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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: drone am 14. März 2020, 20:11

Titel: Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes? (Werner Rügemer)
Beitrag von: drone am 14. März 2020, 20:11
Ausverkauf...

Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?
von Werner Rügemer, 07.03.20, nachdenkseiten.de
Zitat
Stephan Harbarth soll nach dem Willen von Groko, FDP und Grünen jetzt zum Präsidenten des Bundesverfassungs-Gerichts gewählt werden. Das kann, es muss verhindert werden. [...]

Am 6. Mai 2020 endet die Amtsperiode des jetzigen Präsidenten Andreas Voßkuhle. Sein Nachfolger soll Stephan Harbarth werden. So haben es für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die Große Koalition mit FDP und auch Grünen schon 2018 eingefädelt. Damals wählten sie Harbarth zum Vizepräsidenten des Gerichts. Jetzt steht im Bundesrat die routinemäßige Wahl zum Präsidenten an.

Zwei bekannte Anwälte haben Beschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht eingelegt, also bei dem Gericht, dessen Präsident Harbarth ab Mai 2020 sein soll. Die Beschwerde von Claus Schmitz aus der Kanzlei HMS hat das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Schmitz sei von Harbarths Ernennung nicht betroffen, so die kümmerliche Begründung. Über die Beschwerde von Ralph Sauer aus der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist noch nicht entschieden. Sauer hat angekündigt, zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, wenn Karlsruhe negativ entscheidet. [...]

Gründe gegen Harbarth: [...]

Unternehmens-Lobbyist als Hüter der Verfassung? [...]

Harbarth verletzte das Abgeordneten-Gesetz [...]

Im Bundestag: Harbarth als VW-Lobbyist [...]

Harbarths Kanzlei: Erfinder des Cum-Ex-Betrugs [...]

Vorbild US-Unternehmensrecht [...]

Gegen Arbeitnehmerrechte [...]

Kapitale Lösung mit Merz und BlackRock? [...]

BlackRock als inzwischen größter Eigentümer der wichtigsten Unternehmen in Deutschland und dann auch noch als Organisator der privaten Rente, wie vom anderen Konzern-Lobbyisten Merz vorgeschlagen: Der Konzern-Lobbyist Harbarth als Präsident des obersten Gerichts gäbe keine Gewähr, dass die Verfassung geschützt wird. Wir stehen an einem Scheidepunkt der Demokratie. Die Verhinderung Harbarths muss ein Zeichen in die notwendige andere Richtung sein.
Weiterlesen auf:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=59130 (https://www.nachdenkseiten.de/?p=59130)

Siehe dazu auch die Pressemeldung aus November 2018(!):
Stephan Harbarth wird Nachfolger von Andreas Voßkuhle (BVerfG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29321.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29321.0.html)
Titel: Re: Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes? (Werner Rügemer)
Beitrag von: ope23 am 15. März 2020, 22:36
Wer mag, kann auch in der Wikipedia nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth (https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth)

...und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass der Betroffene selbst Einfluss auf den Inhalt nehmen kann und darf (ja, das ist so bei Wikipedia - bei Artikeln über lebende Personen ist man sehr vorsichtig). Trotzdem steht selbst dort noch einiges Saftiges drin.  ::)

Man lese auch gerne seine kurze Aussage zu seinen einstmaligen hochpreisigen Mandaten. Das Smiley " :-[ " könnte für ihn unbekannt sein, sage ich jetzt mal...  :-X