gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Timo am 26. Juni 2012, 11:06
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Ein Paralellvorgang, der dem Bürger durchaus sehr entgegenkommen könnte.
Wohnungen mit dem Ausstattungsmerkmal eines Kabelanschlusses müssen diesen über ihre Betriebskostenabrechnung bezahlen, unabhängig der Nutzung. Dieser Sachverhalt ist bislang rechtlich nicht anfechtbar gewesen. Nun gibt es Hoffnung auch hier zum Angriff zu blasen, denn der ÖRF will sich aus dem Kabelbereich zurück ziehen.
Näheres gibt es hier: http://www.spiegel.de/kultur/tv/einspeiseentgelte-ard-zdf-kuendigen-vertraege-mit-kabelnetzfirmen-a-840852.html