gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung => Thema gestartet von: syna am 11. Juni 2012, 19:27
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Mein Vorschlag:
Zur Grundversorung sollen zukünftig gehören:
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1. Ausführliche politische Nachrichtensendungen (Tagesschau, Tagesthemen, Heute-Journal)
2. Politisch investigative Sendeformate (Panorama, Monitor, Frontal-21, Extra-3, Zapp, ...)
3. Informations-Formate (Wiso, 3-Sat-Börse, Nano, Visite, ...)
4. Politische Talk-Formate (Plasberg, Anne-Will, .... )
5. Politische Dokumentationen
6. Wissenschaftliche oder Geografische Dokumentationen (Schulfunk, Kolleg-Sendungen, ...)
7. Kulturelle Nischenprogramme (Kunst, Ethnische Reportagen, Nischen-Musik, Lokale Musik, Lokales Theater)
8. Stadtteilkultur (Also Infos und Reportagen zu lokalen Themen der Region, Veranstaltungstipps usw.)
Nicht zur Grundversorgung gehören:
-----------------------------------------------
1. Spielfilme, Fernsehfilme, Kinofilme, Krimis
2. Unterhaltungs-Shows (Großer Preis, Wetten dass usw.)
3. Alltags- und Beziehungstalkshows
4. Gerichtsshows
5. Kochsendungen
6. Major-Musiksendungen (Musikantenstadl, Major-Konzerte usw.)
7. Major-Kultursendungen/-Übertragungen
8. Alle Sportformate
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Desweiteren gehören nicht zur Grundversorgung:
- Ziehung der Lottozahlen
- Sendungen mit religiösen Inhalten
- Sendungen über Monarchen
- Wiederholungen von bereits gezeigten Filmen, Dokumentation, ...
- Bahnstrecken Europas
- Brisant
- die 3. Programme der Landesrundfunkanstalten
Fortsetzung folgt
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4. Politische Talk-Formate (Plasberg, Anne-Will, .... )
Dann lieber Unter den Linden, Phoenix Runde, der Tag.
Der Prime Time Talk in ARDZDF ist oft nur zum Weglaufen flach und dämlich
und kostet den Höllentaler.
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Die politischen diskussionsrunden sonntags abends habe ich des öfteren gesehn. War recht informativ finde ich. Zu den anderen kann ich nichts sagen.
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Seit Jauch tu ich mir das nicht mehr an.
Der Typ soll lieber bei RTL sein MioQuiz veranstalten.
Von seiner Gage mag ich gar nicht reden. :(
Mit den Kosten einer Sendung kann man Phoenix
eine ganze Woche betreiben. :o
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Ich schau mir die sendungen nicht wegen ihm an. Die folge mit sarrazin oder mal einem piraten waren sehr interessant zu verfolgen wobei herr hauch da kaum seine schnauze aufbekommen hat.
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Weiterhin halte ich "Hart-aber-fair" für überflüssig.
Da sitzen fünf Gäste einem Schulmeister gegenüber,
was für eine merkwürdige Sitzordnung.
Illner muss ebenfalls nicht sein.
Bei manchen Sendungen wird der rote Faden verlassen
und die Diskussion geht am Thema vorbei.
Hätten wir noch Maischberger.
Diese Dame hatte bei N-TV einen besseren Job gemacht,
im Ersten werden oft belanglose Dinge besprochen.
Natürlich gibt es auch mal eine sehenswerte Sendung
und die Sendung mit dem Thilo habe ich mir ebenfalls angeschaut,
nachdem ich die Kritik in der Presse gelesen hab.
Bei Anne Will (die Nachfolgerin von Sabine Christiansen)
ist die Themenauswahl noch am besten, ebenso der rote Faden,
leider nicht mehr am Sonntagabend, wegen Jauch.
Wenn man das ganze Gequassel auf 20% Sendezeit reduziert,
also einen Prime-Time-Talk pro Woche,
dann ist das genug Unterhaltung.
Wirklich informieren kann man sich auf Phoenix noch am besten,
hier bleibt man hart am Thema und selten reden alle kreuz und quer.
Die hier gezahlten Gagen dürften sich in einer vernüftigen Größenordnung befinden.
Ansonsten stimme ich den hier gemachten Programmvorschlägen zu.
Ein wenig würde ich die Spielfilme vermissen,
aber mithilfe von ORF und SF durchaus für mich verkraftbar. 8)
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Bei 23 TV-Programmen und 7,6 Milliarden wird immer ein Treffer dabei sein. Solche Treffe rechtfertigen den ÖRR aber nicht.
Wir leben im 21. Jahrhundert und haben die Privaten, das Verlagswesen und das Internet – mediale Grundversorgung brauchen wir definitiv nicht und all das, was hier bisher aufgeführt wurde, kann locker von nur einem Sender erledigt werden.
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Gerade läuft Bundestag live.
Wo dürfte ich mir das zukünftig ansehen?
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Gerade läuft Bundestag live.
Wo dürfte ich mir das zukünftig ansehen?
Um die Uhrzeit arbeiten die meisten in Deutschland... ;D
Der Bundestag soll ein Livestream ins Internet schalten und das Problem ist schnell und sehr preisgünstig gelöst – ich schrieb schon, dass wir das Internet haben...
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Gerade läuft Bundestag live.
Wo dürfte ich mir das zukünftig ansehen?
Um die Uhrzeit arbeiten die meisten in Deutschland... ;D
Der Bundestag soll ein Livestream ins Internet schalten und das Problem ist schnell und sehr preisgünstig gelöst – ich schrieb schon, dass wir das Internet haben...
Der ÖRR soll sein Programm ins Internet stellen und die Beiträge mit einem Freischaltcode versehen. Wer Florian Silbereisen, Lindenstraße, Kochshows und den anderen Schund sehen will, soll ihn kaufen.
Gegen die mediale Gleichschaltung von 80 Mio. Menschen mittels Zwangsbeitrag!
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Gerade läuft Bundestag live.
Wo dürfte ich mir das zukünftig ansehen?
Um die Uhrzeit arbeiten die meisten in Deutschland... ;D
Genau dafür brauch ich das. Zum reinen Zeitvertrag muss ich mir das nicht geben .
Der Bundestag soll ein Livestream ins Internet schalten und das Problem ist schnell und sehr preisgünstig gelöst – ich schrieb schon, dass wir das Internet haben...
Brauche die PCs zum Arbieten, also geht's nur über TV.
Also wo und wie kann ich mir Bundestag live zukünftig ansehen?
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Die technische Entwicklung wird dahin gehen, daß Fernsehen und Internet immer mehr miteinander verschmelzen. Was im Moment als Lifestream läuft, kann sich der Konsument dann zu einem für ihn günstigen Zeitpunkt anschauen.
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Brauche die PCs zum Arbieten, also geht's nur über TV.
Also wo und wie kann ich mir Bundestag live zukünftig ansehen?
Das ist kein Grund. TV-Geräte können auch Livestreams wiedergeben – entweder direkt oder über einen Mediaserver (kann auch ein PC sein). Alles standard, preisgünstig und problemlos. Wir haben 2012!
Ich ritt durch die Straßen meiner Stadt und stellte nach einigen Stunden fest, dass es keine Tränkebecken mehr für Pferde aufgestellt sind. Ich brauche das alles aber für meine Arbeit – irgendwie muss ich von A nach B kommen –. Heute nehme ich ein motorisiertes Transportmittel...
Die Zeiten ändern sich und man muss auch mit ihr gehen. Dein Einwand scheint mir konstruiert und vorgeschoben.
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Gerade läuft Bundestag live.
Wo dürfte ich mir das zukünftig ansehen?
Um die Uhrzeit arbeiten die meisten in Deutschland... ;D
Genau dafür brauch ich das. Zum reinen Zeitvertrag muss ich mir das nicht geben .
