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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2020 => Thema gestartet von: DumbTV am 16. Juni 2020, 15:37
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faz.net, 16.06.2020
von Helmut Hartung
Streit um Rundfunkbeitrag
Was sind die Unterschriften wert?
Die Ministerpräsidenten werden der Erhöhung des Rundfunkbeitrags am Mittwoch zustimmen, doch die CDU in Sachsen-Anhalt ist weiter dagegen. Was passiert, wenn der Landtag die höhere Gebühr für ARD und ZDF ablehnt?
Am Mittwoch wollen die Bundesländer den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterschreiben, der eine Erhöhung des Beitrags für die Zeit von 2021 bis 2025 um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich vorsieht. Dieser Vertrag wird wohl von allen sechzehn Regierungschefs unterzeichnet, auch von Reiner Haseloff, dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt. Waren damit die Bedenken vor allem von CDU und FDP nur Show, knicken sie ein? Ist die Erhöhung des Beitrags unter Dach und Fach?
Zusätzliche finanzielle Belastung
Da sich auch die Fraktion der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt gegen eine Beitragserhöhung ausspricht, könnten CDU und Linke bei einer Abstimmung über den Beitragsstaatsvertrag eine Mehrheit erreichen – auch ohne die AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eindampfen will. SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt befürworten eine Beitragserhöhung.
[...] So lange solle der Beitrag weiterhin bei 17,50 Euro liegen. Dieser Vorschlag, der angesichts vieler Unklarheiten vernünftig erscheint, ist allerdings verfassungsrechtlich fragwürdig: Die Kef hat den Bedarf auf Grundlage aller vorliegenden Informationen berechnet. [...]
Die Empfehlung der Kef
[...]
Die Unterschriften der Ministerpräsidenten am 17. Juni wären Makulatur, stimmen nicht alle sechzehn Landesparlamente der Beitragserhöhung zu. Danach sieht es nach wie vor nicht aus. Die Folge wäre eine Beibehaltung des bisherigen Beitrags und eine Klage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Bundesverfassungsgericht.
[...]
weiterlesen:
https://faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-16816453.html
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Na, das wäre doch überaus schön...
..
Die Folge wäre eine Beibehaltung des bisherigen Beitrags und eine Klage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Bundesverfassungsgericht.
[...]
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...bzw. in jedem Falle erkenntnisfördernd, wenn die Damen & Herren Sonnenkönige von ÖR-Intendanten & ~Intendösen denn tatsächlich zum Bundesverfassungsgericht marschieren, wenn man sich überlegt, dass die bislang immer wieder bemühte GG-Bestimmung bzgl. Angemessener Finanzierung® der Anstalten doch auch »angemessene Finanzierung« meinen müßte.
Wenn aber stattdessen wirklich die Nutznießer (also insbesondere die Intendanten & Intendösen mit ihren 6-stelligen Jahregehältern, wie ihre sonstige Entourage mit den Klebers und wie sie sonst heißen mögen) es sein sollen, die auf alle Ewigkeit bestimmen, was denn an »Rundfunkbeiträgen« (auch bei den zwischengeschalteten KEF-Marionetten) »angemessen« sei (also »angemessen« = grenzenlos), wäre das letztendlich tatsächlich ein Novum.
Insofern wäre in jedem Fall interessant, ob das BVerfG tatsächlich die bis in alle Ewigkeit mit der von obiger Seite ganz bescheiden immer wieder skandierten »Mehr! Mehr! Mehr!«-Parole mit Angemessener Finanzierung® ineinssetzt - auf dass nächstens endlich der 185. Rundfunksender und die 200. Fernsehstation »ARD-SIXTYEIGHT« in Betrieb gehen kann - oder ob es deren Strategie: Wieder was »Neues«, wofür wir dann abermals mehr Geld fordern (bis hin zu den neuen »Minderheiten«-Programmen für Küchenschaben, Bettwanzen & Hausstaub-Milben - zählen ja in jd. Fall zum Haushalt des dann verschärft zur Kasse zu bittenden Beitragszahlers dazu) dann angesichts ihrer immer offenkundigeren Absurdität dann doch mal ein Ende setzt. Das wäre sicher das erfreulichste.
Aber auch im gegenteiligen Fall - würde das BVerfG den ganzen ÖR-Selbstbedienungsladen also ein weiteres Mal heiligsprechen - wäre es zumindest sehr aufschlußreich...
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faz.net, 16.06.2020
von Helmut Hartung
Streit um Rundfunkbeitrag
Was sind die Unterschriften wert?
Die Ministerpräsidenten werden der Erhöhung des Rundfunkbeitrags am Mittwoch zustimmen, doch die CDU in Sachsen-Anhalt ist weiter dagegen. Was passiert, wenn der Landtag die höhere Gebühr für ARD und ZDF ablehnt?
[...]
https://faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-16816453.html
Dann gehen die Intendanten weinend zum BVerfG und verlangen "Rundfunkfreiheit" (d.i. unser Geld), das BVerfG entscheidet für die Rundfunkanstalten, und alle feiern, dass es jetzt "Rechtssicherheit" (d.i. Unterwerfung des Bürgers) gibt.
O.K., das BVerfG entschied schon, dass die Abgabe durch Einschränkung der Aufgabe gesenkt werden kann, aber obwohl Aufgabe der Politik ist, zu definieren, was die Aufgabe des Rundfunks sei, ist es der Rundfunk selbst, der seine eigene Aufgabe bestimmt.
Aber was würde geschehen, wenn die Sache wieder vor dem BVerfG landet? Wie wir wissen, entscheidet dieses Gericht heute A, morgen B, Hauptsache zu Gunsten der Rundfunkanstalten.
