angst“ - Kubicki rechnet mit Öffentlich-Rechtlichen ab
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, vielfach einseitig zu berichten und Ängste zu schüren.
[...]
Die ARD sei „arrogant“ geworden, weil „verfassungsgeschützt und stark alimentiert“.
Weiterlesen auf:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/'verbreiten-angst'-kubicki-rechnet-mit-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-ab/ar-BB1bCZWp
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Der Rechtsruck der FDP wird immer mehr offenbar. ::)
;D ;D ;D
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Bundestagsvizepräsident Kubicki bescheinigt hier den Öffentlich Rechtlichen eine nicht ausgewogene d.h. einseitige Berichterstattung.
Dies steht im Widerspruch zum Staatsvertrag und es dokumentiert den Vertragsbruch, der einseitig von den Verantwortlichen begangen wird.
Ein Aufschrei bleibt hier im Forum leider aus, obwohl die Aussage Kubickis ein schlagkräftiges Argument erkennen lässt für eine Verweigerung der Zahlung - wegen Vertragsbruchs.
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Ein Aufschrei bleibt hier im Forum leider aus, obwohl die Aussage Kubickis ein schlagkräftiges Argument erkennen lässt für eine Verweigerung der Zahlung - wegen Vertragsbruchs.
Grund der Beitragserhebung ist jedoch leider das "Innehaben einer Wohnung".
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Grund der Beitragserhebung ist jedoch leider das "Innehaben einer Wohnung".
Der Abgabetatbestand mag die Wohnung sein.
Der abzugeltende - und damit überhaupt erst "rundfunkbeitrags-rechtfertigende" - (abgebliche) individuelle "Vorteil" ist jedoch...
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
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Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
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(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]
Warum da kein "Aufschrei" durchs Forum geht, wenn ein Herr Kubicki die Erfüllung "dieser Funktion" in Frage stellt?
Wahrscheinlich weil das hier schon bekannt war ;)
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Das Lustige daran ist doch, dass es dafür überhaupt keines Herrn Kubicki bedarf.
Das hat doch freundlicherweise ein Herr Schönenborn, Programmdirektor des WDR, selber übernommen. Siehe dazu auch:
ARD will auch „denen was bieten, die sich ausgegrenzt fühlen“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34567.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34567.msg209485.html#msg209485
Leider, leider reicht das als Argument aber nicht aus, da es hierbei um Inhalte geht. Und da wird doch naturgemäß immer auf die Möglichkeit der Programmbeschwerde verwiesen.
Nun, die Chance, dass eine Programmbeschwerde angenommen wird, liegt weit, weit unterhalb der Chance eines Schneeballs eine Rundreise durch die Hölle unbeschadet zu überstehen.
Und ich meine hier wirklich "angenommen", nicht lediglich "entgegengenommen".
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Ein Aufschrei bleibt hier im Forum leider aus, obwohl die Aussage Kubickis ein schlagkräftiges Argument erkennen lässt für eine Verweigerung der Zahlung - wegen Vertragsbruchs.
Dieses Forum ist der "Aufschrei", und das nicht erst seit Herr Kubicki sich zum ÖR-Rundfunk äußert. Zumal seine Motive zu hinterfragen wären, fällt ihm doch recht spät auf, dass beim ÖRR Einiges im Argen liegt.
Im Übrigen hat Herr Kubicki an keiner Stelle einen "Vertragsbruch" behauptet. Er ist u. a. Rechtsanwalt und weiß ziemlich sicher, dass solche Behauptung Blödsinn ist.
M. Boettcher