Der Bundestag soll ein Livestream ins Internet schalten und das Problem ist schnell und sehr preisgünstig gelöst – ich schrieb schon, dass wir das Internet haben...
Brauche die PCs zum Arbieten, also geht's nur über TV.
Also wo und wie kann ich mir Bundestag live zukünftig ansehen?
Für Bundestag live braucht man kein Bild. Da reicht der Ton völlig aus und das kann man nebenbei über jeden internetfähigen PC mit Soundkarte hören.
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Dein Einwand scheint mir konstruiert und vorgeschoben.
Wenn du das sagst, dann wird's wohl stimmen.
Was soll man da noch diskutieren.
Vielen Dank
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Die Zeiten ändern sich und man muss auch mit ihr gehen.
Was ich zu tun oder lassen habe, entscheide ich immer noch selbst.
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Die Zeiten ändern sich und man muss auch mit ihr gehen.
Was ich zu tun oder lassen habe, entscheide ich immer noch selbst.
Das ist vollkommen richtig.
ABER
Die Evolutionsgesetze gelten auch für den Alltag.
Wer aufhört zu rudern, fällt zurück :P
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Dein Einwand scheint mir konstruiert und vorgeschoben.
Wenn du das sagst, dann wird's wohl stimmen.
Was soll man da noch diskutieren.
Vielen Dank
Auch vielen Dank!
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Hi doe!
Wollte eine Anmerkung machen, aber da ist mir balubeere70 mit meiner Intention zuvorgekommen. Selbstverständlich kenne ich deine speziellen Gegebenheiten nicht, daher schrieb ich auch eindeutig, dass der Einwand mir als vorgeschoben "scheint". Ich sitze auf der anderen Seite und ich kann mir eine Meinung nur anhand der wenigen mir zur Verfügung stehenden Fakten/Daten bilden. Also entweder mehr Hintergründe erzählen, damit kein zu großer Interpretationsraum entsteht und die Kommentare auf keinen Fall persönlich nehmen, denn sie sind auch nicht so gemeint.
Grüße
René
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Ich hätte da auch mal eine Frage zur Grundversorgung und den öffentlich rechtlichen Sendern.
Grundversorgung heißt doch, dass ich das Notwendigste an Sender und Material zur Verfügung stelle, so dass jeder was sehen oder hören kann, oder?
Muss es denn dann wirklich so sein, dass diese Sendeanstalten in jedem Bundesland ganze Dörfer für Ihre Sendeeinrichtungen unterhalten?
Warum müssen es so viele öffentliche TV und Radiosender sein?
Im Einzelnen sind das einige hundert an regionalen und überregionalen Radiosendern.
Sicherlich auch hunderte an TV-Sendern, wenn man die regionalen Unterversionen, die zusätzlichen HD-Programme und weisichwasalles berücksichtigt.
Alle Sender werden auf alle möglichen Verbreitungswegen gesendet.
Warum müssen jetzt Leute, wie ich die nicht mal einen Fernseher haben, ab 2013 ein GEZ-Strafe von fast 18 Euro pro Monat zahlen um diesen öffentlich-rechtlichen TV und Radio-Wahnsinn zu finanzieren?
PS:Kann man eigentlich diese Verifizierung hier nicht etwas besser leserlich gestalten?
MFG
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http://online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung
http://online-boykott.de/de/kommentare/54-grundversorgung-im-21-jahrhundert
Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle...
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Ich hätte da auch mal eine Frage zur Grundversorgung und den öffentlich rechtlichen Sendern.
Grundversorgung heißt doch, dass ich das Notwendigste an Sender und Material zur Verfügung stelle, so dass jeder was sehen oder hören kann, oder?
Ja, so ungefähr wurde Grundversorgung kurz nach dem Krieg - bei Gründung der
Bundesrepublik - definiert. Es war damals noch keine Rede von vielen
Privatsendern. Unter Grundversorgung verstand man daher, dass jeder überhaupt
etwas sehen und hören kann - genau wie Du es oben schon schriebst.
Heute stellt sich die Situation ganz anders dar: Wir haben viele Privatsender, die
vor allem quotengängigen Content herstellen. Also alles, was viele gerne sehen
und was populär ist (Talks, Promi-Gala, Krimis, Sport, ...). Deshalb muss man
die Grundversorgung als Abgrenzung zu den Privaten Sendern definieren. Das
hieße: Grundversorgung ist all das, was die privaten nicht gerne senden (also
alles, was keine Quote erreicht), und was im Sinne demokratischer Information
sinnvoll ist (z.B. investigativer Journalismus, Nachrichten, Hintergrunddokus).
Denn alles, was populär ist, und eine hohe Quote erreicht, kann i.d.R. durch
Werbung finanziert werden. Dafür muss man dem Bürger keine Gebühren
abpressen. Alles, was für "einen mündigen Bürger in einer Demokratie wichtig"
ist und keine hohe Quote erreicht, ist dagegen die wünschenswerte
Grundversorgung. Gerade weil man mit diesen Grundversorgungsinhalten i.d.R.
keine hohen Einschaltquoten erreichen kann, kann man damit ja auch keine
nennenswerten Werbeeinnahmen erzielen. Und deshalb wäre hier - und nur hier
(!) - eine Gebührenfinanzierung eventuell zu rechtfertigen.
Aus noch einem anderen Grund stellt sich die Situation anders als bei Gründung
der Bundesrepublik dar: Wir haben heute das Internet - und damit hat jeder einen
zusätzlichen Kanal, um an Infos, Hintergründe usw. heranzukommen.
Auch aus diesem Grund muss die aktuelle, heutige Definition von
"Grundversorgung" hinsichtlich der ÖRR lange nicht mehr so allumfassend
exorbitant ausfallen wie sie heute von den ÖRR praktiziert wird. Es reichen ein
oder zwei TV-Sender insgesamt (z.B. Phönix) aus. Und vielleicht ein
Radiosender pro Bundesland (sowie DLF, DRK der NDR-Info).
Zusammengefasst:
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Alte, z.Zt. gerichtlich gültige Grundversorgung:
Umfasst alle Inhalte, alles, was es überhaupt gibt!
Neue, sinnvoll definierte Grundversorgung:
Nur Nachrichten, Dokus, Politik, Lernsendungen - quotenunabhängig
---------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn man mal die Kosten überschlägt, die dafür aufgewendet werden müssten,
dann bekommt man interessante Ergebnisse: Zur zeit verschlingen die ÖRR mit
ihren aufwendigen Produktionen (Tatort - sehr teuer, Spielfilme - teuer,
Sportübertragungsrechte - extrem teuer, Promi-shows - kosten viel) sehr viel
Geld. Informationssendungen (z.B. Übertragungen aus dem Bundestag,
politische Interviews) sind dagegen sehr sehr viel einfacher und kostengünstiger. Auch
Schülerkollegs, Telekollegs, Dokus sind wesentlich billger als eine
Tatort-Produktion.
Ohne im Einzelnen nachzurechnen wird schnell klar, dass ein schlanker ÖRR,
der unsere neue, sinnvolle Definition der Grundversorgung erfüllt, viel
kostengünstiger sein würde. Er würde statt fast 8 Mrd. € /a zu verschlingen mit
geschätzten 200 Mio. € /a auskommen. Das wäre dann ein Vierzigstel - statt
also 18€ müsstest Du dann nur noch 0,45 € pro Monat zahlen.
Also: Nur 45 cent pro Monat ... das wäre ein großer Unterschied! (und selbst
diese Minigebühr ist prinzipiell zu hinterfragen. Aber das ist ein anderes großes Thema).
