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teltarif.de, 24.03.2020
Live-Streams: Medienanstalten drücken in Krise ein Auge zu
Normalerweise benötigen Unternehmen zur Übertragung von Bewegtbildern im Internet eine medienrechtliche Rundfunklizenz. Doch in der Corona-Krise drücken die Medienanstalten ein Auge zu.
Egal ob Konzertübertragungen, Live-Blogs oder sonstiges: Normalerweise benötigen Unternehmen zur Übertragung von Bewegtbildern im Internet eine medienrechtliche Rundfunklizenz. Doch in der Corona-Krise drücken die Medienanstalten ein Auge zu. Wer also eine Einrichtung besitzt und zum Beispiel Seminare, Sportkurse und mehr streamen möchte, kann dies derzeit ohne Bürokratie und Zusatzkosten tun.
Pragmatisches Vorgehen
Die Direktorenkonferenz der Medienanstalten hat sich auf ein pragmatisches Vorgehen beim Live-Streaming von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten während der Zeit der Corona-Krise verständigt.
[...]
Regelung gilt bis 19. April
[...]
weiterlesen:
https://www.teltarif.de/streaming-landesmedienanstalten-lizenz-corona/news/80057.html
Kommentar (Frage):
Mit welcher Berechtigung können die Direktoren der Landesmedienanstalten nach Gutsherrenart agieren und einfach Ihre sonst allen im Internet aufgezwungenen Regeln außer Kraft setzten?
Hinweis
Die Landesmedianstalten werden aus einem festen Prozentsatz des sogenannten Rundfunk"beitrages" finanziert - siehe u.a. auch unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23535.0
Zum Thema siehe auch:
Livestreams von Künstlern - Dürfen die das?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33527.0
Kommentar eines User zum Artikel:
Flexibilität? Das eigentlich Traurige ist, dass ich für die Verbreitung meiner Meinung im Internet durch das gesprochene Wort oder Bild eine ZULASSUNG des Staates brauch. In Deutschland, nicht Nordkorea.
Sollte ich einmal Radio oder Video über das Internet verbreiten wollen, wird mein Sitz selbstverständlich in einem freiheitlichen Staat außerhalb Deutschland sein.
Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!
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Egal ob Konzertübertragungen, Live-Blogs oder sonstiges: Normalerweise benötigen Unternehmen zur Übertragung von Bewegtbildern im Internet eine medienrechtliche Rundfunklizenz.
Diese Aussage ist doch schlichtweg falsch.
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv
§ 2 Begriffsbestimmungen
(3) Kein Rundfunk sind Angebote, die
- jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
- zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
- ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
- nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
- aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.
Edit "Bürger: Siehe und berücksichtige dazu bitte auch
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0
Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.msg149573.html#msg149573
Prof. Dr. H. Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html
Urteil OVG Berlin: Bild.de darf weiter Live-Streams anbieten (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30696.0
Urteil des VG Berlin: Streaming-Kanäle von Springer sind Rundfunk (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32385.0
Rundfunklizenz:Landesmedienanstalt Bayern untersagt "Drachenlord"-Livestream (03/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30625.0