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Archiv => Archiv => Pressemeldungen November 2020 => Thema gestartet von: DumbTV am 16. November 2020, 00:13
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Medienstaatsvertrag ... damit so wird aus den freien Angeboten im Internet per Definiton "zulassungsfreier Rundfunk" die bei zuviel Reichweite geknebelt und eingeschränkt werden (können)...
heise.de, 13.11.2020
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Medienstaatsvertrag und Streamer:
Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig
Der Medienstaatsvertrag enthält neue Regelungen für Livestreamer. Ob sie in Zukunft eine Rundfunklizenz brauchen, hängt primär von ihrer Zuschauerzahl ab.
Streamer mit Rundfunklizenz: Zu Zeiten des Rundfunkstaatsvertrags brauchten bekannte Internet-Persönlichkeiten wie "Gronkh", "Drachenlord" und das Team von "PietSmiet" nach Ansicht der zuständigen Landesmedienstaaten eine Rundfunklizenz, um ihre Livestreams veranstalten zu dürfen. Das sorgte für Ärger und Verwirrung. Der neue Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag am 7. November abgelöst hat, soll Klarheit schaffen – enthält aber noch immer dehnbare Formulierungen.
Der neue Medienstaatsvertrag soll die Medienordnung modernisieren, indem er die Grenzen zwischen den verschiedenen Medienformen aufweicht. Entsprechend gelten für Livestreamer auf Twitch oder Youtube nun die gleichen Regeln wie etwa für das Fernsehen, die sozialen Medien oder für Nachrichtenformate. […]
Keine Pauschal-Befreiung für Videospielstreamer
[…] Von der Lizenzpflicht befreit sind außerdem Programme, "die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten". Das schließt laut DLM Videospielstreams aber nicht grundsätzlich aus: "Dies ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls. […]
Nur wenige erreichen 20.000 Zuschauer
[…]
Eine Sprecherin der Landesmedienanstalten wies in einer Mail an heise online aber darauf hin, dass auch lizenzfrei sendende Kanäle Auflagen unterliegen: "Zulassungsfreier Rundfunk ist kein Rundfunk zweiter Klasse. Er unterliegt – auch ohne das aufwändigere Zulassungsverfahren durchlaufen zu haben – grundsätzlich den identischen materiellen Anforderungen beispielsweise zu Kennzeichnung von Werbung."
weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Medienstaatsvertrag-und-Streamer-Rundfunklizenz-ab-20-000-Zuschauern-noetig-4959915.html
Hinweis:
Die Landesmedieanstalten, deren Aufgabe die Kontrolle des privaten Rundfunks ist, werden aus den Rundfunk"beiträgen" finanziert. Die LM erhalten einen festen Prozentsatz der Rundfunkbeiträge. Das Budget der LM ist also unabhängig von deren Aufgaben. :o
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23535.0
Zum Thema siehe u.a. auch:
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23782.0
Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34437.0
Neuer Medienstaatsvertrag: Bitte nicht diskriminieren! (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34412.0
Medienstaatsvertrag: Länder wollen mehr Barrierefreiheit in Medien (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34402.0
Gegen Medienkonzentration: Länder streben Modernisierung an (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34401.0
Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen (01/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33176.0
Medienstaatsvertrag [Sammelthread] (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32677.0
Medienstaatsvertrag: Klein-Klein statt großer Wurf (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31897.0
Internetfreiheit ade: Harte Kritik am geplanten Medienstaatsvertrag (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31805.0
Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren (09/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28857.0
und die Forumssuche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit dem Begiff Medienstaatsvertrag für weitere Informationen dazu nutzen...
Zu den Landesmedienanstalten u.a.:
Sächsische Landesmedienanstalt: Machtkämpfe, Heimlichkeiten, Überfinanzierung (07/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31584.0
Medienanstalt Berlin-Brandenburg verschwendet Geld (Rechnungshof Ber., 2015) (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23298.0
und die Forumssuche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit dem Begiff Landesmedienanstalt für weitere Informationen dazu nutzen...
