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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Brandenburg => Thema gestartet von: MrRobot_96 am 09. Februar 2020, 13:06

Titel: RBB Vollstreckung Pfändungsankündigung Stadt Fürstenwalde > Gegenwehr
Beitrag von: MrRobot_96 am 09. Februar 2020, 13:06
Liebe Forumgemeinde,

Person X könnte eine Pfändungsankündigung vom Amt Fürstenwalde erhalten haben.

Kurzfassung:

Person X würde sich gerne schriftlich an die "Stadtkasse" wenden.

- Welche Möglichkeiten stehen Person X zur Verfügung?

Was könnte Person X jetzt tun?

Im Fall der Fälle, wie geht Person X mit einem zukünftigen neuen Besucher um?

Kann Person X alle kleinen Wertgegenstände beseitigen und zu Not einen Fernseher herausgeben?  :angel: ::)

Hat Person X die Möglichkeit die Forderung abzusitzen (Haft)

Wie könnte die Geschichte von Person X ausgehen?
Titel: Re: RBB Vollstreckung Pfändungsankündigung Stadt Fürstenwalde > Gegenwehr
Beitrag von: scottel am 10. Februar 2020, 09:12
Person X könnte sich hier einlesen und evtl. wichtige Erkenntnisse erlangen:

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27419.0
Titel: Re: RBB Vollstreckung Pfändungsankündigung Stadt Fürstenwalde > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 10. Februar 2020, 11:37
Wie könnte die Geschichte von Person X ausgehen?

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass zunächst Vorkehrungen zur finanziellen Absicherung getroffen worden sind, da die Möglichkeit einer Kontosperrung im Rahmen einer Kontopfändung bestanden haben könnte. Auch eine Gehaltspfändung könnte bestanden haben.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass zunächst Akteneinsicht beantragt worden sein könnte, um den Sachverhalt genauer zu betrachten.

In einem fiktiven Fall könnte man sich gefragt haben, wo sind die wirksamen Leistungsbescheide, wo sind die Mahnungen, wo ist das Vollstreckungs-oder Amtshilfeersuchen?.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass Widerspruch bei der Stadt gegen die Pfändung eingelegt worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Stadt gegen die Pfändung gestellt worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass Antrag auf Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Stadt beim VG gegen die Pfändung gestellt worden sein könnte und gleichzeitig Klage gegen die Stadt eingereicht worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten (Gerichtskosten).

Weitere Informationen siehe auch:

RBB Vollstreckungsankündigung Amt Amtskasse Biesenthal-Barnim>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32550.msg199924.html#msg199924 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32550.msg199924.html#msg199924)

und sich über weitere Themen z.B. über Stadtkasse, Kreiskasse, Amtskasse etc. und der Suchfunktion vertraut machen.
Titel: Re: RBB Vollstreckung Pfändungsankündigung Stadt Fürstenwalde > Gegenwehr
Beitrag von: pinguin am 10. Februar 2020, 18:37
und gleichzeitig Klage gegen die Stadt eingereicht worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten (Gerichtskosten).
Wie könnte das wohl ausgegangen sein?
Titel: Re: RBB Vollstreckung Pfändungsankündigung Stadt Fürstenwalde > Gegenwehr
Beitrag von: Markus KA am 10. Februar 2020, 19:06
und gleichzeitig Klage gegen die Stadt eingereicht worden sein könnte, weil die Voraussetzungen für eine Pfändung nicht vorgelegen haben könnten (Gerichtskosten).
Wie könnte das wohl ausgegangen sein?
Die Stadtkasse, verteten durch den Oberbürgermeister, könnte in einem fiktiven Fall enormen Spaß an der zeit- und kostenaufwendigen Aufarbeitung des Verfahrens und der Ausarbeitung der Stellungnahmen an das Gericht gehabt und weitere Vollstreckungsmaßnahmen bist zur Klärung in der Hauptsache vorläufig ausgesetzt haben. Da möglicherweise tatsächlich die Voraussetzungen für eine Vollstreckung nicht gegeben sein könnten, könnte das gerichtliche Verfahren sehr lange gedauert haben oder in einem anderen fiktiven Fall die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt worden sein.