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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 24. Juli 2020, 19:14
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Die meisten Leser werden es sicherlich mitbekommen haben, daß eine internationale Tierschutzstiftung so manch einen dt. Landkreis erst kürzlich bei nationalen Gerichten wegen eu-rechtswidriger Praxis angezeigt hat.
Dabei wird es aber wohl nicht bleiben, denn das EU-Parlament hat sich eingeschaltet und sich dafür entschieden, ein Untersuchungsgremium dafür zu bilden, innereuropäische Tiertransporte auf Übereinstimmung mit europäischem Rahmenrecht zu prüfen.
Diese Beschlußfassung hatte es heute im EU-Amtsblatt:
Beschluss (EU) 2020/1089 des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union sowie über seine Zuständigkeiten, seine zahlenmäßige Zusammensetzung und seine Mandatszeit
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.LI.2020.239.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2020:239I:TOC
Nun stellt sich die weitergehende Frage, ob man nicht auch in Belangen des ÖRR eine Untersuchung durch das EU-Parlament anregen könnte?
Wirtschaftsrecht ist immerhin EU-Recht, (zwecks Realisierung des gemeinsamen Binnenmarktes), so daß es ja auch ein Interesse des EU-Parlamentes sein könnte, daß die real praktizierten Handlungen aller ÖRR aller EU-Länder aus Gründen der Einheitlichkeit im EU-Binnenmarkt tatsächlich nicht voneinander abweichen?
Im vorliegenden Fall darf davon ausgegangen werden, daß, wenn diese Untersuchungen einen entsprechenden Handlungsbedarf Europas begründen, entsprechende Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.