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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2020 => Thema gestartet von: ByteOperator am 08. Oktober 2020, 21:36
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Liebe Forumsgemeinschaft,
es geht auch anders herum.
Der Hamburger Rechtsanwalt Steinhöfel, Mitglied in der Initiative „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (Kurz: MWGFD), hat in einem Rechtsstreit nicht nur gegen ARD / NDR gewonnen - NEIN, nunmehr will er die Kosten per Pfändungsverfügung beim Beitragsservice eintreiben.
MEEDIA, 08.10.2020
Nach Rechtsstreit um ARD-Faktenfinder
Steinhöfel beantragt Kontopfändung beim Beitragsservice
Joachim Steinhöfel hat am Mittwoch die Kontopfändung beim Beitragsservice beantragt, wie aus Dokumenten hervorgeht, die MEEDIA vorliegen. Grund dafür: Der NDR hat die aus einer juristischen Auseinandersetzung gerichtlich festgesetzten Kosten laut Steinhöfels Angaben bislang nicht beglichen. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln und kümmert sich neben dem Einzug des Rundfunkbeitrags auch um die Verwaltung der rund 46,1 Millionen Beitragskonten.
[…]
Was führte zu diesem Schritt?
[…]
Faktencheck im Fokus
[…] Jedoch, so Steinhöfel gegenüber MEEDIA, hat die öffentlich-rechtliche Anstalt die Kosten auch nach nochmaliger Mahnung nicht ausgeglichen. Daraufhin folgte der eingangs beschriebene Spielzug über Bande: die Beantragung der Kontopfändung des Beitragsservice.
Auf Nachfrage beim NDR teilt dieser nach Rücksprache mit dem Justitiariat mit, alle Verfahrenskosten zur juristischen Auseinandersetzung zu einem Beitrag im Format „Faktenfinder“ seien ausgeglichen worden. Außerdem heißt es: „Die Behauptung, dass Herr Rechtsanwalt Steinhöfel das Konto des Beitragsservices gepfändet hat, trifft nicht zu.“
[…]
Weiterlesen auf:
https://meedia.de/2020/10/08/anwalt-steinhoefel-laesst-konto-des-beitragsservice-pfaenden/ (https://meedia.de/2020/10/08/anwalt-steinhoefel-laesst-konto-des-beitragsservice-pfaenden/)
Edit "ChrisLPZ":
Ursprünglichen Artikel mit Artikel bei MEEDIA ersetzt und in Rubrik Pressemeldungen verschoben.
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Meine Prognose: Die deutsche Justiz erkennt, dass der Beitragsservice eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist und deswegen nicht verklagt werden kann...
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Ja und? Hier geht es nicht um eine Klage gegen den sogn. Beitragsservice, sondern um die Pfändung von Geldern des NDR, die bekanntlich auf Konten des sogn. Beitragsservice liegen. Dieses, laut Bericht "Spielzugs über Bande", findet jeden Tag statt, wenn Konten oder Gehälter eines Schuldners gepfändet werden. Da die Gerichte regelmäßig feststellen, das es sich beim BS um einen Teil jeder ÖR-Rundfunkanstalt handelt, wird praktisch die Pfändung eines Kontos des NDR beantragt. Das wird, sofern der Anwalt seinen Anspruch belegen kann, funktionieren. Die Äußerungen des NDR sind wohl als Versuch zu werten das PR-Desaster abzumildern.
M. Boettcher
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Update!
Joachim Nikolaus Steinhöfel
In dem Text wird der NDR mit der Aussage zitiert, alle Verfahrenskosten seien ausgeglichen worden. Das war gestern. Und das ist glatt die Unwahrheit. Geldschulden sind Schickschulden. Die Schuld ist beglichen, wenn das Geld eingeht. Bei mir. Und das geschah heute. Nachdem hektisch nach der Presseanfrage überwiesen wurde. Peinlich. Für den NDR!
Quelle:
https://www.facebook.com/joachim.steinhoefel (https://www.facebook.com/joachim.steinhoefel)