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Wie wir wissen, entscheidet dieses Gericht heute A, morgen B, Hauptsache zu Gunsten der Rundfunkanstalten.
Die Aussage ist so pauschal aber nicht richtig; siehe
BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0
mit der Aussage
Rn. 151
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. [...]
Der Staat hat nicht nur die Pflicht, die ÖRR zu finanzieren, sondern auch die Pflicht, die Bürger damit nicht unangemessen zu belasten.
Das Rundfunkvertragswerk besteht nicht nur aus RBStV und RStV; der RfStV wird als Teil des Regelwerkes noch zu wenig beachtet.
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a) Den "ARD, ZDF etc." sind in den letzten 15 Jahren rund 30 Prozent ihrer Benutzer abhanden gekommen.
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Ein "staatsfernes" Unternehmen, dass 30 % seines Absatzvolumens verliert, muss seine Finanzen um 30 Prozent senken.
Also macht der Bürger P. eine Gegen-Verfassungsbescherde der Absenkung auf 5,5 statt 8 Milliarden Euro. Er beruft sich dann ulkigerweise auf die gleichen Gesetze wie "ARD, ZDF etc." über die Ermittlung des Finanzbedarfes.
Wenn die das riskieren wollen, bitte sehr, dann mögen die den ersten Ball mit der Verfassungsbeschwerde schießen. Dann dürfen sie sich nicht wundern, dass der Gegenschuss den Ball ins eigene Tor befördert.
b) Darin wird der Bürger P. Screenshot von 2010 beifügen:
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Als das Gesetz über den Rundfunkbeitrag geschaffen wurde, war in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz der Zuständige
"Gesetzgebung der Medien...Vorbereitung von Staatsverträgen" (StK RP wirkt bundesweit):
ein Herr Dr. Tim Schönborn.
Im Rundfunkrecht wurde in jenen Jahren festgeschrieben; wie die KEF die Schaltstelle der Finanzmacht wird für "ARD, ZDF etc.".
c) Dann kommt Screenfoto 2: von 2020
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Im damit gemachten Bett der Finanzmacht KEF, wer sitzt da?
"an die Staatskanzlei organisatorisch angebunden: Geschäftsstelle der ...KEF"
Und wer ist es, der das damals geschaffene zentrale Machtinstrument von "ARD, ZDF etc." lenkt:
"Dr. Tim Schönborn (Geschäftsführung".
d) Noch Fragen? Ja doch:
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Durchwahlnr. des Chefs Dr. Hamann für Medienrecht bundesweit: 2010 wie auch 2020:
(Foto 2010): 4731
Durchwahlnr. Dr. Schönborn (Foto 2020): 4730
Das lässt vermuten: Die beiden sind nur durch eine dünne Bürowand voneinander separiert. Die Medienmacht im Land hat dort ihren Platz? Oder nicht? Wie sehr ihr das?
Sorry, hatte ganz vergessen, die KEF ist ja eine "unabhängige" Kommission.
e) Noch Fragen? Ja doch:
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Aktuell soll durch den vorgesehenen Medienstaatsvertrag 2020 die Finanzentscheid-Macht der KEF auf das Internet ausgeweitet werden, indem ab Januar 2021 die Staatskontrolle des Internets eingeführt wird, finanziert aus der Rundfunkabgabe.
Unsere Hauptaufgabe ist ab sofort nicht mehr Rundfunkbeitrag, sondern Schutz der Freiheitsrechte vor drohender Staatskontrolle für allen Austausch der Zukunftswelt.
Ich verzage an der Gleichgültigkeit, wie über alles Mögliche diskutiert wird, weil eine Staatskontrolle des Internets anscheinend derart unvorstellbar ist, dass @pjotre Kassandra sich vorkommt wie ein Rufer in der Wüste. Köpfe umschalten! Es gibt kaum Wichtigeres als dies unvorstellbare Gesetzprojekt!
Die Erhöhung der Rundfunkabgabe - dieser Thread - ist bereits weiterer Mosaikstein aus Mainz, der Informationsfreiheit und dem Pluralismus ein Staatsdiktat überzustülpen.
f) Wichtige Bitte: Wer hat weitere Infos über die personellen Verflechtungen?
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Nicht nur StK RP, sondern der gesamte Hintergrund der Gesetzgebungsverfahren von 2010 bis heute, laut Art. 20 GG haben Bürger das Recht auf Öffentlichkeit und dafür dürfen und sollten wir Gebrauch machen.
Für anhängige und künftige Verfahren soll der gesamte Hintergrund der sichtbaren und auch der teils "grauen" Eminenzen in ein listenmäßiges Schaubild überführt werden. Das ist intern in Arbeit und es arbeiten bereits mehrere mit beim Sammeln der Mosaikstein-Fakten - Stil siehe oben. Wir brauchen mehr davon.
Beispiel: Hat Herr Schönborn nun Beamtentarif oder was erhält der Geschäftsführer der KEF als Vergütung? Wer klärt das? - Freiwillige vor!
Vorstehend, soweit Meinungen, im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.
Edit "Bürger": Siehe und diskutiere dazu bitte in nunmehr eigenständigem Thread unter
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
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...
mit der Aussage
Rn. 151
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. [...]
Der Staat hat nicht nur die Pflicht, die ÖRR zu finanzieren, sondern auch die Pflicht, die Bürger damit nicht unangemessen zu belasten.
...
