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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Uwe am 27. Juli 2020, 10:15
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Kabelanschluss: Streit ums "Nebenkostenprivileg"
Die Bundesregierung will die Abrechnung des TV-Kabelanschlusses über die Mietnebenkosten abschaffen. Kabelnetzbetreiber und Wohnungswirtschaft sind alarmiert.
Quelle: Heise Online 23.07.2020 17:39 Uhr Von Volker Briegleb
Viele Mieter kennen das: In der Wohnung ist ein TV-Kabelanschluss, der über die monatlichen Nebenkosten mit der Miete abgerechnet wird – völlig unabhängig davon, ob er auch genutzt wird. Die Hauskabelanlagen mit Verteilern und Übergabepunkten gehören in der Regel dem Eigentümer der Immobilien, der sie instand halten muss und dies samt der Signallieferung über die Betriebskosten abrechnet. Doch diese Sonderstellung des Kabelanschlusses steht unter Beschuss.
Die Bundesregierung möchte die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses mit der für Herbst geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ab Dezember für Neubauten und Ende 2025 ganz abschaffen. Diese Abrechnungsmöglichkeit hemme die Wahlfreiheit und stelle "nicht nur einen Nachteil für Verbraucher, sondern auch für den Wettbewerb dar", heißt es in dem noch nicht endgültig abgestimmten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat.
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Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/news/Kabelanschluss-Streit-ums-Nebenkostenprivileg-4851244.html?seite=all
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Quelle: Heise Online 23.07.2020 17:39 Uhr Von Volker Briegleb
Das Wirtschaftsministerium begründet die Abschaffung mit der Umsetzung des 2018 verabschiedeten Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. Darin verpflichten sich die EU-Mitgliedsländer, unter anderem verschiedene Standards bei Verbraucherrechten einzuhalten.
https://www.heise.de/news/Kabelanschluss-Streit-ums-Nebenkostenprivileg-4851244.html?seite=all
Zur Hervorhebung in Rot siehe u. a. auch hier
Richtlinie (EU) 2018/1972 - Europäischer Kodex f. d. elektr. Kommunikation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33252.msg203370.html#msg203370
Ergänzung auf Basis eines Kurzzitates aus Seite 2 des eingangs verlinkten Artikels:
Außerdem meint der GdW, dass der Eingriff in Bestandsverträge "in erheblicher Weise Grundrechte beeinträchtigt und daher rechtswidrig wäre".
Grundrechte haben gemäß GrCh nur natürliche Personen; erst die EMRK gewährt zusätzlich auch nichtstaatlichen Organisationen Grundrechte.
Das höhere Grundrecht folgt für natürliche Personen aus der GrCh, folglich tritt hier ein etwaiges aus der EMRK abgeleitetes Grundrecht einer nichtstaatlichen Organisation dem aus der GrCh folgenden Grundrecht einer natürlichen Person zurück.