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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: PersonX am 15. Juni 2020, 14:53
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Diese Frage aus
Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg205951.html#msg205951
[...] mich interessiert an Pfändungsversuchen des ÖR-Rundfunks mehr die Frage, ob jemand, den das betrifft, einmal die Mittel und Nervenstärke besitzt zu bestreiten, dass das in Anspruch genommene, m. E. fragwürdige Selbsttitulierungsrecht der Sender überhaupt besteht.
sollte - da sich mehr Personen dafür interessieren - hierher ausgelagert werden:
Umfrage zu aktiven Reaktionen bei Vollstreckung -> Selbsttitulierungsrecht
Die zweite wichtige Frage dazu ist:
Wie lange läuft dieser Rechtsstreit bisher?
-> Mit der Fallunterscheidung:
Fall 1 Start nachdem der erste Rechtsstreit beendet ist.
Fall 2 Start bevor der erste Rechtsstreit beendet ist, weil z.B. Vollstreckung begonnen wurde ohne das Ergebnis des Rechtsstreits abzuwarten oder weil andere Bescheide vollstreckt werden.
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Vollstreckungsersuchen gehen an:
- in Berlin / Bremen an die Finanzämter
- in Hamburg an die Finanzbehörde (Kasse.Hamburg)
- in Bawü / Sachsen / Bayern an die Gerichtsvollzieher,
wobei Bawü und Sachsen eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig verschicken
- in allen übrigen Bundesländern an die kreisfreien Städte, Kommunen oder jeweiligen Landkreise
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2655/39529.html
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Ja und bisher ist kein Rechtsstreit beendet, da ich keine Verwaltungsgegenklage erhoben habe (und auch nicht wirklich die Gelegenheit dazu hatte, rechtliches Gehör muss krampfhaft mit falschen Argumenten unterbunden bleiben oder sogar auch mal mit der Falschdatierung eines Rechtsbehelfseingangs!!! Bei einem fucking deutschen Gericht!), sondern mich mit Vollstreckungsbehörde, Gerichtsvollzieher, Amts- und Landesgericht (SH) im Vollstreckungsverfahren auseinandersetze, welche sich da teilweise die Bälle hin- und herwerfen und dabei die Argumentation auch nicht weiterentwickeln. Es wurde nie etwas gezahlt, die Vollstreckungsforderung gilt noch für Pensionsschutzgelder der ersten Stunde.
Seit knapp 2 Jahren exisitiert wohl ein rechtswidrig erlassener Haftbefehl zur Erzwingungshaft gegen mich. Erinnerung + Besorgnis der Befangenheit, in denen ich den Richtern ihre rechtsungültigen Beschlüsse aufs Brot schmier, hilft bisher ganz gut, damit die Sache aufgeschoben wird (Jahre) bis sich der Sache wieder jemand annimmt, der sich scheinbar von neuem mit der Sache beschäftigt und auch keine neuen Argumente findet.
Das Selbsttitulierungsrecht ist in Schleswig-Holstein quasi nicht gegeben. Man ist nur gezwungen, das in Rechtsbehelfen immer wieder hartnäckig zu wiederholen. Allgemein ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag so nicht kompatibel zum Schleswig-Holsteinschen Landesverwaltungsgesetz. An und für sich ist es sogar "klar" Amtsanmaßung, was der NDR betreibt. Nur würde sich wohl kein Richter finden, der den Mumm hat, dort tatsächlich Recht zu sprechen.
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Bei mir wurden in der Regel die Argumente gegen ein Selbstitulierungsrecht einfach ignoriert. Meine Akten der Zwangsvollstreckung wurden mit der Zeit "unauffindbar" und dann hieß es zur Krönung im Richterspruch "es ist nichts Entlastendes aus den Akten zu entnehmen", die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen seien gerechtfertigt. Bei mir ging es bloß um eine Eintragung, die schon gelöscht war, als das Verfahren beendet wurde, insofern war es mir auch egal. Die Zustände an den Gerichten hat man aber damit schon einmal abgeklappert.
Also >3 Jahre bis zur Entscheidung über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei parallel laufendem VG-Verfahren.