gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: desdemona2108 am 20. Oktober 2020, 13:58
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Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein:
1) Person A hat einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen zur Vollstreckung.
2) Person A hat einen Brief zurückgeschrieben ( siehe ANHANG/Erinnerung). In dem neben den Dingen hier im Forum bekannten Dingen ausserdem steht, daß ihre Lebensgefährte und auch Grossvater mit denen sie im selben Haushalt gelebt hat, bereits die Beitragsgebühren bezahlt haben.
3) Person A hat ein Urteil vom Amtsgericht bekommen, daß ALLEM widersprochen wird was Person A geschrieben hat und sie nun zahlen soll. ( siehe ANHANG)
4) Was könnte Person A nun tun?