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Nur mal zur Info hier ein paar Links, von was für einen öffentlichen Größenwahn wir hier sprechen:
http://www.sic-gmbh.de/german/projekte/show.html?category=9&project=112
Hier der Brüller. mit Hubschrauberlandeplätzen und einer weltweit einzigartigen Ausfallsicherheit, die vermutlich nie zum Einsatz kommen wird:
http://www.jappsen-stangier.com/daten/images/projekte/10-P-028/10-P-028-1.jpg
http://www.moz.de/galerie/uebersicht/g3/871/34574
http://www.juergen-reichmann.de/welt/zeppelin/muenchen_zeppelin2/muenchen_zeppelin2_051990.html
http://web.ard.de/ard-chronik/index/8132?year=2012&rubric%5B%5D=14
bzw. http://web.ard.de/ard-chronik/uploads/assets/f2f01hhPfR10000Phdbb2.jpg
http://www.visavisfilm.de/rbb_rundfunk_berlin-brandenburg.html
http://www.ndr.de/unternehmen/kontakt/anfahrt/anfahrt4.html
usw....
Es gibt neun Landesrundfunkanstalten, die sich sicherlich so um die 30 Umgebungen in Dorf-Größe gönnen.
Wenn ich allein daran denke, was mir meine Wohnung im Monat kostet, wird mir schlecht, wenn ich mir deren Unterhaltskosten nur vorstelle.
Meiner Meinung nach vergewaltigt die GEZ, oder wie auch immer sie sich im nächsten Jahr nennen will, mit einer vollkommen überdimensionierten Infrastruktur, 40.302.000 Haushalte zu einer monatlichen Zahlung von 18 Euro.
MFG
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Nur mal zur Info hier ein paar Links, von was für einen öffentlichen Größenwahn wir hier sprechen:
http://www.sic-gmbh.de/german/projekte/show.html?category=9&project=112
Hier der Brüller. mit Hubschrauberlandeplätzen und einer weltweit einzigartigen Ausfallsicherheit, die vermutlich nie zum Einsatz kommen wird:
http://www.jappsen-stangier.com/daten/images/projekte/10-P-028/10-P-028-1.jpg
http://www.moz.de/galerie/uebersicht/g3/871/34574
http://www.juergen-reichmann.de/welt/zeppelin/muenchen_zeppelin2/muenchen_zeppelin2_051990.html
http://web.ard.de/ard-chronik/index/8132?year=2012&rubric%5B%5D=14
bzw. http://web.ard.de/ard-chronik/uploads/assets/f2f01hhPfR10000Phdbb2.jpg
http://www.visavisfilm.de/rbb_rundfunk_berlin-brandenburg.html
http://www.ndr.de/unternehmen/kontakt/anfahrt/anfahrt4.html
usw....
Es gibt neun Landesrundfunkanstalten, die sich sicherlich so um die 30 Umgebungen in Dorf-Größe gönnen.
Wenn ich allein daran denke, was mir meine Wohnung im Monat kostet, wird mir schlecht, wenn ich mir deren Unterhaltskosten nur vorstelle.
Meiner Meinung nach vergewaltigt die GEZ, oder wie auch immer sie sich im nächsten Jahr nennen will, mit einer vollkommen überdimensionierten Infrastruktur, 40.302.000 Haushalte zu einer monatlichen Zahlung von 18 Euro.
MFG
Die Liste der Diebstähle am Volk und der Verfehlungen wird immer länger.
Siehe auch hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3379.msg22198.html#msg22198
Nach außen labern sie wohlklingende Floskeln und sind doch nur Parasiten, die die Bevölkerung berauben. Die perverse Geldgier der Menschen hinter dem ö.-r. System muss gestoppt werden. Jeder muss seine Medien frei wählen können, ohne die Aushöhlung des Grundrechts durch Zwangszahlungen.
http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion
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Liebe Leute!
Es gibt KEINE GRUND-Versorgung!
- Oder wollt Ihr z.B. jeden Morgen zum Bäcker gehen wollen um dort eure
"PFLICHT-(grund)-Brötchen" abzuholen!?? - gleichzeitig mit eurer
"PFLICHT-(grund)-Zeitung und dem
"PFLICHT-(grund)--Klopapier!?? usw. usw. usw.
Bitte MERKT ES ENDLICH! - wir WOLLEN eine DEMO-Kratie - keinen SOZIALISMUS! - Darin besteht der Unterschied zwischen Demokratie und Sozialismus, daß in ersterer
AUCH DER KONSUM im WEITESTEN SINNE FREI-Gestellt sein MUSS!
- Das scheint zwar ein Risiko, aber die Erfahrung zeigt, ein weitaus geringeres, als staatliche Bevormundung!
Wer "grundversorgung" DENKT hat gewissen philosophische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge noch NICHT verstanden!!!
Also BITTE leute, FANGT AN zu DENKEN! oder ganz einfach:
T H I N K !
s.a.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3426.0.html
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Also Grundversorgung ist das Eine, BundestagTV das Andere.
Fair wäre es, wenn man nur zu einem Grundbetrag für die Grundversorgung verpflichtet wäre (Immerhin sollen ja die vom Herrn Hartz gesponsorten Leute auch was sehen können)
Wer unbedingt den BundestagsTV sehen will sollte freiwillig die Möglichkeit haben 18 Euro zu berappen und kann dann alle öffentlich rechtlichen Programme sehen.
Mit Conditional Access, etc. ist das ja heutzutage alles möglich.
Ich zum Beispiel brauche kein Fernsehen, maximal Radio und dafür sind 18 Euro, also 216 Euro pro Jahr sind einfach zu viel. Meine Stereoanlage hat gerade mal so viel gekostet, was da die GEZ pro Jahr so abzockt.
MFG
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Fair wäre es, wenn man nur zu einem Grundbetrag für die Grundversorgung verpflichtet wäre
Fair wäre es, wenn die "echte Grundversorgung" einfach aus Steuermitteln bezahlt würde und Punkt.
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FAIR wäre es wenn endlich einmal jeder verstehen würde, daß der Begriff "Grundversorgung" eine "Hilfskonstruktion" des Verfassungsgerichtes ist um diesen Unsinn überhaupt noch irgendwie argumentativ unterstützen zu können.
Ansonsten haben wir doch GRUND-Versorgung! - Wir haben:
- Internet
- Radio rund um die Welt
- Fernsehen bzw. Streaming auch rund um die Welt
- Zeitungen, Zeitschriften, jede Menge Informationen
- wir müssen das nur noch entsprechend HONORIEREN DÜRFEN! - und uns nicht
DIESE FREIHEIT einfach ENTZIEHEN lassen über derartig zweifelhafte und verbogene Begriffe!
Wenn ich eine Leistung nicht SELBER honorieren /Bezahlen darf sondern bezahlen lassen MUSS - Wo bleibt dann noch die Freiheit!??
- RICHTIG völlig auf der Strecke einer sehr zweifelhaften "Monokratie" (= Anzahl der Parteien - und offiziellen Parteimeinungen)
Also: Weitermachen - !AUFWACHEN!
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Zum Thema "wie teuer ist denn die jetzige sogenannte Grundversorgung":
Das Produktionsbudget eines Tatorts bewegt sich in einer Größenordnung von
rund 1,5 Millionen € pro Folge; die tatsächlichen Kosten variieren aber stark
nach Produktionsart und der jeweiligen Rundfunkanstalt. Bei ca. 90 Min. Länge
kostet eine Minute damit 16.666 € ~ 17.000 €. Die meisten Tatorts sind kürzer,
d.h. eine Minute ist sogar eher noch teurer.
Die Gagen der Kommissar-Darsteller betragen bei etablierten Schauspielern
schätzungsweise zwischen 80.000 und 120.000 € pro Folge.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tatort_%28Fernsehreihe%29
--> Produktion
============================================
Wie teuer ist denn eine "sinnvolle" Grundversorgung? D.h.:
Was kostet ein Telekolleg, eine Science-Doku oder eine Übertragung
aus dem Bundestag? Antwort: Vergleichsweise wenig, ja eigentlich fast nichts!
