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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Satisfaction am 08. August 2020, 14:23

Titel: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr
Beitrag von: Satisfaction am 08. August 2020, 14:23
Verhandlung
VG Stuttgart
Do 03.09.2020, 9.00 Uhr


Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstr. 5
70178 Stuttgart
1. Stock, Sitzungssaal 7
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr
Beitrag von: Bürger am 16. August 2020, 17:15
Querverweis aus aktuellem/ noch anhaltendem Anlass ;)
Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34118.0
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr
Beitrag von: Stuttgarter am 02. September 2020, 08:33
5 Verhandlungen beim VG Stuttgart

09:00 - 09:45 - 10:30 - 11:15 - 12:00 Uhr
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr
Beitrag von: Satisfaction am 03. September 2020, 10:40
03.09.2020, Saal 7, 9 Uhr, bin gerade zurück... Richterin blubberte was von Landesrecht... und das Urteil kommt schriftlich.
Klang aber so, dass es schon vorher bereits klares Urteil gab. Aber, mal sehen.
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 03. September 2020, 14:01
Und die restlichen Verfahren?  ???
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr
Beitrag von: Satisfaction am 08. September 2020, 18:27
Das schriftliche Urteil kam.
Zitat
VG Stuttgart - Im Namen des Volkes - (Kläger) gegen SWR (Beklagter) wegen Vollstreckung von Rundfunkbeitragen am 3. September für RECHT anerkannt: ...
(Kläger reichte vor 2 Jahren Klage ein, da kam ein Schreiben ob ein schriftliches Urteil der Urkundsbeamtin genüge. Kläger schrieb,
dass er eine mündliche Verhandlung möchte. Nach 3 Wochen: schriftliches Urteil der Urkundsbeamtin ohne Unterschrift)


Zitat
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu Vollstreckenden Betrags leistet.

Beschluss vom 3. September 2020

Der Streitwert wird gemäß §§63 Abs. 2,52 Abs. 1 GKG endgültig auf 522,96 € festgesetzt. Dies entspricht dem Betrag, den der Beklagte mittels des Vollstreckungsersuchens vom 05.07.2018 vollstreckt hat.

Keine Unterschrift drauf, nur die Urkundsbeamtin in "Beglaubigt".


Edit "Bürger": Beitrag auf das Wesentliche gekürzt, tlw. Schreibweise angepasst, Zitate ausgewiesen.
Bitte auf verständliche Schreibweise und normale deutsche Groß-/Klein-/Rechtschreibung und Grammatik achten, denn Beiträge sollen schnell erfassbar und verständlich sein. Danke.
Anmerkung: Die den Beteiligten zugestellten Abschriften(!) der Urteile enthalten keine eigenhändige richterliche Unterschrift.
Das ändert nichts an der Wirksamkeit des Original-Urteils, welches bei Gericht verbleibt und jedenfalls unterschrieben oder anderweitig verbindlich "authentifiziert" sein dürfte. Dies wurde schon behandelt und ist jedenfalls nicht Gegenstand des Rundfunkbeitrags-Forums. Auch dafür danke.
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr
Beitrag von: Bürger am 08. September 2020, 18:52
Vorbeschriebenes ist zwar nicht eineindeutig verständlich, kann und sollte hier im Kalender-Eintrag aber ohnehin nicht vertieft werden.

Im Falle ablehnender Gerichtsentscheidung der ersten Instanz - siehe weitere Möglichkeiten u.a. unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0