gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Totalverweigerer am 02. Juli 2012, 23:23
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Ich habe heute von ARD und ZDF wegen der vielen Wiederholungen in ihrem Fernsehprogramm eine Erstattung von Rundfunkgebühren gefordert.
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Bei der gez oder landesrundfunkanstalt?
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Ich habe an die Zuschauerredaktionen von ARD und ZDF geschrieben.
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Meine glaskugel sagt voraus dass nichts dabei raus kommt.
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Meine glaskugel sagt voraus dass nichts dabei raus kommt.
Mehr als "Nein" können sie nicht sagen. Aber man kann es ja versuchen.
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Auszüge aus dem Brief des ZDF bezüglich meiner Rückforderung von Gebühren:
"Es ist allerdings von der Finanzierbarkeit noch von der Produktionskapazität her möglich, die gesamte Sendezeit - erst recht seitdem es keine Nachtlücke mehr gibt - vollständig ohne Wiederhohlungen, das heißt mit tagesaktuellen Sendungen und Erstausstrahlungen zu füllen.
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Bei einem Anteil von mittlerweile nur noch 31,8 Prozent, den die Wiederholungen am gesamten Programm erreicht haben, erscheint es im Übrigen nicht vielversprechend, deren Zahl noch zu steigern.
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Leider können wir Ihnen von Seiten des ZDF jedoch keine Klärung Ihrer Gebührenfrage anbieten, da das Gebühreneinzugsverfahren über die GEZ und von den Sendern völlig unabhängig erfolgt."
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Leider können wir Ihnen von Seiten des ZDF jedoch keine Klärung Ihrer Gebührenfrage anbieten, da das Gebühreneinzugsverfahren über die GEZ und von den Sendern völlig unabhängig erfolgt."
Die Lügen und Ablenkungen waren schon mal besser. ;) Es geht nicht um das Gebühreneinzugsverfahren, sondern um die Erstattung von Rundfunkgebühren. Das Geld ist bereits an die Sender geflossen. Wenn der Sender diese Aufgabe der Erstattung an sein Inkasso (Z)GEZ delegieren möchte, kann er das auch selber gerne machen.
http://www.gez.de/
Die Aufgaben der (Z)GEZ
Die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das Zweite Deutsche Fernsehen und Deutschlandradio haben sich zum Zweck des gemeinsamen Gebühreneinzugs zusammengeschlossen. Sie haben für diese Aufgabe die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung gegründet. Die Zusammenarbeit ist in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Die Organe der (Z)GEZ, Verwaltungsrat und Fachbeirat, sind mit Vertretern der Sender vollgespickt (siehe dazu Geschäftsbericht der (Z)GEZ 2011
http://www.gez.de/e160/e161/e1559/gb2011.pdf).
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Sollte ich mit meinem Befreiungsantrag nicht durchkommen, werde ich die Gebühr um die vom ZDF genannten 31,8% kürzen.