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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Kurt am 06. Juli 2020, 21:14
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Hallo zusammen,
meine mich erinnern zu können die Tage etwas gelesen zu haben - sinngemäß:
ob eine nicht rechtsfähige Schreibstube (BS) bzw. eine LRA oder ein VG überhaupt über "Gewissensfragen" befinden dürfe/
Kann da jemand helfen / Fundstelle aufzeigen?
Danke & Gruß
Kurt
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Experte dafür dürfte wohl insbesondere "seppl" sein... ;)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;area=showposts;u=5522
...siehe u.a.
§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23645.msg206148.html#msg206148
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23645.msg206151.html#msg206151
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23645.msg206158.html#msg206158
Übergriffige Verwaltungsrichter - besondere Härtefälle -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33769.0
Ältere Threads zu diesem Themenkreis siehe u.a. auch unter
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4968.0
und auch von anderen Forum-Mitgliedern
Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10459.0
Im Weiteren Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit Suchbegriff "Gewissen" o.ä. sowie Suchfilter "nach Benutzer" und Suchreihenfolge z.B. "Neuestes Thema zuerst".
Ob es zum Thema der "zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfstelle über Gewissensgründe i.S. Rundfunkbeitrag" einen eigenständigen Thread gibt, ist mir aktuell nicht bekannt.
Wäre aber vmtl. gut, das eigenständig durchzudiskutieren - auch losgelöst von anderen besonderen Härtefällen.
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Hallo Bürger,
hatte bereits längere Zeit die "Suche" bemüht - wenn man jedoch nicht weiß nach welchem Suchbegriff man suchen soll... 8)
Danke für die kollegiale Fremdhilfe und die Mühe! :)
Das Gesuchte findet sich hierin:
Übergriffige Verwaltungsrichter - besondere Härtefälle -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33769.0
Gruß
Kurt
PS: wenn der Beitrag stört kann er gelöscht werden
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Das "Beitrags"-Gesetz ist Azubi-Murks-Arbeit,
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weil es eine Härtefallprüfung vorsieht, obgleich die dazu nötigen privaten Daten überhaupt nicht in der "digitalen Beitragsakte" sein dürfen:
a) Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
b) Unzureichender Datenschutz: Rund 1200 Personen haben Passwort-Zugang und bei Anrufen genügt es, die Beitragsnummer zu sagen, und schon darf man über den Akteninhalt per Telefon erörtern. Zudem private Callcenter... Alles absolut jenseits aller Vernunft und Zulässigkeit.
Dies schriftlich in einer Weise vorzutragen, dass der VG-Richter eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung befürchten muss,
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wenn er das alles "durchgehen" lässt als "Abnick"-Job,
das ist die Aufgabe. Nur mit der Strafrechtskeule ist Rechtsdurchsetzung möglich, wenn man so wie hier einen Politik- und Justizskandal hat.
Damit geeignet umzugehen?
"Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Rechtsanwalt" - um nach einer Besprechungsgebühr von 200 Euro zu begreifen, dass die Anwälte dies so ohne weiteres nicht dürften - und in aller Regel auch gar nicht können, wird an der Uni nicht gelehrt und das mit gutem Grund.
Wir haben also kein Wissensproblem, auch kein Rechtslage-Problem
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aber ein Rechtsdurchsetzungs-Problem, wenn ein Politik- und Justizskandal eine ganz andere Härte erfordert als es allgemeines Wissen und Können ist.