Siehe auch die ergänzenden Verweise unten in diesem Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34459.msg208961.html#msg208961
Hinweis/ Aufruf:
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Danke für die aktive Mitwirkung!
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Ist nicht eher die Plattform (Youtube) als der Hersteller des Beitrags die Rundfunkanstalt, die eine Erlaubnis braucht? Und für die Zensur ist Heiko Maas Netzwerkdurchsezungsgesetz da zuständig.
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Seh ich auch so. Oder haben Moderatoren (die ja oft auch die Produzenten Ihrer Sendungen sind), wie Günther Jauch oder Anne Will eine eigene Lizenz?
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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist aber schlimmer: die Privatzensur der Plattformen darf willkürlich sein und der "Streamer" hat keine Rechte gegenüber der mit Lizenzentzug bedrohte Plattform. Es wird aber überall eine Zensurstruktur gebaut. Auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.
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Eigentlich sind mit der Anhebung auf 20.000 statt 500 Nutzern die Möglichkeiten sich bzw. seine Ideen vorzustellen ja einfacher geworden. Früher lag die Grenze doch arg niedrig. So mancher wird daher relativ unbesorgt die Kröte schlucken, weil es einen ja (zunächst) ggf. nicht betrifft. Was aber, wenn doch? Leute, es gibt Hoffnung. Daher hier ein kleiner Ausblick auf die Zukunft:
"Hallo und guten Abend ihr da draussen an den Geräten! Hier ist wieder RII, eure "Rundfunkstation im Internet". - {Jingle} -Dank euch haben wir es endlich geschafft; mit über 20.000 regelmäßigen Nutzer konnten wir eine Lizenz der Medienanstalten beantragen, bzw. mussten das tun, und haben sie heute erhalten. Wir senden hier direkt aus unserem "Firmensitz", der Wohnung von Peter. "Rundfunksender" müssen übrigens gemäß Paragraf 5 Satz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags keine Rundfunkbeiträge zahlen. Juchhu! Peter freut sich riesig Mit der Erteilung der Lizenz für unseren "Sender" haben wir daher spontan weitere Betriebsstätten in Betrieb genommen, nämlich in den Wohnungen von Bettina, Marco, Tom, Ina und der von Jan und Karina. Wir werden künftig im Wechsel aus den Wohnungen unser Mitarbeiter senden. Also: dranbleiben, für uns die Werbetrommel rühren und .. vielleicht hat ihr ja Lust bei uns mitzumachen. Egal, ob ihr als "Erklärbär" auftretet, ein Hobby vorstellen wollt, ein Instrument spielt, oder ganz etwas anderes macht. PC, Mikrophon, Kamera und Internet genügen und los geht's. Als Lohn winken netzweite Aufmerksamkeit, jede Menge Spaß und die Befreiung von der lästigen Beitragspflicht. Worauf wartet ihr noch?" 8)
M. Boettcher
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Seh ich auch so. Oder haben Moderatoren (die ja oft auch die Produzenten Ihrer Sendungen sind), wie Günther Jauch oder Anne Will eine eigene Lizenz?
Wie sieht es aus wenn man im Ausland registriert ist? Braucht man dan auch ein Lizenz? Youtube kann man weltweit empfangen. Wer will man das Kontrolieren?
Analog: Die ORR kann man mit Satellitenschüssel auch überall in Europa empfangen. Haben die auch in andere Länder Europa auch ein Lizenz?
Ich glaube da kommt ein Flucht von Youtubers ins Ausland an..
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Gronkh und Co sind damals eh recht schnell eingeknickt, weil sie sich den Shutdown ihres Channels so nicht hätten leisten können. Hier wurde der Streamer quasi erpresst, weil ein langwieriger Gerichtsprozess, auch wenn er sehr wahrscheinlich zu seinen Gunsten ausgegangen wäre, den Verlust seiner Zuschauer zur Folge gehabt hätte.
Und um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, sagte der ÖRR damals sogar noch, dass man wüsste, dass das Gesetz veraltet sei, man es aber trotzdem anwenden müsse. Ich glaube, wenn man sich das mal verdeutlicht, wird einen klar, mit was für einer Inkompetenz der Laden mittlerweile betrieben wird.