Da hast Du das BVerfG nicht richtig verstanden. Es ging nicht um die Belastung der Bürger, sondern darum, dass die Abgabe nicht so teuer wird, dass Bürger ihre Geräte abmelden und die Anstalten weniger Geld bekommen. Also die Informationsfreiheit des Bürgers wird der "Rundfunkfreiheit" (Geldgier) der Anstalten unterstellt, obwohl die ursprüngliche Idee des öffentlich rechtlichen Rundfunks das Gegenteil war:
Einschränkung der Rundfunkfreiheit, um der Informationsfreiheit mit Vielfalt zu dienen.
Dieses Problem wurde endgültig mit der Zwangsabgabe gelöst. Jetzt darf die Abgabe beliebig hoch werden, eine Befreiung duch Wegwerfen der Geräte ist nicht mehr möglich, die Höhe der Abgabe hat also keinen Einfluss mehr auf den Informationszugang. Das BVerfG segnete diese "Lösung".
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Das Problem ist, dass niemand die Einhaltung des "Rahmens des gesetzlichen Funktionsauftrags" überprüft. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rolle der KEF zugeschoben, die hat aber einfach gesagt, dass sie das nicht tut und damit war die Sache erledigt. Also läuft heute Fußball.
Auf dem normalen Klageweg ist dem nicht beizukommen, denn die Anstalten waschen ihre Hände in Unschuld. Man müsste die KEF bzw. deren Leiter auf Schadenersatz nach §839 BGB verklagen.
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@NichtzahlerKA:
Man müsste die KEF bzw. deren Leiter auf Schadenersatz nach §839 BGB verklagen.
Ja, tu mal - für die ganz niedrigen Kosten finden sich vermutlich ein paar Mitfinanzierer.
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Meinung - im Forum keine Rechtsberatung - :
Nur den Eigenschaden geltend machen, z.B. 100 Euro als Überhöhung der eigenen Rechnung für Zeit ab 2013.
Für bundesweiten Gesamtschaden hat man glücklicherweise sowieso keine Aktivlegitimation - kein Klagerecht nach BGB. Aber das muss man am besten schon in der Klage auf das Eigeninteresse beschränken, damit der Gegner nicht auf die Schnapsidee einer negativen Feststellungsklage über gewaltige Summen kommen kann.
Was bringt das?
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Formell gar nichts. Die Klage wird vermutlich verloren werden.
Real aber eine ganze Menge: Es wird ja die angebliche Unabhängigkeit der KEF in Frage gestellt und die angebliche Berechenbarkeit von "angemessener" Finanzierung.
Letzteren ökonomischen Schwachsinn könnten nur Juristengehirne erdenken und daraus ein gewaltiges Rechtsprechungsgebäude des wirtschaftswissenschaftlichen Schachsinns ersinnen.
Gott erbarme dich deiner Juristen, ihr einzigartiges Genie ist immer im bekannten Grenzbereich vom Genie zum ... ach, ich sag's nicht, wir sind ja nicht so hier im Forum, nachlesen bei Nietzsche und wie er endete.
Der winzige Prozess über 100 Euro gibt also Gelegenheit, genau diese Unmöglichkeit der Bestimmbarkeit von "angemessen" zum Thema zu machen, also das gesamte System über die Hintertür zu kippen. Bis LG-Ebene muss man finanzieren - also auch ein RA nötig.
Man führe aber alles schon beim AG-Verfahren in die Akte, weil ein RA Hemmungen hätte, 100 Seiten Nachweis als Einreichung beim LG zu verantworten - muss ja seine Anwaltslizenz als "Organ der Rechtspflege" immer im Auge haben. Aber was der ungehörige Bürger da schon in die Akte einführte, kann der Anwalt dann trotz aller Sitthaftigkeit nicht ungeschehen machen.
Gegen wen ist zu klagen?
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Wer ist der "Leiter" der KEF?
"Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Es wird als Vermutung (Vermutung!) davon ausgegangen, dass an dieser Stelle die KEF-Berichte getextet werden (400 Seiten?) und von den vielbeschäftigten und ämterreichen Kommissionsmitgliedern dann im Rundfrage-Verfahren abgezeichnet werden.
"Gremiumsbeschlüsse" über 1000 Sachen auf einigen 100 Seiten -
ein kollektives Greuel schon immer, eine Beleidigung und absolute Peinlichkeit für die menschliche Intelligenz,
aber homo sapiens braucht anscheinend diese unterzeichnende "Herdisierung" von Textvorlagen für seine Unterwerfung im Sinn von "absoluter Wahrheit". So verkaufen sich Pseudo-Wahrheiten am besten?
So, wann startet die Klage?
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Da sollte auch jemand sich dann um die Pressearbeit kümmern. Das wird sehr viele interessieren.
Anwaltskosten / Risiko?
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Es gitl die generelle Regel, dass der Gegner nicht einfach die Anwaltskosten willkürlich aufblähen kann:
https://www.lhr-law.de/thema/rechtsanwaltsverguetung/
Dort z.B.: "Der Umfang beschränkt sich grundsätzlich auf die nach dem RVG zu berechnenden außergerichtlichen Prozesskosten."
Quellensuche per GOOGLE beispielsweise wie folgt:
Prozess Schadensersatz gegnerischer Anwalt besondere Kosten
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Das Problem ist, dass niemand die Einhaltung des "Rahmens des gesetzlichen Funktionsauftrags" überprüft.
Nein, nein! Der Funktionsauftrag ist so schwammig definiert, dass die Anstalten uns zwangsverkaufen können, was sie wollen.
Ich empfinde allein Zwangsverkauf abscheulich, hier ist aber eine Steigerung des Zwangsverkaufs wegen der als Rundfunkfreiheit getarnten Willkür. Aber die Politik hat es durchgesetzt, die Gerichte gesegnet.