Und was kostet dagegen ein einziger Tatort-Dreh oder "Hier Kommt Kalle"
oder einer der großen Shows (mit Promis) - oder eine Fußballübertragungslizenz?
Antwort: Überbordend viel!
Eine Minute "Tatort" kostet ca. 17.000 €: (siehe oben), das muss man sich mal vorstellen!
============================================
Man muss feststellen: Die Krimi-Serien, TV-Spielfilme - welche fast ausschließlich
Unterhaltungscharakter haben, welche genausogut von den privaten TV-Anbietern
produziert und gesendet werden könnten - da sie ja Einschaltquote "bringen" -
sind extrem teuer. Die ARD argumentieren gerne damit, dass der Tatort sehr wohl
sozialkritisch sei. Das mag stimmen, aber diese Eigenschaft trifft je nach Machart
auf alle Krimis und Filme zu. Boston Legal, Dr. House haben auch über die reine
Unterhaltung hinaus eine Botschaft, transportieren eine Gesellschaftskritik.
Genauso auch Fußballübertragungsrechte: Da bieten die ÖRR mit, versenken
hierbei Unmengen an Gebührengeldern, und sorgen indirekt sogar dafür, dass
Fussballprofi XY statt 800.000 €/a jetzt 1.000.000 €/a einsacken kann. Während
die arme Rentnerin sich biegen muss, um sich ihre 18€ im Monat abzusparen.
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Zum Thema "wie teuer ist denn die jetzige sogenannte Grundversorgung":
Das Produktionsbudget eines Tatorts bewegt sich in einer Größenordnung von
rund 1,5 Millionen € pro Folge; die tatsächlichen Kosten variieren aber stark
nach Produktionsart und der jeweiligen Rundfunkanstalt. Bei ca. 90 Min. Länge
kostet eine Minute damit 16.666 € ~ 17.000 €. Die meisten Tatorts sind kürzer,
d.h. eine Minute ist sogar eher noch teurer.
Die ARD argumentieren gerne damit, dass der Tatort sehr wohl
sozialkritisch sei.
Genauso auch Fußballübertragungsrechte: Da bieten die ÖRR mit, versenken
hierbei Unmengen an Gebührengeldern, und sorgen indirekt sogar dafür, dass
Fussballprofi XY statt 800.000 €/a jetzt 1.000.000 €/a einsacken kann. Während
die arme Rentnerin sich biegen muss, um sich ihre 18€ im Monat abzusparen.
RICHTIG! - Und die arme Rentnerin kann künftig nicht einmal entscheiden, ob Sie Ihre Informationen nicht ganz woanders beziehen will als bei unseren
ZENTRAL-Organen!
Für 230,-- € p.a. kann Sie sich einige schöne Videos oder Bildbände oder sonst noch was kaufen, was IHREM Informationsbedürfnis entspricht!
Aber im ?nach?-totalitären Deutschland muss Sie via den Kunstbegriff "Grundversorgung" der so nicht einmal in Grundgesetz steht:
- den Fussball finanzieren,
- Tatort finanzieren
- Alle blöden Shows finanzieren, auch wenn sie diese nicht will
- die Tagesschau finanzieren, obwohl sie lieber morgends Ihre Zeitung liest
- und, und und....
Daher gehört jegliche ZWANGS-FINANZIERUNG von Dingen, die auch ALTERNATIV, d.h. in FREIER WAHL verfügbar sind/wären, ABGESCHAFFT!!!
Denn jegliche Mittel-VERWALTUNG verlockt auch stets dazu, wie angedeutet, diese MONETÄRE MACHT auch auszunutzen und jegliche "UNTER"-Haltung und sogar "objektive" Berichterstattung entsprechend zu beeinflussen, thematisch, inhaltlich, mengenmäßig!....
Wir brauchen aber KEINE VERWALTUNG irgendeiner Art, die unser Informationspektrum in genau dieser Art und weise "VOR-AUSWählt".
Daher WEG mit solchen UNBEGRIFFEN wie GRUNDVERSORGUNG - Das klingt für einen wachen Menschen eher nach "GRUNDREINIGUNG" bei der GEHIRNWÄSCHE...!
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Ich benötige keinerlei deratige Grundversorgung.
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Gerade läuft Bundestag live.
Wo dürfte ich mir das zukünftig ansehen?
Das kommt auch auf dem Staatsfernsehesender Parlamentsfernsehen, den man - zumindest in Berlin - über das Kabelnetz unverschlüsselt empfangen kann.
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Oder im Netz:
http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv
Wenn es dieses Programm bundesweit im TV gäbe,
dann könnten die ÖR sich ihre hohlen Talkshows sparen.
-
-- Unterhaltung --
Die Überzeugung, dass Unterhaltungssendungen zur "demokratisch-
informellen Grundversorgung" dazugehöre und deshalb zu den Aufgaben
der ÖRR (=Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten) zähle, ist der
Hauptgrund dafür, dass die ÖRR überhaupt soviel Unterhaltungs-Content
senden.
An dieser Doktrin halten die ÖRR eisern fest, obwohl sie sich in
dieser Hinsicht kein bißchen von den privaten TV-Sendern und den privaten
Radiosendern unterscheiden: Beide senden überwiegend Unterhaltungs-
Content. Der Unterschied ist: Die ÖRR sind gebührenfinanziert.
Dazu hier meine Replik im Piratenforum: (https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=276120&pid=1487709#pid1487709)
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Aus dem Piratenforum: (https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=276120&page=2)
Piratenlily | LV Sachsen schrieb am 28.01.2013:
... dass zwischen den vielen Informationsprogrammen auch etwas zur Auflockerung kommen muß, damit der Zuschauer "dranbleibt" und die schwere Fernsehkost auch konsumiert. Ansonsten wäre ÖRR nämlich Geistertheater.
StreetDogg | LV Hamburg schrieb am 28.01.2013:
Der Grundversorgungsauftrag umfasst vor allem deshalb auch Unterhaltung, weil Unterhaltung ebenfalls meinungsbildend ist.
Das kommt auch nicht einfach aus den Gesetzen, sondern ist Rechtsprechung des BVerfG zur grundgesetzlich garantierten Rundfunkfreiheit. Diese erfordert die Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten, sondern jede Vermittlung von Information und Meinung umfassenden Sinne. Es wäre auch nicht ganz trivial da irgendwo eine Grenze zu ziehen, was nun "nur" Unterhaltung ist und was in zur Meinungsbildung in der Gesellschaft beiträgt.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Danke, StreetDogg, für diesen Einwand.
Das was Du hier vorbringst, ist nämlich genau die Argumentation des ÖRR,
der Landespolitiker und sogar des BVerfG, um den Unterhaltungs-Content
des ÖRR zu rechtfertigen.
Nur .... ich selbst kann diesen Gedanken nicht einmal ansatzweise
nachvollziehen? Was mache ich falsch?
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In welcher Hinsicht sind Musikantenstadl, die vielen Kochsendungen, die
neue Haarfarbe von Prinzession xy oder der neue Lover von Sängerin xy
meinungsbildend? Wo ist der Informationsgehalt der Tatort Sendung xy
"Tod an der Donau"? Oder ist mit "Information" oder "Meinungsbildung" der
schneeweiße Audi in der "Wetten dass"-Sendung mit Thomas Gottschalk
gemeint?
Ich strenge mich ja an, hier Information und Meinung zu erkennen - aber
ich seh davon nichts!
Naja, jetzt könnte man - subtil betrachtet - sagen: Da werden
versteckte Paradigmen entweder zerstört oder neu aufgebaut, subtile
Denkschemata neu gesetzt usw.. Wenn der neue Tatort-Kommissar eine
Frau ist, oder wenn er/sie gar von schwarzer Hautfarbe ist, dann wird
unbewusst natürlich eine "Art Information" transportiert. Oder wenn
sozialkritisch das Treiben eines korrupten Politikers aufgedeckt wird. Oder
wenn immer "die Guten" gewinnen: Hier werden durch Unterhaltung "neue
soziale Konnotierungen" geschaffen oder bestehende "Konnotierungen"
gefestigt. Das ist Einflussnahme auf das Unterbewusstsein, auf das
gesellschaftliche Selbstverständnis jedes Einzelnen.