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Zu den angesprochenen Youtubern eine Auswahl an Querverweisen:
Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22525.0
Streit über Rundfunklizenz: PietSmietTV geht vom Netz (05/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23040.0
Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23461.0
Der Fall "PietSmiet" auf dem Gamescom Congress Das Gesetz, der Spielverderber (08/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24170.0
Twitch-Streams: Gronkh bekommt eine Rundfunklizenz (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25949.0
Rundfunklizenz:Landesmedienanstalt Bayern untersagt "Drachenlord"-Livestream (03/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30625.0
Ergänzend:
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23782.0
Rechtsexperte: Rundfunklizenz verstößt gegen Zensurverbot (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26236.0
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"Hallo und guten Abend ihr da draussen an den Geräten! Hier ist wieder RII, […]
Sehr kreativ, Herr Dr. Boettcher! Ich vermute, wir brauchen einen bürgernahen Journalistenverband - wobei ich glaube, dass jeder das Recht hat, sich selbst einen Journalistenausweis auszustellen.
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Ich habe da eine vielleicht etwas blöde Frage:
Weiß jemand, in was für einem Kostenbereich sich eine sogenannte Rundfunklizenz bewegt, und wären diese Kosten unter Umständen dazu geeignet, das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes zu beeinträchtigen?
Immerhin könnten solche Kosten, je nach Höhe, sogar die Ausübung des Grundrechts verhindern.
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urheberrecht.de, 24.08.2020
Rundfunklizenz: Wann benötigen Influencer eine solche?
https://www.urheberrecht.de/rundfunklizenz/
[...]
Rundfunklizenz: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine Rundfunklizenz ergeben sich aus dem RStV. Beschränkt sich die Zulassung des Programms auf die Verbreitung über das Internet, ist mit Gebühren in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro zu rechnen.
Die konkreten Kosten ergeben sich allerdings aus dem Verwaltungsaufwand, mit dem der Antrag auf eine Rundfunklizenz einhergeht und dem Wert des Unternehmens.
Daher ist bei reinen Internetangeboten von einem Influencer mit Gebühren zwischen 1.000 und 2.500 Euro zu rechnen. Da die Beantragung einer Rundfunklizenz unter Umständen kompliziert und bürokratisch ist, fallen zudem in der Regel auch noch Kosten für einen spezialisierten Anwalt an.
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Ich weiß, wie das BVerfG argumentieren wird. So wie die Informationsfreiheit nicht bedeutet, Gratisrundfunk (d.i. bloße Empfangsmöglichkeit) zu haben, bedeutet Meinungsfreiheit nicht, dass man dafür nicht zahlen muss. Es ist ja logisch. Man zahlt ja immer mit irgendwelchen Konsequenzen, wenn man zum Beispiel eine unangenehme Meinung ausdrückt.
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Tja, da muß der Youtuber sein Programm aus Polen oder den Niederlanden verbreiten und seine "Journalisten" dann als "Auslandskorrespondenten" bezeichnen, die vom deutschen Wohnzimmer oder Hobbykeller aus streamen...
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Vor einigen Monaten (ca. Juli) habe ich von einem Internetfuzzy erfahren, dass YouTube ab Januar 2020 den "Sendebetrieb" in der EU und insbesondere in D erheblich verändern wird. Normalerweise ist der Fuzzy ziemlich glaubwürdig, aber da habe ich mich doch gewundert. Ich wundere mich nun, dass auch jetzt noch nichts dazu in den üblichen Onlinedingens zu vernehmen. Überhaupt sind so bekannte Vereinigungen wie CCC oder netzpolitik.org sehr ruhig.
Ich freue mich schon auf den Tag, wo ich "wieder" Radio Moskau illegal hören kann. RT lässt sich die "Chance", einen Sender "Radio Moskau" wieder aufzubauen, nicht entgehen. ;D
>:(
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Vor Wahlen laufen ja immer jede Menge Wahl-Spots der einzelnen politischen Parteien. Soviel ich weiß, werden diese von den Parteien selbst hergestellt und über bereits vorhandene Kommunikationswege verbreitet, z.B. dem Fernsehen.
