Kleine AnfrageDownload des Originaldokuments (pdf, ~130 kb) / Alternativdownload im Anhang
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger waren in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 rundfunkbeitragssäumig und auf welches finanzielle Volumen beliefen sich 2017, 2018 und 2019 die Rundfunkbeitragsrückstände (bitte jahres - weise auflisten)?
2. Welchen absoluten Anteil aus den Rundfunkbeitragsrückständen 2017, 2018 und 2019 machte daran der Säumniszuschlag aus (bitte jahresweise auflisten)?
3. Gegen wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen (bitte jahresweise auflisten)?
4. Welche Summe ausstehender Rundfunkbeiträge aus 2017, 2018 und 2019 konnten in Baden-Württemberg nach vollständig automatisierten Vollstreckungsersuchen beigetrieben werden (bitte jahresweise auflisten)?
5. In wie vielen Fällen aus 2017, 2018 und 2019 waren Adressen nicht korrekt angegeben bzw. nicht korrekt vermerkt worden, sodass vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge eingestellt werden mussten (bitte jahresweise auflisten)?
6. Welche Maßnahmen sind geplant, um erfolglose vollständig automatisierte Festsetzungsbescheide und vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge zu vermeiden?
7. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse aus den Vollstreckungsgebühren erzielten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 durch das Beitreiben ausstehender Rundfunkbeiträge (bitte jahresweise auflisten)?
8. Wie hoch lagen die offenen Rundfunkbeitragsforderungen 2017, 2018 und 2019 landes- und bundesweit (bitte jahresweise auflisten)?
16. 10. 2020 Räpple fraktionslos
Begründung
Gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Staatsvertrag über den Südwestrundfunk führen die Regierungen die Rechtsaufsicht über den Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts. In der Ausgabe der Drucksache 16/6539 vom 9. Juli 2019 des Landtags von Baden-Württemberg wird im Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Juli 2019 von Staatsministerin Theresa Schopper bekanntgegeben: „[…] Darüber hinaus soll eine Rechtsgrundlage für den Erlass automatisierter Beitragsbescheide durch den Beitragsservice geschaffen werden (vgl. § 10 a RBStV-E). […]“.
In der Ausgabe der Drucksache 16/7026 vom 9. Oktober 2019 des Landtags von
Baden-Württemberg hat Staatsministerin Theresa Schopper die Anzahl vollständig automatisiert erlassener Festsetzungsbescheide und vollständig automatisiert erlassener Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg wie folgt angegeben:
Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 1.173.565 Bescheide
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 1.494.095 Bescheide
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 1.079.313 Bescheide
Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 161.498 Vollstreckungsersuchen
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 143.682 Vollstreckungsersuchen
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 103.597 Vollstreckungsersuchen
Antwort
Mit Schreiben vom 9. November 2020 Nr. II-3480 beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt:
Dem Staatsministerium liegen zu den Fragen 1 bis 8 keine eigenen Erkenntnisse vor, sodass der Südwestrundfunk (SWR) um Stellungnahme gebeten wurde.
1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger waren in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 rundfunkbeitragssäumig und auf welches finanzielle Volumen beliefen sich 2017, 2018 und 2019 die Rundfunkbeitragsrückstände (bitte jahresweise auflisten)?
Der SWR hat hierzu die Anzahl der privaten Beitragskonteninhaberinnen und -inhaber angegeben, die jeweils zum Stichtag (31. Dezember) einen Mahnstatus aufwiesen. Eine Aussage über die Gesamtanzahl der Personen, für die in einem bestimmten Zeitraum eine Mahnmaßnahme erstellt wurde, lässt sich nach Auskunft des SWR nicht treffen.
– 31. Dezember 2017: 417.626 Beitragskonteninhaberinnen und Beitragskonteninhaber
– 31. Dezember 2018: 341.890 Beitragskonteninhaberinnen und Beitragskonteninhaber
– 31. Dezember 2019: 356.670 Beitragskonteninhaberinnen und Beitragskonteninhaber
Ebenfalls zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) wurden vom SWR die offenen Beitragsforderungen der privaten Beitragskonten wie folgt ausgewiesen. Hierbei ist nach den Angaben des SWR zu beachten, dass die dargestellten Beträge alle Forderungen, also auch noch nicht angemahnte Forderungen enthalten.