Keine Frage: Diese Art von Einfluss auf Vorurteile und das Setzen neuer
"sozialer Konnotierungen" ist erstrebenswert und wichtig. Aber: Kann das
die Aufgabe des ÖRR sein? Brauchen wir dazu den ÖRR?
Denn seltsamerweise kommen die in diesem Sinne am intelligentesten
gemachten Unterhaltungssendungen aus den bösen bösen USA, wo
bekannterweise alle Sender "Private Sender" sind.
-------------------------------------------------------------------
--- Ein paar Beispiele:---
Doctor House: Kurzweilig werden hier menschliche Schwächen und Ethik
in einen brisanten Zusammenhang gebracht. Es gibt im ÖRR nicht ein
Format, das hier mental ansatzweise mithalten könnte.
Boston Legal: In den skuril-absurden Fällen werden politische und soziale
Themen unterhaltsam - aber intelligent - und mit brillianter Rhetorik
behandelt. Auch hier hinken unsere ÖRR hinterher, Ansätze gibt es aber.
Monk: Mit viel Liebe und Witz wird ein Aussenseiter - ein Autist - als Held
gefeiert. Sehr sehenswert.
Raumschiff Enterprise: Je nach Staffel werden vermeintliche Minderheiten
oder Benachteiligte in Führungspositionen gehoben: Der
Wissenschaftsoffizier ist ein Scharzer (Tuvok, Voyager) oder der
Kommandant ist eine Frau (Janeway, Voyager).
-------------------------------------------------------------------
Um diese Art von "Konnotierung" zu transportieren, dazu brauchen wir
aber keinen ÖRR. Denn das ist immer eine Frage des Selbstverständnisses
der Regisseure in der Produktionsfirma, die den Film herstellt. Und da sehe
ich keinen Unterschied: Auch die Privaten Produzenten wollen "die Guten"
sein. Auch bei den Hollywood-Epen gewinnen zuletzt "die Guten". Auch
ein Robert-Redford-Film oder ein Clint-Eastwood transportiert eine
"ethisch-moralische Botschaft" - da bilden die ÖRR nicht die
Ausnahme. Im Gegenteil: Private und ÖRR nutzen in Einzelfällen sogar die
gleiche Produktionsfirma.
Wenn wir "Grundversorgung" also auf "subtil transportierte
Konnotierungen" ausdehnen, dann gehört eigentlich alles - jeder
Unterhaltungsfilm, Tatort, jeder Hollywood-Schinken - aber auch die
Unterhaltung mit dem Nachbarn im Treppenhaus, der Talk mit dem Bäcker
an der Theke usw. zur "Grundversorgung".
"Grundversorgung" wird dann zu einem hohlen Begriff,
der jede Art von Kommunikation umfasst. Jede Kommunikation, eigentlich
alles ist dann "Grundversorgung"! Damit könnte man dann alles
rechtfertigen - das ist wie eine Blanko-Vollmacht.
Und genauso mißbrauchen zur Zeit Politiker und der ÖRR den Begriff
"Grundversorgung": Als Blankovollmacht um wirklich jeden Krams - von der
Kochshow bis um dümmlichen Prinzessinnen-Talk - auf den Bildschirm
lancieren. Und um Pöstchen und Versorgungsplätze zu sichern.
Deshalb ist es wichtig, den Begriff "Grundversorgung" enger zu definieren
und ihm so eine wirkliche Bedeutung zurückzugeben. Indem man
Seicht-Sendungen, Unterhaltung und Krimis ausschließt - und sich auf die
wirklichen meinungsbildenden und zum Nachdenken anregenden Formate
besinnt: Politik-Magazine, Nachrichten, Dokus, Kollegs,
Wissenschaftssendungen, Vorlesungen usw. Der Deutschlandfunk macht
vor, dass das funktioniert!
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Wenn aber stattdessen behauptet wird,
"Unterhaltung sei doch auch meinungsbildend" und "transportiere
Information", dann ist das so, als behaupte man, der Einbrecher, der
gerade das Haus ausgeraubt hat, "sei ja auch bewusstseinsbildend"
und "zeige ja bestimmte gesellschaftliche Strömungen auf".
Das stimmt nämlich sogar: Der Einbrecher ist wirklich
"bewusstseinsbildend" und er zeigt auch bestimmte gesellschaftliche
Strömungen auf. Das tut er nämlich in genau der gleichen Quantität wie
der Unterhaltungs-Content im TV "meinungsbildend" und
"bewusstseinsbildend" oder gar "sozialkritisch" ist. Müssen wir deshalb
fordern: "Mehr Einbrecher bitte!"?
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Deshalb nochmal: Wir können unter "Grundversorgung" nicht
willkürlich alles und jede Kommunikation subsummieren! Eine demokratisch
legitimierte - weil ja durch die Gebührenzahler oder die Steuerzahler
finanzierte (!) - Grundversorgung muss einer engeren, nachvollziehbaren
Definition entsprechen. Und in dieser Definition hat Unterhaltung keinen
Platz.
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-- Unterhaltung --
Raumschiff Enterprise: Je nach Staffel werden vermeintliche Minderheiten
oder Benachteiligte in Führungspositionen gehoben: Der
Wissenschaftsoffizier ist ein Scharzer (Tuvok, Voyager) oder der
Kommandant ist eine Frau (Janeway, Voyager).
Also daher kommt die Inspiration zur Marsbesiedelung, verstehe ...
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-- Unterhaltung --
Raumschiff Enterprise: Je nach Staffel werden vermeintliche Minderheiten
oder Benachteiligte in Führungspositionen gehoben: Der
Wissenschaftsoffizier ist ein Scharzer (Tuvok, Voyager) oder der
Kommandant ist eine Frau (Janeway, Voyager).
Also daher kommt die Inspiration zur Marsbesiedelung, verstehe ...
Ja, jaaaa, ;D, lieber Doe ... aber
der Kasus Knacktus ist: Gehört Unterhaltung nun zum "demokratischen Auftrag der
Grundversorgung" oder nicht? Da gehe ich gerne auf die Argumente der ÖRR-Sprecher
ein - und überprüfe die. Vielleicht haben die ja recht?
Die Unterhaltung macht den Löwenanteil im Budget aus; sie ist fulminant teuer - ein
Tatort kostet ca. 1,5 Mio. € - ein Einziger Film! Auch Sport und Fussball gehören zur
Unterhaltung! Mit der Begründung "wir müssen ja auch Unterhaltung bieten" haben die
ihren Etat exorbitant - über alle erdenklichen Grenzen - ausgeweitet. Da werden
die Gebührengelder regelrecht versenkt!
Deshalb ist das die entscheidende Frage: Gehört Unterhaltung nun zum "demokratischen
Auftrag der Grundversorgung" oder nicht?
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Und - siehe oben - wie man das Blatt auch dreht und wendet, ich komme zu dem
Schluss: Unterhaltung gehört NICHT zur Grundversorgung. D.h. der Unterhaltungs-
content hat bei den gemeinfinanzierten ÖRR nichts verloren, er gehört dort nicht
hin.
Wenn wir nur diesen Aspekt in die Diskussion - entsprechend seiner Wichtigkeit -
hineinbringen, ergibt sich alles andere fast von selbst. Aber manchmal ist es
einfacher, über die Marsbesiedelung zu sprechen als über die "Grundversorgung".
Grüße, Syna.
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Aber manchmal ist es einfacher, über die Marsbesiedelung zu sprechen als über die "Grundversorgung".
Das schöne an dem Mars-Konzept ist ja, man wird es nie in der Praxis testen können.
Das gibt dem Thema diese besondere theoretische Note.
