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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2020 => Thema gestartet von: Uwe am 26. Juni 2020, 20:26
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0,5 Prozent der Nutzer
Netflix kündigt automatisch Kunden, die nicht schauen
Quelle: DWDL 27.05.2020 von Kevin Hennings
Niemand solle für etwas zahlen, was er nicht auch nutzt: Der Streamingdienst Netflix hat bekanntgegeben, dass Abonnements, die eine längere Zeit nicht genutzt wurden, künftig automatisch gekündigt werden..
[...] Sollten Sie ihr Netflix-Abonnement in den letzten zwei Jahren nicht ein einziges Mal genutzt haben, haben oder werden Sie noch Post von Netflix bekommen. Der Streamingdienst will Ihnen dann nämlich das Abo kündigen. Das ist auch der Fall, wenn Sie nach der Aktivierung des Accounts ein Jahr lang keine Produktion gesehen haben. "Wir bei Netflix möchten auf keinen Fall, dass Sie für etwas bezahlen müssen, das Sie gar nicht nutzten", heißt es auf dem Unternehmensblog.
weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/77807/netflix_kuendigt_automatisch_kunden_die_nicht_schauen/ (https://www.dwdl.de/nachrichten/77807/netflix_kuendigt_automatisch_kunden_die_nicht_schauen/)
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Woooaaaoow, was EDV-verwaltungstechnisch möglich ist!
Niemand solle für etwas zahlen, was er nicht auch nutzt: Der Streamingdienst Netflix hat bekanntgegeben, dass Abonnements, die eine längere Zeit nicht genutzt wurden, künftig automatisch gekündigt werden.
Hervorhebung in Fett hinzugefügt.
Nutzung ist messbar. Der ÖRR möchte bestimmt keine EDV zur Messung seiner exakten individuellen Nutzung. Sonst könnte jemand mit der Messbarkeit argumentieren und die Rundfunkabgabe in den Fällen als unzulässig bezeichnen, in denen sie eine Rundfunknichtnutzungsabgabe ist.
Dazu müsste sich jemand anmelden. Statt dass sich der Interessent anmeldet, meldet der ÖRR jeden potentiellen Interessenten an. (Meine Meinung: verkehrte Welt!)
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Dazu müsste sich jemand anmelden. Statt dass sich der Interessent anmeldet, meldet der ÖRR jeden potentiellen Interessenten an. (Meine Meinung: verkehrte Welt!)
Die ÖRR-Interessenten werden sich schon selber beim ÖRR melden, nur die Nicht-Interessenten halt nicht.
Und wenn Europa das mal begriffen hat, daß ein Unternehmen sich an jenen schadlos hält, die sich für seine Produkte gar nicht interessieren, hat D 'ne Menge zu erstatten, nämlich jeden einzelnen Cent, der vom ÖRR bei ÖRR-Nichtinteressenten, (m/w/d), abgezockt worden ist.
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Die Aussage von Netflix zeigt, was "in Zeiten von" Technik und Digitalisierung so alles möglich ist, und stempelt damit gleichzeitig das Argument, dass sich nicht feststellen ließe, wer ÖRR nutzt oder nicht als reine "Fake News" ab.
Und würde man die 2013 eingeführte Rundfunkabgabe einer korrekten Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen, dann würde sie kläglich scheitern.
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0,5 Prozent der Nutzer
Bemerkenswert ist auch, dass Netflix einer 'kleinen' Gruppe von 0,5% Rechte zugesteht. Versuchen nicht die Öffentlich-Rechtlichen den Anteil der (zwangsangemeldeten) Personen, der sie (aus ihrer Sicht) nicht nutzen will, als sehr gering darzustellen? Über die Begriffswahl lässt sich diskutieren, obwohl hier 'Nutzer' steht, wird aus dem Kontext dennoch klar, was gemeint ist.
Interesse und Verhalten können sich ändern. Hier wird somit technisch sichergestellt, dass niemand ungerechterweise bezahlen muss, der das Angebot nicht länger nutzen will. Das ist ein weitaus besserer Umgang und mit positiver Folge für die verknüpften personenbezogenen Daten, statt massenhaft zu sammeln und abzukassieren, wie es bei der Rundfunkabgabe gemacht wird.
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Das ist zugegebenermaßen eine zuvorkommende Maßnahme von Netflix, betrifft jedoch nur einen geringen Anteil der Gesamtabonnements. Wie Netflix-Sprecher Eddy Wu erklärte, machen diese inaktiven Konten mit knapp 860.000 Mitgliedern gerade einmal 0,5 Prozent der Kunden aus und wurden deshalb schon im Finanzbudget berücksichtigt. Sich weiter über die stillen Zahler zu freuen, ist also kaum notwendig.
Netzflix macht sich keine Sorge, Kunden zu verlieren. Der öffentlich rechtliche Rundfunk doch, trotz dem tollen vollständigen und angeblich günstigen Program, deswegen haben sie seit 2013 Zwangskunden.
Je mehr der öffentlich rechtliche Rundfunk mit Zwangsabgaben wächst, jetzt mit digitalen Angeboten, desto mehr wächst die Zahl der Nutznießer dieses Systems und die Beute dieser Nutznießer, desto mehr wächst das Zwangssystem und desto schwieriger wird es, ihn abzuschaffen, denn diese Nutznießer und die Politiker sind eins. Hier gibt es nicht eine große Insolvenz wie Wirecard, weil sie per Gesetz und Gerichturteil nicht geben darf, die Pleite wird also viel, viel größer als eine normale. Mal sehen also, wo die Pleitegeier von Politik und Rundfunk enden, leider wissen wir aber nicht mal, woher sie kommen.