Es kann auch wohl mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Reichweite solcher Wahl-Spots weit oberhalb von 20.000 liegt.
Müßten der Logik nach politische Parteien nicht ebenfalls eine Rundfunklizenz benötigen?
Und wie sieht es beispielsweise mit Unternehmen aus, welche regelmäßig Werbung schalten lassen? Im Fernsehen wimmelt es ja davon.
Jemand, der beispielsweise einen YouTube Kanal betreibt tut ja auch nichts anderes. Er produziert etwas und nutzt einen bereits vorhandenen Kommunikationsweg für die Verbreitung.
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@Spark: für die Verbreitung von Wahlwerbespots vor Wahlen braucht man keine Rundfunklizenz. Das hat drei Gründe: erstens wird die Wahlwerbung über vorhandene Sender ausgestrahlt. Zweitens sind die betreffenden Sender dazu gesetzlich verpflichtet. Und drittens handelt es sich eben um Werbung; der örtliche Discounter oder der Hersteller eines Waschmittels muss auch keine Rundfunklizenz erwerben, wenn er die Nation mit seinen Werbebotschaften beglückt. Die Wahlwerbespots werden übrigens meist von professionellen Agenturen produziert, wie jede andere Werbung auch. Dazu genehmigen sich die Parteien selbst erhebliche Gelder.
Natürlich können die Parteien ihre Werbespots auch im Internet anbieten. Dort werden sie aber nicht „Live“ gesendet/gestreamt. Ich bestreite, das man eine Rundfunklizenz für einen Abrufdienst benötigt, der Texte, Videos und/oder Podcasts anbietet. Sollten das die Blockwarte in den Medienanstalten künftig anders sehen, die wollen ja nach eigenem Bekenntnis auch „Fake News“ und Hass reglementieren/sanktionieren, so wird es darum sicher juristischen Streit geben. Bisher haben sie nach meiner Kenntnis lediglich Live-Streaming als „Rundfunk“ eingestuft. Wobei die neuen Kriterien ja wegen der Kritik an den Aktivitäten der Medienanstalten gegenüber früher geändert wurden. Genau das ist unter Umständen ein Danaer-Geschenk, weil man den eigenen Erfolg wohl nicht wirklich begrenzen kann. Selbst grottenschlechte „Produktionen“ können einen Hype auslösen.
M. Boettcher
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Wobei die neuen Kriterien ja wegen der Kritik an den Aktivitäten der Medienanstalten gegenüber früher geändert wurden.
Für Rundfunk braucht es weiterhin einen Sendeplan und für rundfunkähnliche Inhalte via Internet einen Katalog, also auch quasi einen Sendeplan, aus dem sie heraus angeboten werden.
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@pinguin: genau! Wer ein Video in seine Webseite einbindet oder bei YouTube bzw. anderswo hochlädt, dass sich Dritte dann ansehen können wann sie es wollen, hat keinen Sendeplan, weil er ja gar nicht sendet.
Verdächtig finde ich aber, dass man sich bei den LMA auch zuständig fühlt für sogn. „Fake News“ und „Hassbotschaften“. Bei den unsozialen Medien gibt es keine „News“, höchstens eine Menge Blödsinn, Gerüchte und natürlich auch Dinge, die wahr aber den Regierenden/Parteien unangenehm sein können. Bei den Konsumenten scheint es eine gewisse Leichtgläubigkeit zu geben, was sie für gezielte Manipulationen anfällig macht. Ohne über die Gründe dafür zu spekulieren, kann ich mir vorstellen, dass der Versuch dieses Phänomen zu unterbinden an der falschen Stelle anpackt. Zudem gibt es den Versuch der Lenkung der öffentlichen Meinung ja auch von Stellen, die unter einem staatlichen Schutzschirm agieren. Das betrifft nicht nur sämtliche ÖR-Sender, sondern auch die privaten und große Teile der Printmedien, inklusive der, die sich selbst das Etikett „Qualitätsmedien“ verpassen.
M. Boettcher