Nichtsdestotrotz, es ist ja noch mehr als ein halbes Jahr Zeit bis zur Wahl in D und BY,
vielleicht geschieht ja noch ein kleines Wunder.
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Die Frage nach der Grundversorgung ist eine sehr gute Frage.
Was sich auf den Art. 5GG beziehen will, muss meinungsbildend sein. Damit ist im öffentlich rechtlichen Rundfunk z. B. die Sendung von kommerziellen Sportereignissen nicht zulässig.
Filme an sich sind immer auch meinungsbildend und fallen damit zweifelsfrei unter dem Schutz des Art 5 GG.
Der Art. 5 GG dient aber nicht dazu, die Existenz der Rundfunkanstalten zu sichern, sondern primär die Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Die Frage ist deshalb nicht so sehr, ob die Unterhaltung zur Grundversorgung gehört, sondern vielmehr, ob es im Internetzeitalter die Gefahr einer irgendwie gearteten Einflussnahme auf die Meinungsbildung durch irgendwelche Interessen gibt.
Und es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit der öffentlich rechtliche Rundfunk selbst zu einem Instrument geworden ist, mit der die Gesellschaft im langfristigen Interesse der Politik gelenkt werden kann. Stichwort: Leitmedium. Ich muss dabei immer an die Glorifizierung der starken und selbstbewussten alleinerziehenden Mutter denken, die ihren Ex zum Teufel jagt und alles alleine besser macht.
Man hätte auch Filme darüber über machen können, wie man Blender und Schwachköpfe wie einen Stromberg erkennt, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Wenn man nachsichtig ist, kann man annehmen, dass sich das bei ARD und ZDF bisher noch niemand getraut hat.
Wenn man bösartig ist, könnte man darin den langfristig angelegten Versuch sehen, die Familien und damit deren stabilisierende Solidarität zu schwächen, um so mehr Einfluss auf den Einzelnen zu bekommen. Die Pläne der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, gehen jedenfalls schon mal genau in diese Richtung.
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Wenn man bösartig ist, könnte man darin den langfristig angelegten Versuch sehen, die Familien und damit deren stabilisierende Solidarität zu schwächen, um so mehr Einfluss auf den Einzelnen zu bekommen. Die Pläne der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, gehen jedenfalls schon mal genau in diese Richtung.
Kein Schalk der Böses denkt.
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Die Frage nach der Grundversorgung ist eine sehr gute Frage.
Was sich auf den Art. 5GG beziehen will, muss meinungsbildend sein. Damit ist im öffentlich rechtlichen Rundfunk z. B. die Sendung von kommerziellen Sportereignissen nicht zulässig.
Filme an sich sind immer auch meinungsbildend und fallen damit zweifelsfrei unter dem Schutz des Art 5 GG.
...
Ja, lieber Kunibert, das finde ich ja gerade nicht.
Filme - im Allgemeinen also TV-Spielfilme und Krimis - sind als Unterhaltung
gerade nicht zur "informationellen Grundversorgung" gehörig - das habe ich
oben ja schon ausführlich begründet. Aber nochmal zum Art. 5GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk
und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre
entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Der Art. 5 GG bietet im Zusammenhang mit der "Grundversorgung" einen
schönen Einstieg in die Diskussion über den ÖRR.
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Aus Art. 5 GG Satz 1 und dessen Satz "... und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten" leitet das Bundesverfassungsgericht 1986 den
Begriff der "informationellen Grundversorgung" her:
Die "informationelle Grundversorgung", so das Gericht, sei Aufgabe der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und unterscheide sie von den privaten
Rundfunkunternehmen. Zu dieser "Grundversorgung" seien sie anders als die privaten
Sender imstande,
---- weil ihre terrestrisch übertragenen Programm nahezu die gesamte Bevölkerung
erreichen (das gilt allerdings inzwischen für die privaten Programme ebenso),
---- weil sie nicht in gleicher Weise wie die Privatsender auf hohe Einschaltquoten
angewiesen sind,
----- und weil sie mithin ein inhaltlich umfassendes Programmangebot (einschließlich
Programmen für kleine Interessengruppen und für wenig zahlungskräftige
Minderheiten) leisten können. Insbesondere gehört dazu neben Unterhaltung und
laufender Berichterstattung eine kulturelle Verantwortung.
Aus dem Auftrag der "informationellen Grundversorgung" leitet das
Bundesverfassungsgericht ab, dass an die Breite des Programmangebots und die
Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk höhere
Anforderungen gestellt werden als im privaten Rundfunk. Diese "Funktion der
Grundversorgung" rechtfertigt die Finanzierung aus Gebühren bzw. durch Beiträge.
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Im Gegensatz zum Gerichtsurteil von 1986 bin ich der Meinung, dass Unterhaltung
nicht zur Grundversorgung zählen kann. Das leite ich aus meinem Verständnis von
"Grundversorgung" ab: Zur Grundversorgung zählt für mich die Deckung
lebensnotwendiger Grundbedürfnisse. Dazu zählen Wohnen, Lebensmittel und
kulturelle Teilhabe. Kulturelle Teilhabe bedeutet dabei "freier Zugang zu
Bildungsinhalten, Wissenschaft, politische Informationen und allgemein Nachrichten".
In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 1986 fällt die
Abgrenzung gegenüber privaten Sendern auf. Genau diese greife ich auf, und sage,
dass ja für private Sender Unterhaltung essentieller Bestandteil des
Geschäftsmodells ist. Schon deshalb alleine brauchen wir keinen ÖRR, der
zusätzlich auch noch auf dem Gebiet der Unterhaltung um die Quoten buhlt. Dies
können wir getrost den Privaten überlassen.
Zur "kulturellen Teilhabe" die "TV-Unterhaltung" hinzuzählen halte ich für eine
gewagte Behauptung. "Kulturellen Teilhabe" ist für mich viel mehr die Vorort-Szene
an Politik, Theatergruppen und verschiedenster Initiativen. Es ist das Treffen mit
Freunden, das Vorort Kino oder der Live-Act im Club um die Ecke.
"TV-Unterhaltung" im Stile von "Wetten, dass ..." und "Tatort" dazu zu zählen, ist
ziemlich halbseiden - auch wenn die Massen sich dieser Berieselung bedienen.
"Halbseiden" und zwiespältig auch deswegen, weil diese Art der einseitigen, d.h.
unidirektionalen Berieselungs-Unterhaltung weniger "kulturelle Teilhabe" bedeutet
und eher dem Bereich der "passiv unreflektierten Vegetierens" zuzuordnen ist.
Das wäre sogar ein Grund, die "TV-Unterhaltung" statt der Grundversorgung
zuzuschlagen diese generell einzuschränken - auch bei den Privaten Sendern.
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Ein zweiter Punkt, der sehr auffällig ist: Die "informationellen Grundversorgung" wird
in der Tat durch die öffentlichen Bibliotheken gewährleistet. Sie sind die Hauptpfeiler
der "informationellen Grundversorgung". Im §1 des Bibliotheksgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt heißt es:
Bibliotheken sind „für jedermann zugänglich und gewährleisten damit in besonderer
Weise das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
unterrichten zu können.“
Auch im Hessischen Bibliotheksgesetz heißt es:
Bibliotheken „gewährleisten damit in besonderer Weise das in Art. 5 des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 13 der Hessischen
Verfassung verankerte Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert unterrichten zu können.“
D.h. die öffentlichen Bibliotheken sind die wirklichen Garanten der "informationellen
Grundversorgung". Und diese sind - wie könnte es anders sein - vom Gemeinwesen,
also uns allen - durch (allgemeine!) Steuern finanziert!