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d) Noch Fragen? Ja doch:
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Durchwahlnr. des Chefs Dr. Hamann für Medienrecht bundesweit: 2010 wie auch 2020:
(Foto 2010): 4731
Durchwahlnr. Dr. Schönborn (Foto 2020): 4730
Das lässt vermuten: Die beiden sind nur durch eine dünne Bürowand voneinander separiert. Die Medienmacht im Land hat dort ihren Platz? Oder nicht? Wie sehr ihr das?
Wie kommt man auf das schmale Brett, dass diejenigen, die aufeinander folgende Durchwahlen nutzen, physisch eng benachbart sein müssen? Schon seit ISDN-Zeiten sind Vermittlungs-/Telefonanlagen letztlich Computer, die eine weitgehend freie Verteilung der Rufnummern auf die Infrastruktur erlauben. Dies gilt noch mehr für die zunehmende Verbreitung von IP-Telefonie, bei der Telefonie als Anwendung auf der für Daten etablierten Infrastruktur verstanden wird. Separate Telefonkabel, Relais etc. fallen weg. Man kann also seinen Arbeitsplatz innerhalb des WDR fast überall hin verlegen und dabei seine Nummer mitnehmen. Bei vielen Firmen funktioniert das sogar Standort-übergreifend.
M. Boettcher
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@drboe :
Wie kommt man auf das schmale Brett, dass diejenigen, die aufeinander folgende Durchwahlen nutzen, physisch eng benachbart sein müssen?
Wie kommt man auf das schmale Brett, dass wir das nicht wissen? Alles Taktik.
Sondern: Die Nummenzuteilung umfasst einen Prestige-Effekt. Ob das hier stimmt oder nicht, ist mir egal. Ich stelle das mal so in den Raum und warte auf die dann hoffentlich kommenden Fakten. (Smalltalk-Deutsch: "auf den Busch klopfen".) Deshalb sind ja dort die Fragezeichen gemacht. - Der Gegner manipuliert am laufenden Band, aber das können wir auch.
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Das Problem ist, dass niemand die Einhaltung des "Rahmens des gesetzlichen Funktionsauftrags" überprüft.
Nein, nein! Der Funktionsauftrag ist so schwammig definiert, dass die Anstalten uns zwangsverkaufen können, was sie wollen.
Ich empfinde allein Zwangsverkauf abscheulich, hier ist aber eine Steigerung des Zwangsverkaufs wegen der als Rundfunkfreiheit getarnten Willkür. Aber die Politik hat es durchgesetzt, die Gerichte gesegnet.
Die KEF hat zu überprüfen ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten.
Für mich heißt das: Kein Geld für Fußball. Fußball zwangszufinanzieren lässt sich verfassungsrechtlich nicht begründen, da er sonst einfach woanders liefe. Es gibt schlicht keinen begründbaren Mehrwert und folglich keine Gegenleistung für diesen Beitragsanteil.
Außerdem hat die KEF mehrfach rundfunkleistungsferne Geldgeschenke durchgewunken. Da ist der Betrug am klarsten.
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NichtzahlerKa, die KEF hat vielleicht zu überprüfen, dass es im Rahmen des Auftrags ist, aber der Rahmen, Grenzen, gibt es nicht. Genau da weigern sich die Politiker, ihre Aufgabe zu machen. Fußball gehört zu Programm, wie auch Sachen, die man wohl Pornographie nennen kann. Da kann leider die KEF nichts sagen.
Der Auftrag, den die Politiker den Anstalten gaben, ist eher eine allgemeinste Vollmacht oder ein Blankoscheck als ein Auftrag.
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Es gab mal einen Bericht der KEF, den die KEF wieder von ihrer Internetseite entfernt hat.
Ich hänge ihn an und zitiere daraus:
Preissteigerungen von Auftragsproduktionen werden im Rahmen des Verfahrens der Kommission im Regelfall durch die rundfunkspezifische Steigerungsrate abgebildet. Die Kommission akzeptiert aber, dass die beabsichtigten Verbesserungen zu Gunsten von Produzenten und Urhebern in diesem Ausnahmefall zu einem Mehraufwand außerhalb des Regelverfahrens führen. Sie erwartet von den Anstalten einen detaillierten Nachweis über die Verwendung des zusätzlichen Aufwands im Jahr 2017.
Mir ist nicht bekannt, dass es diesen Nachweis gab. Mir ist ferner nicht bekannt, dass wir mit Zwangsbeiträgen zum Finanzglück von "Produzenten und Urhebern" beitragen müssen. Das ist eine verbotene medienpolitische Maßnahme.
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht20/Zusatzinformation_2_Zusaetzlicher_Programmaufwand.pdf (gelöscht, siehe Anhang)
Hier findet man mehr zu den Wünschen der Lobbyisten:
http://www.regieverband.de/de_DE/magazine/194918/index (gelöscht)
Hier der Wayback-Link mit dem Feindbild oben druff:
https://web.archive.org/web/20161024124658/http://www.regieverband.de/de_DE/magazine/194918/index
und hier die Stellungnahme der ARD dazu:
http://www.ard.de/download/1016420/Eckpunkte_fuer_ausgewogene_Vertragsbedingungen_bei_Produktionen_von_Mitgliedern_der_Allianz_Deutscher_Produzenten___Film___Fernsehen_im_Auftrag_der_ARD_Landesrundfunkanstalten.pdf (gelöscht)
Es könnte jetzt unter diesem Link (geändert?) weiterexistieren:
https://www.ard.de/download/4966170/ARD_Eckpunkte_fuer_ausgewogene_Vertragsbedingungen_und_eine_faire_Aufteilung_der_Verwertungsrechte_Eckpunkte_2_0.pdf
Mit den vorliegenden Eckpunkten sollen Produzenten nicht in eine sogenannte »Gap-Finanzierung« gedrängt werden . Falls der Produzent eine festgestellte Finan-zierungslücke nicht übernehmen, der Sender die Produktion aber weiterhin beauf-tragen möchte, wird entweder der Aufwand der Konzeption gemeinsam verringert oder die Produktion als vollfinanzierte Auftragsproduktion ausgestattet.
