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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 10. September 2020, 07:28

Titel: Hauptsatzung vs. Nebensatzung
Beitrag von: pinguin am 10. September 2020, 07:28
Darf eine Nebensatzung außerbetriebliche Wirkung entfalten, also im Außenverhältnis, wenn die Hauptsatzung lt. Gesetzgeber für innerbetriebliche Wirkung gilt?

Wenn "Nein", gelten die Nebensatzungen aller LRA, zu denen auch die Rundfunkbeitragssatzungen gehören, allesamt nicht im Außenverhältnis, haben also für den rundfunkfernen Bürger oder das rundfunkferne Unternehmen keinerlei Bedeutung, oder?
Titel: Re: Hauptsatzung vs. Nebensatzung
Beitrag von: Roggi am 10. September 2020, 21:55
Alles und jedes Handeln, was in die Rechte des Bürgers eingreift, muss gesetzlich legitimiert sein, sonst könnte eine LRA ja gleich in der Satzung bestimmen, dass sie etwas machen will, was nirgendwo in einem Gesetz erlaubt wird.

Direktanmeldungen z.B. könnten sie sich dann per Satzung erlauben. Bisher ist es nirgendwo gesetzlich legitimiert, also handeln die LRAs ohne gesetzliche Befugnis. Wenn sie sich das in einer Satzung genehmigen könnten, wäre ja prima für örR. Ist aber nicht geschehen, also unwahrscheinlich, dass die das dürfen - beides nicht!