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Zusammenfassung
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Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 1986 über die
"informationellen Grundversorgung" legt nahe, die TV-Unterhaltung hier herauszunehmen,
um den Begriff "Grundversorgung" klar gegenüber den Inhalten der privaten TV-Sender
abzugrenzen. Auch kann "TV-Unterhaltung" gar nicht zur Grundversorgung dazuzählen,
weil der Begriff "Grundversorgung" sonst in Beliebigkeit ertränkt würde. Dann dann wäre
alles, auch das Gespräch mit dem Nachbarn, "Grundversorgung".
Der Schwerpunkt hinsichtlich der "informationellen Grundversorgung" ist bei den
öffentlichen Bibliotheken zu verorten. Die ÖRR können - insbesondere im
Internetzeitalter - überhaupt nur mehr einen kleinen Anteil "informationellen
Grundversorgung" anbieten.
Der Vergleich mit den öffentlichen Bibliotheken suggeriert, auch den ÖRR aus dem
Steuertopf zu finanzieren.
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Ich sehe das Ganze wie Syna.
Artikel 5 GG spricht vom "Recht" sich ungehindert informieren zu DÜRFEN. Wo steht dort etwas einer "Pflicht"??
Folgt man diesem Argument, dann stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag eine reine Kopfsteuer dar, dem ein politisches Informations-Dirigat zu Grunde liegt. Genaugenommen hindert das Gesetz die Bürger daran sich ungehindert informieren zu können, bzw. nach eigenem Gusto und selbstverantwortlich am kulturellen Leben im Staat teilzunehmen, und zwar dadurch, dass den Bürgern die dazu notwendigen Mittel grundgesetzwidrig entzogen werden.
Den Begriff "Grundversorgung" definiere ich, als mündiger und kritischer Bürger, zu allererst einmal selbst! Dazu brauche ich weder einen staatlich-bestandsgarantierten Rundfunk, noch eine Bevormundung durch abgehobene Politiker oder medien-hörige Richter. ICH entscheide, was Grundversorgung ist - und was nicht!
Für mich besteht "Grundversorgung" im ungehinderten Zugang zu Radioprogrammen - T.V.-Programme gehören hier nicht dazu, wer diese haben will mag sie sich antun, soll dann jedoch auch dafür aufkommen.
Information und Kultur gehören zum Leben dazu - wobei zu sagen ist, dass man beide beim ÖRR schon seit Jahrzehnten schmerzlich vermisst. Seichte bis sau-blöde "Dumpfbacken-Unterhaltung" gehört jedoch absolut NICHT dazu - und damit Basta Ya! Wer sich diesen Schrott antun will - bitteschön! ICH WILL ES NICHT - und dieses RECHT lasse ich mir auch von niemandem nehmen! Im übrigen berufe ich mich hier auch auf Paragraph 241a, BGB, welcher klar aufzeigt, dass sich dieses Rundfunk-Unsinns-Beitragsgesetz jenseits von jeglichem Recht und Gesetz, von Gerechtigkeit noch nicht einmal gesprochen, bewegt.
Die von mir einmal blöderweise erteilte Einzugsermächtigung wurde gekündigt. Nun warte ich auf Post von der Beitrags-Mafia, meine eigene Klage gegen diese Medien-Diktatur befindet sich in Vorbereitung. Und egal, wie die Richter entscheiden: ICH zahle diesen Mist-Beitrag NICHT, komme da, was wolle und geschehe hier was will!
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gut gesagt!
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Hallo Daniel, Hallo zusammen,
ich sehe die Sache ähnlich wie du. Leider haben unsere medien- und politik-hörige Richter den Artikel 5 GG weichgespült:
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html
Dies muss der Betroffene erst nachweisen.
Mittlerweile bin ich dieser Ansicht:
Den Bürgern wird die öffentlich-rechtliche kirchoffsche "Kurtaxe" (Ausdrucksweise von Paul Kirchhof) zwangsverordnet und die Wohnung zu einem öffentlich-rechtlichen Kurort gemacht. Sein Zwang tritt die garantierten Rechte aus Art. 4 (1) und (2) des Grundgesetztes und des Artikels 18 (2), des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Völkerrecht).
Über die Strafanzeigen kann man die Raubritter besser packen. Es können sich mehr Bürger anschließen und kostenlos Strafanzeige http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575 aufgeben. Diese kann schneller vor den internationalen Strafgerichtshof gelangen, außerhalb des Einflusses abhängiger deutscher Richter.
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Tut es doch, Viktor:
Die 216 Euronen fehlen mir zur Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben - was ein mir zustehendes Grundrecht darstellt...
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Hallo Daniel,
ich bin vollkommen bei dir, siehe meine Begründung bei der Strafanzeige (... -> 18.000 €).
Bitte lese jedoch die in meinem Beitrag verlinkte Begründung der Verfassungsrichter, dann weißt du was ich meine. Sie behaupten, es wären nur ein paar Groschen und die behindern keinen Bürger, Informationen aus anderen Quellen zu bekommen.
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Ein TV-Programm und einge wenige Radioprogramme, stringente Auslegung des
Begriffs "demokratische Grundversorgung".
1..3 Frage(n) habe ich: Woraus leitet sich der Auftrag zur "demokratischen Grundversorgung" ab? Wurde die uns je zur Wahl gestellt? Oder steht das gar in unserer provisorischen Verfassung?
Natürlich gibt es einschlägig alte anachronistische Gerichtsurteile zur "Grundversorgung".
Solche Urteile sollten uns Bürger jedoch keinesfalls davon befreien, selbständig darüber
nachzudenken und zu befinden, welche "Grundversorgung" wir als sinnvoll erachten!
Dazu gibt es hier einen eigenen Thread: Klick mich! Denn Hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3361.0.html)wird "Grundversorgung
ausgiebig erörtert.
Ich komme prächtig ohne jedwede Grundversorgung aus,
bzw. ich versorge mich grundsätzlich gerne selbst.
Die Frage, ob man sich hier im Forum auf ein gemeinsames Modell geeinigt hat,
sehe ich noch nicht beantwortet.
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Mein persönlicher Favorit für ein künftiges Modell des ö.r.R. :
WAHLFREIHEIT an Teilnahme und Finanzierung eines reformierten Rundfunksystems!
Dagegen hat doch hoffentlich niemand etwas einzuwenden?
Wer nutzen will, darf es- wer nicht, verzichtet eben. Nachfrage regelt die Finanzierung und Umfang des ö.r.R. quasi von selbst und demokratischer geht es ja nun wirklich nicht.
Fehlen bloß noch genügend Unterstützer mit der selben Forderung - in jedem Bundesland
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem
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@Daniel, @Synia Ich sehe schon, ich mache mich unbeliebt. Aber ich glaube nicht, dass man mit Euren Argumenten vor Gericht durchkommt - und darauf kommt es ja an.
Artikel 5 GG spricht vom "Recht" sich ungehindert informieren zu DÜRFEN. Wo steht dort etwas einer "Pflicht"??
Wenn man von Dir verlangt, dass Du für die ÖRR zahlen sollst, dann bedeutet das nicht, dass Du Dir die Programme auch anschauen musst. Damit kommst Du beim Vorsitzenden Richter definitiv nicht durch.
Anders sieht es aus, wenn Du argumentierst, dass durch die Zahlungspflicht die Meinungsvielfalt in Gefahr ist, weil nach den Gesetzen des Marktes den kommerziellen Anbietern Finanzmittel entzogen werden. Diese Gefahr ist real, weil wir relativ viele Leute haben, die relativ wenig verdienen.
Man kann davon ausgehen, dass die ganzen Radiohörer und Nichtseher sich die Fernsehgebühr nicht nur nicht leisten wollen sondern manche davon auch nicht leisten können. Dann kann es passieren, dass manche Anbieter mangels Nachfrage vom Markt verschwinden. Und da greift der Art. 5GG. Dass der ÖRR mittels der Gebührengelder andere Anbieter vom Markt verdrängt, ist eindeutig verfassungswidrig. Wer diese Zusammenhänge bestreitet, bestreitet die anerkannten Regeln der Marktwirtschaft.