Der Beitragszahler trägt also heutzutage das unernehmerische Risiko der Produzenten. VIELEN DANK KEF (wo ist der Smilie mit dem 3. Finger?)
War alles in meiner Klage. Meine Klage wurde vom Gericht leider nicht gelesen und rechtswidrig abgebrochen.
Witzigerweise stand das in keinem KEF-Bericht, das war ein Sondergutachten der KEF. Es gibt auch eins zur Altersvorsorge (ich habs noch).
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Der Auftrag von den Anstalten an Produzenten ist etwas ganz Anderes als der Auftrag der Politik an den Rundfunkanstalten. Das einzige Gemeinsame ist: Beide belasten den Bürger.
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Im übertragenen Sinne könnte die Frage mglw. ja auch heißen:
-Sind KEF-"Empfehlungen" überhaupt Unterschriften wert?-
Und wie viele KEF-"Mitglieder" sind denn überhaupt dafür vernünftigerweise notwendig?
Möglicherweise würden ja auch weniger KEF-"Stellen" für diese "Arbeit" ausreichen?
Zumindest lt. Selbstauskunft hat ihnen seit längerer Zeit ein
KEF-"Mitarbeiter"-Abbau mit einer unbesetzten "Stelle" jedenfalls auch keine sichtbaren Probleme bereitet.
Haben sie eben halt eben mal Alles dann mit weniger "Arbeitskräften" "geschafft".
( Quelle: https://kef-online.de/de/presse/pressemitteilungen0/news/detail/News/kef-mitglied-dr-norbert-holzer-verstorben/ )
Vielleicht könnte das ja ein Hinweis darauf sein, dass die KEF personell völlig überbesetzt und damit auch viel zu sehr überfinanziert ist.
Wie soll denn ein Geldverschwenderverein einem anderen Geldverschwenderverein die Sparsamkeit beibringen?
Markus
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KEIN Unternehmen trägt das Risiko seiner Zulieferer. Außer der ÖR natürlich - der hats ja. Das ist nicht wirtschaftlich und sehenden Auges von der KEF abgenickt worden.
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Und wie viele KEF-"Mitglieder" sind denn überhaupt dafür vernünftigerweise notwendig?
Möglicherweise würden ja auch weniger KEF-"Stellen" für diese "Arbeit" ausreichen?
Der Witz ist. Eigentlich bräuchte man für diesen monströsen Apparat 1000 Controller, die überall hingehen und die Kosten reduzieren. Das würde ungefähr 100 Millionen kosten und 10 Milliarden einsparen.
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Fußball zwangszufinanzieren lässt sich verfassungsrechtlich nicht begründen, da er sonst einfach woanders liefe. Es gibt schlicht keinen begründbaren Mehrwert und folglich keine Gegenleistung für diesen Beitragsanteil.
Außerdem hat die KEF mehrfach rundfunkleistungsferne Geldgeschenke durchgewunken. Da ist der Betrug am klarsten.
Das BVerfG entschied etwas Anderes: der Gesetzgeber darf machen, was er will, irgend eine Erzählung genügt, damit es nicht Willkür sei.
Der Gesetzgeber darf entscheiden, dass die Anstalten in Versteigerungen die Preise für Fußball-Übertragungsrechte in die Höhe treiben und sie für diesen künstlichen hohen Preis noch kaufen. Der KEF bleibt nichts anderes übrig, als zuzustimmen, dass der Bürger die hohe Rechnung zahlen soll. Laut Verfassungsrichter alles OK.
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Ich hänge nochmal etwas an.
"ob sie (die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten) sich im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten". Hier lässt sich ein weites Spektrum von Fragestellungen denken, das von relativ einfach zu beurteilenden Sachverhalten bis zu Fragen reicht, die nur aufgrund einer vertieften rundfunk- und verfassungsrechtlichen Prüfung beantwortet werden können.
(aus Tz. 39)
In dem Dokument beschreibt die KEF, wieso sie diese Prüfung (trotz Auftrag des BVerfG (letzte Seite)) nicht ausführt. Sie schiebt diese Aufgabe ins Nirvana, zu irgendwem und niemandem ab. (Tz. 41).
In Tz. 42 sagen sie dann, dass die Rundfunkanstalten aber mindestens Gremienbeschlüsse nachweisen müssen. Das heißt, dass zum Beispiel die Rundfunkgremien tatsächlich Fußball für notwendig für den Zuschauer erachten. Diese Beschlüsse konnten die Rundfunkanstalten (ich glaube im 17. KEF-Bericht) nicht nachweisen. Auswirkungen hatte das keine. Zu Deutsch: Dass überhaupt mal jemand darüber nachgedacht hat, wie sich Fußball durch den Auftrag begründen lässt bevor man Milliarden ausgibt ist nicht nachweisbar. Das müssten die Rundfunkgremien tun (aber das sind nur Abnickvereine, das ist eine andere Baustelle). Die KEF darf das dann aber nicht einfach durchwinken. Damit verletzt sie ihre eigenen, geringen selbstgesteckten Maßstäbe.