– 31. Dezember 2017: 81.163.728,73 Euro
– 31. Dezember 2018: 90.815.057,21 Euro
– 31. Dezember 2019: 86.859.379,90 Euro
2. Welchen absoluten Anteil aus den Rundfunkbeitragsrückständen 2017, 2018 und 2019 machte daran der Säumniszuschlag aus (bitte jahresweise auflisten)?
Der SWR hat hierzu mitgeteilt, dass in den in Frage 1 aufgeführten Beitragsforderungen ihrem Grunde nach keine Kostenforderungen, wie der Säumniszuschlag, beinhaltet sind.
Eine Aufstellung der Säumniskostenforderungen ist nach Angaben des SWR nicht möglich, da die Kostenforderungen nicht nach der Art der Kosten selektiert werden können. Es können lediglich die gesamten Kostenforderungen, in denen unter anderem auch die Säumnisgebühren enthalten sind, wie folgt zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) dargestellt werden:
– 31. Dezember 2017: 8.908.401,08 Euro
– 31. Dezember 2018: 8.895.641,86 Euro
– 31. Dezember 2019: 8.920.545,22 Euro
3. Gegen wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen (bitte jahresweise auflisten)?
Der SWR hat erläutert, dass die nachfolgend dargestellten Werte die Gesamtanzahl der in den einzelnen Jahren für private Beitragskonteninhaberinnen und -inhaber erstellten Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg zeigen. Es ist möglich, dass Personen innerhalb eines Jahres mehrfach ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben. Ein Rückschluss auf die Gesamtanzahl der Personen, die ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben, lässt sich daher nach Auskunft des SWR nicht ziehen.
– Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 152.469
– Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 135.133
– Januar 2019 bis einschließlich Dezember 2019: 135.405
4. Welche Summe ausstehender Rundfunkbeiträge aus 2017, 2018 und 2019 konnten in Baden-Württemberg nach vollständig automatisierten Vollstreckungsersuchen beigetrieben werden (bitte jahresweise auflisten)?
Der SWR hat hierzu mitgeteilt, dass bei den Erledigungen von Mahnmaßnahmen immer das letzte abgeschlossene Jahr betrachtet wird. Die Beendigung von Vollstreckungsersuchen kann jedoch unter Umständen mehrere Jahre dauern, sodass die dargestellten Beträge unter Umständen nicht abschließend sind. In den dargestellten Beträgen sind nach den Angaben des SWR auch die Kostenforderungen enthalten.
– Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 23.835.066,10 Euro
– Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 21.428.291,62 Euro
– Januar 2019 bis einschließlich Dezember 2019: 23.072.466,23 Euro
5. In wie vielen Fällen aus 2017, 2018 und 2019 waren Adressen nicht korrekt angegeben bzw. nicht korrekt vermerkt worden, sodass vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge eingestellt werden mussten (bitte jahresweise auflisten)?
Der SWR hat hierzu mitgeteilt, dass ihm eine Auswertung hierzu nicht vorliegt. Zur Erlangung der Meldedaten hat der SWR Folgendes angegeben: die Einwohnermeldeämter übermitteln einerseits anlassbezogen Meldedaten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wenn sich bei volljährigen Einwohnern und Einwohnerinnen Daten geändert haben. Beim bundesweiten Meldedatenabgleich gleicht der Beitragsservice auf gesetzlicher Grundlage (§ 11 Absatz 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) andererseits seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ab. Damit liegt dem Beitragseinzug eine valide und aktuelle Datenbasis zugrunde.
Dem SWR liegen nach dessen Angaben keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Problematik in Verbindung mit der automatisierten Erstellung von Vollstreckungsersuchen und falschen Adressdaten hindeuten.
6. Welche Maßnahmen sind geplant, um erfolglose vollständig automatisierte Festsetzungsbescheide und vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge zu vermeiden?