Zur Synia: Das mit der Unterhaltung ist schon schwieriger.
Aber hier kann man schon mal zwischen meinungsbildender Unterhaltung und nicht meinungsbildender Unterhaltung unterscheiden. Bei der nicht meinungsbildenden Unterhaltung, wie etwa die Übertragung der Champions League und auch ‘Wetten Dass' sind wir uns schon mal einig. Das ist nicht zulässig und damit stellt sich die Frage nach der Grundversorgung auch nicht mehr. Und wenn das ZDF bei der Champions League dreist behauptet, das Geld hätte man ja anderer Stelle eingespart, dann verletzt es damit das Gebot der Sparsamkeit. Geld, das man nicht braucht, darf nicht ausgegeben werden.
Ich vertrete aber nach wie vor die Ansicht, dass meinungsbilden Unterhaltung zur Grundversorgung gehört. Jeder Film ist meinungsbildend und und fällt damit unter den direkten Schutz des Art. 5GG
Du meinst:
Ja, lieber Kunibert, das finde ich ja gerade nicht.
Vorher schreibst Du:
Keine Frage: Diese Art von Einfluss auf Vorurteile und das Setzen neuer "sozialer Konnotierungen" ist erstrebenswert und wichtig.
Wenn wir "Grundversorgung" also auf "subtil transportierte
Konnotierungen" ausdehnen, dann gehört eigentlich alles - jeder
Unterhaltungsfilm, Tatort, jeder Hollywood-Schinken - aber auch die
Unterhaltung mit dem Nachbarn im Treppenhaus, der Talk mit dem Bäcker
an der Theke usw. zur "Grundversorgung".
"Grundversorgung" wird dann zu einem hohlen Begriff,
der jede Art von Kommunikation umfasst. Jede Kommunikation, eigentlich
alles ist dann "Grundversorgung"! Damit könnte man dann alles
rechtfertigen - das ist wie eine Blanko-Vollmacht.
Ich stimme mit dem Ergebnis Deiner Überlegungen überein, kann aber nicht erkennen, wie Deine Argumentation zum Ziel führt.
Meiner Meinung nach ist am Verfassungsauftrag (Art 5 GG), die Sicherstellung der Grundversorgung zu gewährleisten, nicht zu rütteln. Dass die (meinungsbildende) Unterhaltung zu Grundversorgung gehört, kann man deshalb nicht wegdiskutieren.
Aber, und jetzt kommt der Knackpunkt: Zur Grundversorgung gehören neben Film, auch das Internet und die Printmedien. Der Begriff Grundversorgung hat also zunächst mal nichts mit dem ÖRR zu tun.
Wenn man den Auftrag der ÖRR, die Grundversorgung zu sichern, eingrenzen will, muss man eine Analyse der Teilbereiche der Grundversorgung vornehmen, inwieweit hier die Versorgung noch nicht gesichert ist.
Ein Beispiel: Die Produktion von Filmen war einmal eine teuere Angelegenheit. Deshalb hat es Sinn gemacht, die Unterhaltung zur Grundversorgung dazu zunehmen.
Wenn Du forderst, die Unterhaltung aus dem Auftrag der ÖRR herauszunehmen, musst Du belegen, warum sie jetzt nicht mehr notwendig ist.
- Etwa weil die Produktion von Filmen heutzutage nur noch einen Bruchteil kostet.
- Etwa weil man früher darauf angewiesen war, dass der Film im Kino oder Fernsehen zu sehen war - hier kann man durch Weglassen eine ganze Menge bewirken. Die ÖRR kennen sich da ja recht gut aus.
Heute kann sich jeder jeden Film überall und jederzeit ansehen. Es besteht also nicht einmal der Ansatz eines Mangels mehr.
Du fragst:
Kann das die Aufgabe des ÖRR sein? Brauchen wir dazu den ÖRR?
Meine Antwort:
- Die Unterhaltung ist und war immer Bestandteil der Grundversorgung.
- Ja vor vielen Jahren haben wir die ÖRR gebraucht.
Jetzt brauchen wir die ÖRR nicht mehr - zumindest brauchen wir keine öffentlich rechtliche Unterhaltung mehr. Wir sind auch ohne ÖRR bestens versorgt.
Und noch ein Wort zur Piratenlily | LV Sachsen, die am 28.01.2013 schrieb :
... dass zwischen den vielen Informationsprogrammen auch etwas zur Auflockerung kommen muß, damit der Zuschauer "dranbleibt" und die schwere Fernsehkost auch konsumiert. Ansonsten wäre ÖRR nämlich Geistertheater.
Es ist (wenn überhaupt) die Aufgabe des ÖRR, Sendungen anzubieten, die andere nicht machen können oder wollen. Wenn beim ÖRR darauf hingearbeitet wird, dass der Zuschauer dranbleibt, geht das schon sehr stark in Richtung Propaganda. Ich glaube auch nicht dass das zulässig ist, weil dem Zuschauer damit nämlich die Zeit genommen wird, sich auch anderweitig zu informieren.
Private Anbieter dürfen die Zuschauer an ihr Programm binden. Die wollen ja auch etwas verkaufen. Die ÖRR dürfen sowas nicht. Es sei denn, sie begründen, was sei damit bezwecken wollen.
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Aber, und jetzt kommt der Knackpunkt: Zur Grundversorgung gehören neben Film, auch das Internet und die Printmedien. Der Begriff Grundversorgung hat also zunächst mal nichts mit dem ÖRR zu tun.
Vor allem sind es öffentliche Bibliotheken welche, neben dem Internet,
den Löwenanteil der Grundversorgung sicherstellen. Die ÖRR spielen da nur eine kleine
Rolle!
Wenn man den Auftrag der ÖRR, die Grundversorgung zu sichern, eingrenzen will, muss man eine Analyse der Teilbereiche der Grundversorgung vornehmen, inwieweit hier die Versorgung noch nicht gesichert ist.
Ganz genau. Und dabei komme ich zu dem Schluss: Unterhaltung wird genügend und im
Über-Übermaß durch die privaten TV-Sender zur Verfügung gestellt. Auch gerade als "wertvoll"
konnotierte Unterhaltung (siehe dazu meine ausführliche Stellungnahme oben). Deshalb brauchen und
dürfen die ÖRR gar keine Unterhaltung senden.
Ein Beispiel: Die Produktion von Filmen war einmal eine teuere Angelegenheit. Deshalb hat es Sinn gemacht, die Unterhaltung zur Grundversorgung dazu zunehmen.
Der Preis spielt überhaupt keine Rolle. Nur der Informationsgehalt im Sinne einer "Grundversorgung" ist
relevant.
Gerade aufgrund der relativ hohen Preise für Filmproduktionen - und aufgrund ihres dünnen Gehaltes an
relevanter Information, an Paradigmen und Standards - gehören Filme NICHT zur Grundversorgung.
Egal wie man es dreht und wendet: Unterhaltung haben wir auf allen privaten Kanälen,
im Internet, in den Prinmedien im Übermaß. Deshalb gehört Unterhaltung nicht zur Grundversorgung - in
keinster Weise. Der einzig wirkliche Grund, warum die ÖRR gerne auf Unterhaltung beharren, ist: Damit
auch sie eine hohe Quote erreichen - und somit über die Quote ihre Existenz rechtfertigen wollen. Da
beißt sich die Katze in den Schwanz:
Die ÖRR sollen ja gerade - als gemeinfinanziertes Medium - quotenunabhängig agieren. D.h. sie
brauchen gar keine quotenbringende Unterhaltung. Warum also dieses ständige Hin- und Her-Ge-Eiere?
"Quote: Nein, bloß nicht!" "Unterhaltung: Ja doch!"
Also, da ist echt der Wurm drin, dieses ÖRR-System ist echt soo krank! So wie es jetzt ist,
darf es auf keinen Fall bleiben!