Edit: PS das Logo des KEF-Berichts (1. Seite) sagt mehr als 1000 Worte
Auszug 10. KEF-Bericht.pdf (4 Seiten, ~2,5MB)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=33823.0;attach=26051
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Es gab mal einen Bericht der KEF, den die KEF wieder von ihrer Internetseite entfernt hat.
hier geht's zu den alten Berichten:
https://kef-online.de/de/berichte/
Und die "verschwundenen" Zusatzinformationen habe ich auch gefunden:
Zusatzinformation 1: Zusatzinformation_1_Ertraege_aus_Rundfunkbeitraegen
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_1.pdf
Zusatzinformation 2: Zusatzinformation_2_Zusaetzlicher_Programmaufwand
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_2.pdf
Zusatzinformation 3: Zusatzinformation_3_Betriebliche_Altersversorgung
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_3.pdf
Zusatzinformation 4: Zusatzinformation_4_Personalaufwand_ohne_Altersversorgung
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_4.pdf
Zusatzinformation 5: Zusatzinformation_5_Digitaler_Hoerfunk__DAB
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_5.pdf
Zusatzinformation 6: Zusatzinformation_6_Sondergutachten_IT-Strukturen
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_6.pdf
und die Sicherungen:
https://web.archive.org/web/20200618204247/https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_1.pdf
https://web.archive.org/web/20200618204138/https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_2.pdf
https://web.archive.org/web/20200618204050/https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_3.pdf
https://web.archive.org/web/20200618204012/https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_4.pdf
https://web.archive.org/web/20200618203830/https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_5.pdf
https://web.archive.org/web/20200618203725/https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2016-04-13_Zusatzinformation_6.pdf
Gruß
Kurt
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Danke Kurt, die hinteren drei kannte ich noch gar nicht
Da geeignete Kennzahlen nicht oder nicht systematisch erhoben werden, ist eine Messung, ob strategische und operative Ziele erreicht wurden, nicht im notwendigen Maße möglich. Daraus folgt auch, dass eventuellen Fehlentwicklungen gar nicht oder nur verspätet entgegen gewirkt werden kann.
Ein schöner Satz. So sieht es immer aus, wenn unabhängige Gutachter sich unseren Rundfunk genauer anschauen dürfen.
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T1.- Wir sind hier im Thread sowieso OFF TOPIC mit "KEF usw.", also weiter so
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wenn auch zögernd, denn es gibt ja einen Thread inzwischen über die "ganze" Wahrheit in Sachen KEF:
- "Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen."
- https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33832.msg206001.html#msg206001
T2. Was an all dieser schönen Diskussion mich irritiert: Die KEF "gibt es doch gar nicht".
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(Meinungen - Meinungsfreiheit. Falls Irrtümer enthalten, bitte nachweisen, wird dann berichtigt.)
Warum lassen viele anscheinend nicht ab von der politisch erzeugten Illusion und kollektiver Manipulation, die "KEF" sei eine "autonome Institution" und zudem "unabhängig"? Hat das "Framing" im ganzen Volk mit Hilfe von framing-manipulierten Journalisten derart gut Früchte getragen?
Die KEF ist keine Rechtsperson, nicht GbR, gar nichts. Es gibt gar keine "KEF" als Stelle und sie hat keine Mitarbeiter,
nicht einmal einen ganz echten "Geschäftsführer" (plus sein büroverbundenes Personal) -
denn in Wahrheit nach bisherigem Infostand ist es wohl ein "leitender Beamter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz", ebenso seine vielleicht 2 Mitarbeiter*innen.
(Sternchen-korrekt - wie haben ja Niveau im Forum! :) - in der Tat meist Frauen, brauchen "Leitende" das für's mentale Wohl?)
Dort werden wohl - im Beamtenverhältnis StK RP - pro Jahr einige 100 Seiten Bericht abgefasst, wohl die Gedankenwelt der dortigen StK, regiert von SPD + Grüne, also deren Gedankenwerlt? Als der "Geschäftsführer der KEF" dort vor rund 10 Jahren seine Stelle bekam, wer regierte damals bereits? - Noch Fragen?
Und zunächst die Gesetzgebung über den absurd rechtsfehlerhaft konzipierten Rundfunkbeitrag bevaterte, für den die Schlüsselbedeutung für den Geschäftsfführer der KEF geschaffen wurde, zu dem er dann wurde? Noch Fragen?
Der KEF-Bericht - Vorentwurf, Endfassung - wird dann einer großen Zahl teurer Vielbeschäftigter zum Abnicken zugeleitet. Je höher deren Posten, desto mehr Nebenämter haben diese
- die sogenannte "Vernetzung" -
und desto weniger Zeit zum Gegenlesen und Wünsche kommunizieren: Also Hochkarätige sind da am besten - und schaut euch die Liste an - "unabhängig und staatsfern" ist allenfalls von Niveau "Aprilscherz". - Noch Fragen?
T3. Nun zur Satire: - Um auf @drboe s Einwand zurückzukommen,
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das strategische argumentative Spiel von @pjotre mit den nahezu identischen Durchwahlnummern und der "dünnen Wand, die die beiden Chefbüros trennt", sollte klarstellen: Ist die KEF total staatsgelenkt? Diktieren Politiker ihr ihre "wissenschaftlichen findings" über die total wissenschafts-ignorierende Absurdität einer "berechenbaren angemessenen Beitragshöhe"? So etwas gibt es nicht.
Nach der Wissenschaft der Volkswirtschaft handele es sich bei den KEF-Berichten um aufgeblasene pseudo-wissenschaftliche Juristen-Gedankenspielereien, wie nur Juristen es mit großem Ernst leisten könnten, eine gelungene humorvolle Auto-Parodie, wozu Juristendenken fähig seien, wenn jemand dafür zahle?
Wie eine tüchtige Zahl der ämtermäßig Höchsten es fertig bringe, einen derartigen "Wissenschaftsmord" mit ihrer Unterschritft zu glorifizieren, sei das ein Kompliment für die Auswahlkriterien von Spitzenpositionen in einer Kulturnation?