Hierzu hat der SWR erläutert, dass dem Vollstreckungsverfahren von Beitragsforderungen ein mehrstufiges Mahnverfahren voraus geht, bei dem Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt werden. Damit werden die Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldner umfassend über den Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verpflichtet. Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Über diese Vielzahl von Stufen wird nach Auskunft des SWR sichergestellt, dass erfolglose Verfahren so weit wie möglich vermieden werden.
7. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse aus den Vollstreckungsgebühren erzielten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 durch das Beitreiben ausstehender Rundfunkbeiträge (bitte jahresweise auflisten)?
Über die Höhe der Gebühreneinnahmen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit der Vollstreckung ausstehender Rundfunkbeiträge wird keine Statistik geführt. Auch kann sie nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden.
8. Wie hoch lagen die offenen Rundfunkbeitragsforderungen 2017, 2018 und 2019 landes- und bundesweit (bitte jahresweise auflisten)?
Die offenen Rundfunkbeitragszahlungen stellten sich nach Angaben des SWR zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) im privaten Bereich wie folgt dar:
Baden-Württemberg (vgl. Antwort zu Frage 1)
– 31. Dezember 2017: 81.163.728,73 Euro
– 31. Dezember 2018: 90.815.057,21 Euro
– 31. Dezember 2019: 86.859.379,90 Euro
Bundesrepublik Deutschland
– 31. Dezember 2017: 1.205.084.506,72 Euro**
– 31. Dezember 2018: 1.320.317.008,13 Euro
– 31. Dezember 2019: 1.316.252.963,99 Euro
Die folgende Übersicht des NDR gibt Auskunft über die offenen Forderungen in einem Mahnstatus zu den jeweiligen Stichtagen 1. Dezember 2017 und 30. November 2018 für einen Vergleich im Jahresabstand. Aktuelle Zahlen mit Stand Dezember 2018 liegen noch nicht vor.
01.12.2017 in Euro 30.11.2018 In Euro offene Forderungen bundesweit 890,9 Mio. 827,1 Mio. davon Säumniszuschläge 10,7 Mio. 11,4 Mio. offene Forderungen Hamburg 24,5 Mio. 27,0 Mio. davon Säumniszuschläge 0,3 Mio. 0,3 Mio.
(...) Die Buchungen des Jahres 2018 sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind die entsprechenden Zahlen vorläufig.
Sehr interessant:
offene Forderungen bundesweit
31. Oktober 2018: 829,7 Mio. Euro
31. Oktober 2019: 941,7 Mio. Euro
Landtag von Baden-Württemberg
16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 9069
19.10.2020
Kleine Anfrage des Abg. Stefan Räpple fraktionslos und Antwort des Staatsministeriums
Ausstehende Rundfunkbeiträge und VollstreckungsersuchenZitat[...]Download des Originaldokuments (pdf, ~130 kb) / Alternativdownload im Anhang
In der Ausgabe der Drucksache 16/7026 vom 9. Oktober 2019 des Landtags von
Baden-Württemberg hat Staatsministerin Theresa Schopper die Anzahl vollständig automatisiert erlassener Festsetzungsbescheide und vollständig automatisiert erlassener Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg wie folgt angegeben:
Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 1.173.565 Bescheide
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 1.494.095 Bescheide
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 1.079.313 Bescheide
Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 161.498 Vollstreckungsersuchen
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 143.682 Vollstreckungsersuchen
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 103.597 Vollstreckungsersuchen
Antwort
[...]
3. Gegen wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen (bitte jahresweise auflisten)?
Der SWR hat erläutert, dass die nachfolgend dargestellten Werte die Gesamtanzahl der in den einzelnen Jahren für private Beitragskonteninhaberinnen und -inhaber erstellten Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg zeigen. Es ist möglich, dass Personen innerhalb eines Jahres mehrfach ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben. Ein Rückschluss auf die Gesamtanzahl der Personen, die ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben, lässt sich daher nach Auskunft des SWR nicht ziehen.
– Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 152.469
– Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 135.133
– Januar 2019 bis einschließlich Dezember 2019: 135.405
[...]
