gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2020 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 27. Juni 2020, 12:43
-
express.de, 27.06.2020
Bonner zog vor 40 Jahren um
Jetzt Horror-Rechnung für Radio und TV in Ex-Wohnung
Von Piet van Riesenbeck
Bonn - Der Schock kam für Hans-Peter Callsen mit der Post. Als der Bonner am 8. Juni einen Brief des Beitragsservices von ARD und ZDF öffnete, traute er seinen Augen nicht.
„Offener Gesamtbetrag von 946,50 Euro“ stand in dem Festsetzungsbescheid der GEZ-Nachfolgeorganisation. […]
Doch woher hat der Beitragsservice plötzlich die alte Adresse des Bonner Künstlers? Und wie kommt die Summe von 946,50 Euro zustande? Auf EXPRESS-Nachfrage untersuchte der Beitragsservice den merkwürdigen Fall des Bonners.
Und siehe da: Die alte Adresse in Hamburg tauchte bei einem Abgleich der Meldedaten im Jahr 2018 als Nebenwohnungsadresse auf. […]
Weiterlesen auf:
https://www.express.de/bonn/bonner-zog-vor-40-jahren-um-jetzt-horror-rechnung-fuer-radio-und-tv-in-ex-wohnung-36872178 (https://www.express.de/bonn/bonner-zog-vor-40-jahren-um-jetzt-horror-rechnung-fuer-radio-und-tv-in-ex-wohnung-36872178)
-
In dem Bericht heisst es:
Der Beitragsservice ging daraufhin jedenfalls davon aus, dass Callsen in beiden Wohnungen beitragspflichtig ist.
Es ist schwer vorstellbar, dass der BS das Urteil des BVerfG misachtet, das Forderungen für mehrere Wohnungen untersagt. Ebenfalls kaum vorstellbar, dass ein so alter Fehler nicht bereits mit dem ersten Abgleich der Einwohnermeldedaten aufgefallen ist. Dass der falsche Eintrag bereits die Volkszählung der 1980er Jahre, zwei folgende, umfangreiche Registerabgleiche und diverse nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen überstehen konnte ist zwar denkbar, gleichwohl ziemlich unwahrscheinlich. Wenn man ihn nun an seinem "neuen" Wohnort ausfindig machen konnte, so dürfte zugleich erkennbar sein, dass ein Zahler gleichen Namens und identischen Geburtstags/-orts an der "neuen" Adresse bereits existiert. Das festzustellen ist kein Hexenwerk, insbesondere dann nicht, wenn man beide Datensätze vorliegen hat. Muss ein Murksprogramm sein, dass die Identität nicht automatisch erkennt oder einem Clearingplatz zuführt.
Ein Anruf oder Brief, der Sachbearbeiter - vermutlich immer noch ein Mensch - vergleicht manuell und der Drops ist gelutscht. In jedem Fall ist es nicht der Mühe wert sich für so eine schnell zu klärende Lappalie an eine Boulevardzeitung zu wenden. Die "saure Gurkenzeit" muss wirklich hart sein. Waren keine barbusigen Damen mehr vorrätig, die den Platz hätten füllen können?
M. Boettcher
-
[..] Erinnerungsschreiben vom 5.9.2020 [..]
Qualitätsjournalismus!
-
Sicherlich kein Einzelfall, nur einer von vielen, natürlich wenden sich viele nicht an eine Zeitung , sondern versuchen selbst mit einer "unbekannten" Stelle zu sprechen und werden dabei von der Kompetenz beeindruckt. Nicht selten wird es dabei gelingen zu überzeugen, dass jenes oder dieses so ist. So wären sicherlich diverse verfahrene Situation vermeidbar, wenn die Verwaltung es nicht so einfach haben wollte. Es wurde aber angerichtet. Die größte Verwaltungsvereinfachung liegt in der Abschaffung, also auch von Meldeämtern. Es braucht heut zutage ja auch keiner mehr einen Ausweis, also in gedruckter Form, weil ja durch die Digitalisierung einfach eine Abfrage nach den Daten möglich ist. Durch den Rundfunk wurde bekannt, dass 100% über ein passendes Gerät verfügen.
Ebenfalls digitalisiert werden kann dabei auch der Aufenthalt werden. Wozu also noch festhalten an Wohnsitz und Co., in nicht aktuellen Registern? Erst dadurch, dass das da überhaupt erhoben wird, entstehen Probleme, welche es ohne gar nicht gäbe. Welche Vorteile soll so ein Amt bringen?
Vielleicht will der Express ja dahin mal berichten, welche weiteren Möglichkeiten es zur Vereinfachung gäbe, also wenn die Sommerlücke ruft.
-
Sicherlich kein Einzelfall, nur einer von vielen, natürlich wenden sich viele nicht an eine Zeitung
Man liest in der Presse immer wieder über solche Fälle. Und ich selbst weiß von mehreren Fällen, der nicht zur Presse gingen. Diese riesen unberechtigten Rechnungen für alte Wohnungen sind bekannte Praxis der GEZ/BS.
Allein die Umgangsformen des "Beitragsservices", also der Rundfunkanstalten, ist für mich ein Grund, nicht Kunde zu sein. Ein Stromanbieter, ein Telefonienbieter, der sich so benimmt, ist für mich ein Greuel. Man stelle sich vor, man hat mit mehreren Einrichtungen dieser Unart zu tun!
Jetzt soll sich der Bonner mit Rundfunkgesetzen und Urteilen den Kopf zerbrechen, um herauszufinden, dass dieser Bescheid zu Unrecht ausgestellt wurde, dabei die Fristen für Widerspruch und Klage nicht verpassen. Oder eben zahlen. Warum sollen wir uns, nicht Nutzer des Rundfunks, mit diesen Sachen jahrelang beschäftigen, ich mittlerweile mehr als 10 Jahre lang?
Jedes Mal, dass ich die Buchung des Beitragsservices in meinem Kontoauszug lese, ärgere ich mich gegen alle, die es zustande brachten. Hoffentlich passiert das in jedem Haushalt, bis es aufhört.
-
Als der Bonner am 8. Juni einen Brief des Beitragsservices von ARD und ZDF öffnete, traute er seinen Augen nicht.
Und siehe da: Die alte Adresse in Hamburg tauchte bei einem Abgleich der Meldedaten im Jahr 2018 als Nebenwohnungsadresse auf. […]
Da ist der Fehler: 2 Bundesländer. Und wie Beitragsservice behauptet, arbeitet er nur in Ländergrenzen.
Meldeabgleich passiert doch auch pro Bundesland. Wie werden dann die Daten deutschlandweit zusammengefasst? Und wie wir wissen, Rundfunkrecht ist Landesrecht. Somit ist die deutschlandweite Zusammenfassung gar nicht rechtens, da dafür die Gesetzesgrundlage fehlt.
Es ist rechtlich gar nicht möglich, die Person Hans Muster, wohnhaft in Musterstadt/NRW deutschlandweit zu suchen, ob die Person noch irgendwo 2-tes Plätzchen irgendwo in anderen Bundesländern hat.
Hat jemand den Beitragsbescheid für mehrere Wohnungen aus unterschiedlichen Bundesländern gesehen?