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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 04. September 2020, 17:46

Titel: Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt: Prüfung der Kinderfilm GmbH (MDR)
Beitrag von: ChrisLPZ am 04. September 2020, 17:46
Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 7/6500
24.08.2020

Unterrichtung

Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Prüfung der Kinderfilm GmbH

Zitat
[…]
Abschließender Bericht über die Prüfung der Kinderfilm GmbH, Erfurt
Abschließender Bericht gemäß § 14a Rundfunkstaatsvertrag über die Prüfung gemäß § 16c Rundfunkstaatsvertrag
[…]
II. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse

1. Die Kinderfilm GmbH ist in das Berichtswesen und in das Risikofrüherkennungs­system der DREFA Media Holding GmbH eingebunden. Die wirtschaftliche Lage der Kinderfilm GmbH ist stark abhängig von Beauftragungen. Hauptauftraggeber sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Aufgrund von Verschiebungen oder Wegfall von geplanten Produktionen kann es zu Verlusten in einzelnen Geschäftsjahren kommen. Neben einer schwierigen Auftragslage der Gesellschaft ergeben sich Risi­ken auch durch die geringe Mitarbeiterzahl der Gesellschaft, (vgl. III.1.)

2. Im Rahmen der Auswertung der von der DREFA Media Holding GmbH an die Kinder­film GmbH gestellten Rechnungen auf Grundlage des am 19. Dezember 2012 ge­schlossenen Dienstleistungsvertrages hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass zwischen den beiden Vertragsparteien mündliche Vereinbarungen getroffen wurden, ohne diese schriftlich zu dokumentieren. Darüber hinaus fehlen zu den Rechnungen zahlungsbegründende Informationen, (vgl. III.2.)

3. Bei einer Auftragsproduktion des MDR aus dem Jahr 2017 wurde im Stichprobenver­fahren die Dokumentation von Leistungs- und Geschäftsbeziehungen geprüft. Die Mehrheit der geprüften Verträge wurde erst nach Beginn der Vertragslaufzeit unterzeichnet. Vertragsveränderungen bzw. mündliche Vereinbarungen zwischen den Ver­tragsparteien wurden nicht schriftlich dokumentiert. Aufgrund unvollständiger Doku­mentation konnte in einem Fall die Abrechnung nicht abschließend nachvollzogen werden. In zwei weiteren Fällen konnten Angebot und Auftragsbestätigung nicht mehr vorgelegt werden, (vgl. III.3.)

III. Prüfungsfeststellungen und Folgerungen
[…]
Link zum Originaldikument (PDF, 14 Seiten, ~550 kb)
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6500eun.pdf