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9069_D.pdf
Landtag von Baden-Württemberg
16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 9069
19.10.2020
Kleine Anfrage des Abg. Stefan Räpple fraktionslos und Antwort des Staatsministeriums
Ausstehende Rundfunkbeiträge und VollstreckungsersuchenZitatDie offenen Rundfunkbeitragszahlungen stellten sich nach Angaben des SWR zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) im privaten Bereich wie folgt dar:
Baden-Württemberg (vgl. Antwort zu Frage 1)
– 31. Dezember 2017: 81.163.728,73 Euro
– 31. Dezember 2018: 90.815.057,21 Euro
– 31. Dezember 2019: 86.859.379,90 Euro
Bundesrepublik Deutschland
– 31. Dezember 2017: 1.205.084.506,72 Euro**
– 31. Dezember 2018: 1.320.317.008,13 Euro
– 31. Dezember 2019: 1.316.252.963,99 Euro
Ist dasMan kann die Außenstände keinem einzelnen Jahr richtig zuordnen. Allein meine vom Rundfunk geforderten RB belaufen sich schon auf über 1400 Euro seit dem Jahr 2014, und das wächst und wächst und wächst. Die 1.3 Mrd. Euro sind einfach die Summe zwischen "wünsch dir was" und dem was sie real von den Bürgern kriegen, und dieses Loch wird eben immer tiefer jedes Jahr.
a) jeweils ein kumulativer Wert aller offenen Beträge zum Stichtag des jeweiligen Jahres oder
b) müssten die Jahresbeträge noch kumuliert werden, um den Gesamtaußenstand zu beziffern (d.h. z.B. 2017-2019 ~3,8 Mrd. Euro Gesamtaußenstände?)?
Für das Berichtsjahr belaufen sich die Gesamterträge laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge auf 8.068.117.965,12 €. Gegenüber dem Vorjahr sind die Erträge somit um 59.478.844,21 € gestiegen – ein Zuwachs von 0,7 %. Die höheren Gesamterträge resultieren unter anderem aus dem bundesweiten Meldedatenabgleich 2018 und den damit verbundenen automatischen Anmeldungen von Beitragskonten, die sich noch bis ins erste Halbjahr 2019 fortgesetzt haben8 Milliarden Euro, Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen waren 2019 konstant
Für das Berichtsjahr belaufen sich die Gesamterträge laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge auf 8.008.639.120,91 €. Dies bedeutet eine Steigerung der Erträge gegenüber dem Vorjahr um 34.294.107,31 € – ein Zuwachs von 0,43 %. Die Erhöhung der Gesamterträge resultiert in erster Linie aus den automatischen Anmeldungen im Rahmen des 2018 durchgeführten bundesweiten Meldedatenabgleichs und der anlassbezogenen MeldedatenübermittlungBeitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Die Gesamterträge aus der Abrechnung der Rundfunkbeiträge sind 2017 erneut leicht gesunken.Laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge belaufen sich die Gesamterträge für 2017 auf 7.974.345.013,60 €. Gegenüber dem Vorjahr sind die Erträge somit um 3.696.412,17 € gesunken. Der Rückgang fällt mit –0,05 % minimal aus.Beitragsservice stellt Jahresbericht 2017 vor – Meldedatenabgleich 2018 ...
Eine Ursache für den leichten Rückgang ist die veränderte Rundfunkbeitragsregelung für Einrichtungen des Gemeinwohls. Während sie im Vorjahr noch maximal einen vollen Beitrag zahlten, entrichten Einrichtungen des Gemeinwohls seit dem 01.01.2017 höchstens einen Drittelbeitrag (siehe auch Seite 12 f.). Darüber hinaus wirkte sich auch noch 2017 der Meldedatenabgleich 2013/2014 auf die Entwicklung der Gesamterträge aus. So konnte bei einigen Beitragskonten, die im Zuge dieses Abgleichs in 2013 und 2014 automatisch angemeldet wurden, der konkrete Rundfunkbeitrag mangels Mithilfe der angeschriebenen Beitragszahler/-innen erst relativ spät ermittelt werden. In den Fällen, in denen seit der automatischen Anmeldung die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt waren, wurde diese rückwirkend gewährt. Entsprechend verringerten sich folglich auch die Gesamterträge.