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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 28. Juli 2020, 19:56
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Es hat eine vergleichsweise neue Entscheidung des EuGH, in der die Begriffe "Zwangsabgabe" und "Beihilfe" benannt und näher gedeutet werden.
In dieser Entscheidung, die weiter unten verlinkt wird, wird erklärt, daß ein Unternehmen, das im Gegensatz zu einem anderen Unternehmen keine Zwangsabgabe zu leisten braucht, dadurch eine staatliche Beihilfe erfährt.
Es geht in dieser Entscheidung nicht um Zwangsabgaben der Verbraucher; ein Unternehmen ist im EU-Rahmenrecht kein Verbraucher, weil nur die natürliche Person Verbrauchereigenschaft hat.
Wenn der Staat einem Unternehmen eine Zahlung vorgibt, ist es immer eine Zwangsabgabe.
Rechtssache C-706/17
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1595957885475&uri=CELEX:62017CJ0706