(Die Leser haben es sicherlich erkannt: Diese Zeilen waren Satire im Rahmen der Satirefreiheit in der Annahme, der Mangel an Ernsthaftigkeit könne nicht verkannt werden. Wer es irrigerweise für Wahrheit hielt, bitte zur Kenntnis nehmen, es war Satire.)
T4. Wir müssen endlich einmal gemeinsam aufarbeiten, was in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vorgeht.
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Der Thread dafür:
- "Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen."
- https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33832.msg206001.html#msg206001
Alle unsere Probleme - Rundfunkbeitrag usw. usw. - haben vielleicht dort ihre Quelle? Und dann wird die Brisanz klar: Das Problem "Rundfunkbeitrag" war / ist Bagatelle, verglichen mit der vorgesehenen
Internet-Zensur und Staatskontrolle ab 2021.
So gemäß Meidenstaatsvertrag 2020 - soll in diesen Monaten verabschiedet wedren
T5. Umdenken! Prioritäten verschieben! Das Hauptproblem ist ab sofort der Medienstaatsvertrag.
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Der Rundfunkbeitrag für "Fernsehen" ist auf die Dauer nicht haltbar gegenüber den nun 30 % Nichtzuschauern. Das ist sowieso zum Kippen verurteilt.
Es sei denn, durch den Medienstaatsvertrag dürfen ARD, ZDF etc. zu Internet-Unternehmen werden. Dann aber habt ihr den "Beitrag" bis ans Ende eurer Tage. gez-boykott.de wird sich dann allerdings darüber nicht mehr empören. Denn ihr habt alsbald auch das Verbot von gez-boykott.de über irgendwelche pseudo-juristischen Ecken herum.
Wer den Widerstand gegen dieses Gesetzprojekt verschläft, riskiert, irgendwann in einer Diktatur aufzuwachen. Sicherlich nicht sofort, aber vielleicht ein paar Jahre später.
T6. Nochmals: Ein Analyse-Thread in diesem Kontext:
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- "Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen."
- https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33832.msg206001.html#msg206001
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@pjotre
f) Wichtige Bitte: Wer hat weitere Infos über die personellen Verflechtungen?
Lutz Marmor war u. a. Vorsitzender der KEF, bevor er Intendant des NDR wurde.
Ich habe ihn damals als den m.M. zuständigen Gesprächspartner wegen angedrohtem Inkasso durch den Beitragsservice mehrmals anzuschreiben
versucht und keine Antworten bekommen.
Schließlich habe ich den letzten Brief mit Einschreiben/Rückschein an die Adresse des NDR in der Rothenbaumchausse geschickt. Diesmal erhielt ich
folgende Antwort: Dieser Herr ist hier nicht bekannt.
Der Intendant des NDR ist beim NDR angeblich nicht bekannt. Ich war erstaunt und bin es eigentlich noch heute, mehrere Jahre später. Herr Marmor wurde
inzwischen abgelöst oder ging in Pension, wie auch immer.
NDR 08.01.2020 - Mit Gesang, Filmclips und bewegenden Reden ist Lutz Marmor nach zwölf Jahren als NDR Intendant feierlich verabschiedet worden.
Dan de Lion
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Die Fakten über "KEF" und StK RP ziehe ich demnächst einmal rüber in den dafür gemachten neuen Thread
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Also auch, was @Dandelion gerade mitteilte.
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Ja, das Unterzeichner-Gremium KEF hat auch einen Vorsitzenden. Wird es damit zum "nicht eingetragenen Verein"?
Würden alle "Mitglieder" 3 Jahre lang für eventuelle Fehler gesamtschuldnerisch haften? "Gesamtschuldnerisch" haften ja die Haushaltsmiglieder für den Rundfunkbeitrag... wie du mir, so ich dir...
Mal bei jedem einzeln 100 Euro Schadensersatz am jweiligen Wohnsitz per Einschreiben einfordern wegen "Schaden seit 2013 durch Nichtungerbindung von Sportfinanzierung"? Er hätte nicht die "nur halbherzige Ablehnung" mit unterschreiben dürfen? Aber nein, so etwas Böses machen die "braven Soldaten Schweijk" dieses Forums nicht.
Übrigens, von hier erfolgte Einschreiben mit Adressierung
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an "Intenant Marmor / persönliches Büro" kamen an:
- Ende 2018 - Ende 2019 -
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine Fortsetzung der Diskussion zur "KEF" und deren Verflechtungen, die mit dem im Einstiegsbeitrag verlinkten Presse-Artikel allenfalls indirekt zu tun hat und zudem bereits in eigenständigem Thread konzentriert diskutiert wird:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Die (leider immer umständliche) Verschiebung/ Moderation der bislang erfolgten Beiträge bleibt vorbehalten. Bitte etwas Geduld dafür.
Hier bitte allenfalls noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Streit um Rundfunkbeitrag - Was sind die Unterschriften wert?
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Lutz Marmor war u. a. Vorsitzender der KEF, bevor er Intendant des NDR wurde.
Ohne der Wikipedia zu viel Gehalt zusprechen zu wollen, aber dort heisst es:
Im Anschluss wechselte Marmor bis 1995 als Verwaltungsdirektor zum damaligen Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg. Diese Position übernahm er nach einem weiteren Wechsel bis 2006 beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). In dieser Zeit war Marmor zugleich 2002 als Leitung des KEF-Büros innerhalb der ARD tätig.
