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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: volkuhl am 17. Oktober 2020, 11:00

Titel: Mögl. Widerspruch auf (vollautomatische) Festsetzungsbescheide ab 06/2020?
Beitrag von: volkuhl am 17. Oktober 2020, 11:00
Person A könnte einen aktuellen Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 01.07. - 30.09.2020 erhalten haben.

Zahlungen an den BS oder die LRA werden ja grundsätzlich auf "die älteste Schuld" angerechnet.
Da Person A aber weiß, dass alle bislang ohne Rechtsvorschrift vollständig automatisiert erlassenen Bescheide vom 01.01.2013 bis zum Inkrafttreten des 23. RÄStV zum 06/2020 hinfällig und nicht vollstreckbar sind - vgl.
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31934.0
hat sie nicht die Absicht, diese zu zahlen.

Sie würde jetzt in ihrem Widerspruch formulieren, dass sie aktuelle Festsetzungsbescheide evtl. zahlen würde, wenn sichergestellt ist, dass alle seit 2013 aufgelaufenen rechtswidrig vollständig automatisiert erlassenen Bescheide zurückgenommen werden und die Zahlungen ausschließlich auf aktuelle Forderungen angerechnet werden.


Edit "Markus KA"/ "Bürger":
Der Beitrag und dessen ursprünglicher Betreff mussten angepasst/ präzisiert werden.
Siehe ergänzend u.a. auch unter
HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0
Hessischer Rundfunk hebt weitere vollautomatisierte Bescheide auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34059.0
Diskussionen zum Thema vollständig automatisiert erlassener Bescheide und diesbzgl. Rechtsfolgen bitte unter
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31934.0
Weitere Einzelaskepte siehe/ diskutiere unter
vollständ. automat. Bescheide > Prüfpflichten/Ermessen/Beurteilungsspielraum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34871.0
Hier im Thread bitte ausschließlich mögliche Widerspruchs-Formulierungen bzgl. der Bescheide nach Inkrafttreten des 23. RÄndStV und damit (angeblich) geschaffener Rechtsvorschrift für den vollautomatisierten Erlass diskutieren.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Mögl. Widerspruch auf (vollautomatische) Festsetzungsbescheide ab 06/2020?
Beitrag von: sekiu am 01. Februar 2021, 22:11
Wie ging es denn bei Person A weiter, kam schon ein Widerspruchsbescheid?

Eine fiktive Person K könnte zur Zeit vor einem ähnlichen Problem stehen, und muss Widerspruch einlegen auf einen Bescheid aus diesem Jahr.