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Zwei Jahre bis zur automatischen Kündigung sind trotzdem ziemlich lange. Da würde meiner Meinung nach ein Jahr genügen. Anteilige Rückzahlung gibt es vermutlich keine?
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Bemerkenswert ist auch, dass Netflix einer 'kleinen' Gruppe von 0,5% Rechte zugesteht.
Welches "Recht" wird da zugestanden? Hier will doch Netflix kündigen, nicht derjenige, der ein Abo abgeschlossen hat. Ergo nimmt sich Netflix ein Recht heraus, dass so vermutlich nicht in den AGB enthalten ist. Kann man ein Abo nur haben, wenn man davon aktiv Gebrauch macht? Kann ich mit meinem Geld nicht kaufen, was ich will?
Ich halte das eher für einen PR-Gag und vermeintliche "Fürsorglichkeit" gegenüber erwachsenem Kunden. Man stelle sich vor, der Betreiber des ÖPNV stellt fest, dass man seit x Monaten nicht eine Fahrt getätigt hat und kündigt daher das Jahresabo. Oder der Telefonanbieter erkennt, dass man kein Telefon sondern nur Internet nutzt und stellt auf einen reinen Datenbetrieb um; der Vermieter räumt nach einem Jahr Auslandsaufenthalt die Wohnung und vermietet die neu, obwohl die Miete jeden Monat gezahlt wurde. Und der Bäcker, bei dem man längere Zeit nicht einkaufen war, sagt "Sie haben mich ein Jahr lang nicht beachtet, jetzt ignoriere ich Sie." Ich wette, da wäre das Geschrei groß und man würde fragen, was sich die Unternehmen eigentlich heraus nehmen.
Natürlich ist es eine Unverschämtheit, dass auch diejenigen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollen, die davon weder Gebrauch machen wollen noch können. Damit wird aber die Aktion von Netflix nicht großartig.
M. Boettcher
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Niemand solle für etwas zahlen, was er nicht auch nutzt [..]
Dieses Recht.
Wer den Begriff nur juristisch sieht, sage Kulanzregelung. Dadurch, dass Netflix diese Kulanzregelung verkündet, kann es seine Kunden nicht ungleich behandeln. Sonst könnte es für Ausnahmen auch schnell als diskriminierend empfunden werden. Es gilt für alle. Hier sehe ich durchaus rechtliche Ansprüche. Vergleiche z.B.:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/zivilrecht/kulanz (https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/zivilrecht/kulanz)
Die Kulanzentscheidung ist gesetzlich nicht geregelt, es gibt dazu wenig Rechtsprechung. Kulanz kann man definieren als einen einseitigen, freiwilligen Rechteverzicht aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, die dem Recht übergeordnet sind. Eine Kulanzentscheidung kann durchaus rechtliche Bindungswirkung entfalten (vgl. das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 01.03.2011, Az. 9 U 3782/10).
Kulanzregelungen werden Zuschauer bei Gerichtsterminen in Verfahren zu Befreiungen von der Rundfunkabgabe gesehen haben. Also vielleicht nicht uninteressant.
Es ist nicht unüblich, so zu verfahren. Beispiele:
Deutsch Bahn, BahnCard-Corona-Kulanz
https://www.bahn.de/p/view/home/info/bahncard-kulanz.shtml (https://www.bahn.de/p/view/home/info/bahncard-kulanz.shtml)
Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass das Reisen für viele derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Als Ausgleich bieten wir allen betroffenen Kunden mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 einen Reisegutschein an.
Eine Form der Erstattung wegen Nichtnutzung. Vielleicht kein all zugutes Beispiel.
Nicht telefonieren darf nichts kosten, 'Keine zusätzlichen Kosten bei Nichtnutzung von Telekommunikationsdienstleistungen'
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/07/24/nicht-telefonieren-darf-nichts-kosten/ (https://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/07/24/nicht-telefonieren-darf-nichts-kosten/)
Mobilfunkanbieter dürfen bei einem monatlichen Paketpreis den Kunden nicht zusätzlich zur Kasse bitten, wenn dieser nicht telefoniert oder keine SMS schreibt. Genau diese „Nichtnutzungsgebühr“ von monatlich 4,95 Euro hatte die Firma mobilcom-debitel über Jahre verlangt, wenn Kunden mehr als drei Monate ihr Handy nicht nutzten. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein erklärte diese Praxis jetzt für rechtswidrig.
Beim Rundfunk zahlen Kabelanschlussinhaber schon dafür oder für die Bereitstellung der Geräte. Durch die fehlende EDV wie ich sie oben beschrieben habe, ist eine Messung nicht möglich. Anstatt als milderes Mittel eine automatische EDV zur Messung und Erkennung von Rundfunknichtnutzern einzuführen, wurde für den ÖRR eine EDV zum automatischen Datenabgleich und Anmeldung eingeführt.
Bei an 'bewegliche Leistungen' gebundenen Abgaben wie der Rundfunkabgabe sollte es meiner Meinung nach keine Kulanzregelung geben, sondern ein Recht darauf, entsprechend der Nutzung zu zahlen.