Nun ist die KEF keine Veranstaltung innerhalb der ARD, so dass die Behauptung falsch sein muss, wenn Wikipedia korrekt berichtet. Eine Suche nach "KEF-Büro" führt problemslos zu folgenden Texten bei der ARD:
KEF-Büro der ARD
Seit 1988 Gemeinschaftseinrichtung der ARD für Angelegenheiten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), bis Ende 2001 angesiedelt beim BR in München, seit Anfang 2002 beim NDR in Hamburg, fünf Mitarbeiter.
Das Büro fasst u. a. die mittelfristigen Finanzplanungen der Landesrundfunkanstalten zusammen und stimmt sie ab, dokumentiert Spar-, Rationalisierungs- und Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen, ist Anlaufstelle für Berichte und Stellungnahmen der KEF, koordiniert Antworten und Auskünfte an die KEF und erarbeitet Stellungnahmen zu deren Berichten.
Quelle: https://www.ard.de/home/die-ard/fakten/482038/index.html
Zu den Aufgaben des KEF-Büros der ARD gehören insbesondere die Erhebung, Prüfung, Zusammenfassung und Abstimmung der mittelfristigen Finanzplanungen der Landesrundfunkanstalten, die Dokumentation von Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen sowie die Koordinierung von Antworten und Auskünften an die KEF. Weiterhin bereitet das KEF-Büro Sitzungen der verschiedenen KEF-Arbeitsgruppen sowie ARD-interner Arbeitsgruppen vor und nach und erarbeitet Stellungnahmen und Positionspapiere. Darüber hinaus wirkt das KEF-Büro an verschiedenen gemeinschaftlich zu erarbeitenden Unterlagen (z. B. Landtagsberichte, EU-Anfragen, GSEA-Bericht) mit.
Quelle: https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/Aufgaben-des-Norddeutschen-Rundfunks-in-der-ARD,ardaufgaben100.html
Da Lutz Marmor laut Wikipedia 2003 und 2004 den Vorsitz der Finanzkommission innerhalb der ARD führt, ist es logisch, dass er eine Abteilung leitete, die sich auf Seiten der ARD mit der Dokumentation etc. gegenüber der KEF befasst. Er war aber nie Vorsitzender der KEF.
Zur Frage, ob die KEF womöglich gar nicht existiert. Das ist vermutlich auch "Satire" gemäß dem Satireverständnis von @pjotre. - Nur weil eine Gruppe von Menschen nicht in einem Unternehmen zusammengefasst sind, kann sie sehr gut existieren. 11 Fussballer auf dem Feld sind auch keine Firma, existieren aber sehr wohl als Gruppe und arbeiten auch gemeinsam; ab und an sogar zur Zufriedenheit Dritter. Gremien und Kommisisonen gibt es wie Sand am Meer. Z. B. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("fünf Wirtschaftsweisen"), der jedes Jahr Prognosen unter das Volk und an die Regierung bringt, die vermutlich aus Glaskugeln oder dem Kaffeesatz stammen; oder die "Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologischen Potenziale", deren sperriger Name vermutlich darüber hinweg täuschen soll, dass es sich um ein Art Experten-Kaffeekränzchen handelt; nicht zu vergessen die "Europäische Kommission", deren Machtfülle und Weg zu deren Ausübung sich kaum mit der Idee von Demokratie vereinen lässt.
Wer die KEF Mitglieder bestimmt, ist übrigens bekannt. Man kann die danach für etwa so unabhängig halten wie den gesamten ÖR-Rundfunk. Dass die KEF den Sendern meist weniger genehmigt als von den Anstalten gefordert ist Teil eines Spiels. Würde die KEF nichts streichen, könnte man sie ja für überflüssig halten. Die Forderungen werden einfach um ein paar Hundert Millionen überzogen, die die KEF dann "findet" und kürzt. Darüber regen sich die Sender pflichtschuldig auf, dann Übergang zur Tagesordnung und vier Jahre jammern und trommeln für die nächste Erhöhung.
Waren die Unterschriften unter einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, ganz abseits von angeblichen Streitfällen, je etwas wert? Gibt es für einen Ministerpräsidenten tatsächlich ein Druckmittel, wenn er ankündigt nicht zu unterschreiben? Für die ärmsten Länder sicher nicht, das könnte sich beim Länderfinanzausgleich und anderen gemeinsamen Regelungen rächen. Könnte sich ein Ministerpräsident eines größeren Bundeslandes (NRW, BR) nun wirklich profilieren, wenn er damit droht die Erhöhung platzen zu lassen? Solche Drohungen öffentlich zu machen ist immer ein Risiko. Bekommt man dann nicht was man will oder sehr viel weniger, steht man dumm da. Die Alternative wäre Ausstieg der LRA des eigenen Landes aus dem Verbund der ARD und aus dem ZDF-Staatsvertrag. Da findet man sich schnell beim BVerwG und womöglich dem BVerfG wieder, wo man umständlich begründen müsste, warum man über Jahre jede Erhöhung mitgemacht hat, nun aber bei "einigen Cent" eine so tolle Institution und "Speerspitze der Demokratie" beenden will. :)
M. Boettcher
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Da es sich wohl überschnitten hat mit soeben erfolgtem Kommentar, nun noch mal hier:
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine Fortsetzung der Diskussion zur "KEF" und deren Verflechtungen, die mit dem im Einstiegsbeitrag verlinkten Presse-Artikel allenfalls indirekt zu tun hat und zudem bereits in eigenständigem Thread konzentriert diskutiert wird:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Die (leider immer umständliche) Verschiebung/ Moderation der bislang erfolgten Beiträge bleibt vorbehalten. Bitte etwas Geduld dafür.
Hier bitte allenfalls noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Streit um Rundfunkbeitrag - Was sind die Unterschriften wert?
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.