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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juli 2020 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 01. Juli 2020, 20:29
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Allianz pro Schiene, 01.07.2020
Neue Finanzierungsmodelle: Bürgerbeteiligung beim ÖPNV Ausbau?
Interview mit Oliver Mietzsch (Geschäftsführer des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig)
[…] Da es sich bei der Finanzierung des Infrastrukturneu- und ausbaus um eine öffentliche Aufgabe handelt, wird der größte Teil auch in Zukunft aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Allerdings zahlen die Kommunen bei den meisten steuerfinanzierten Modellen, wie zum Beispiel dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, einen Eigenanteil. Der liegt meistens zwischen 5 bis 15%. Das klingt erstmal wenig, aber bei Großbaumaßnahmen über 100 Millionen Euro sind 15% sehr viel Geld. In meiner Dissertation habe ich mich also mit der Frage beschäftigt, woher das Geld kommt, wenn sich die Städte diesen Eigenanteil nicht leisten können.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man nimmt das Geld von den Nutzern, sprich den Fahrgästen. Hier ist allerdings bald das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich schlage vor, diejenigen, die einen nachweislichen Vorteil von der neuen Infrastruktur haben, zur Kasse zu bitten. Ich spreche hier von den sogenannten Nutznießern. Ist eine Immobilie mit öffentlicher Verkehrsinfrastruktur gut erschlossen, kann der Eigentümer die Miete entsprechend hoch ansetzen oder seine Immobilie teurer verkaufen. Dieser private Mehrwert sollte sich, meines Erachtens nach, in einer Beteiligung bei der Finanzierung widerspiegeln.
[…]
Um eine finanzielle Beteiligung von Nutznießern rechtlich durchzusetzen, muss der Vorteil für die beitragspflichtigen Immobilieneigentümer durch den ÖPNV rechtlich nachweisbar sein. Bei der Straße funktioniert dies bereits durch die Fiktion des Allgemeingebrauchs: Sie ist, zumindest theoretisch, für jedermann zugänglich und nutzbar.
[…]
Den Nutzengewinn kann man nur abstrakt messen. Die Bürger zahlen letztendlich für die Möglichkeit, das Angebot nutzen zu können. Das ist beim Rundfunkbeitrag oder beim Beitrag für den Straßenausbau nicht anders.
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/aktuell/finanzierung-der-schienengebundenen-oepnv-infrastruktur-in-staedten/ (https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/aktuell/finanzierung-der-schienengebundenen-oepnv-infrastruktur-in-staedten/)
zum Thema siehe u.a. auch:
Zahlen in Wuppertal bald alle für den ÖPNV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30659
Initiative in Wuppertal : Löst das Bürgerticket unsere Verkehrsprobleme?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30825
Grüne wollen Zwangsabgabe für den Nahverkehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30659
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Das würde vom EuGH sicherlich gekippt werden, denn jedwede Finanzierung, die nicht nur von den Nutzern eines Unternehmens kommt und vom Staat organisiert, bzw. sichergestellt wird, gilt als staatliche Beihilfe. Erinnert sei an die mannigfaltig gekippten DVB-T-Beihilfen.