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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pjotre am 07. Februar 2020, 22:43

Titel: VG Kassel Urt. 20.12.19, 1 K 3311/18.KS keine Befreiung aus Gewissensgründen
Beitrag von: pjotre am 07. Februar 2020, 22:43
1. Gerichtsentscheid:  Härtefall "Gewissensgründe"
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VG Kassel, Urteil vom 20.12.2019 - 1 K 3311/18.KS
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000193

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen

Zitat
Leitsatz

Die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBeiStV als gesetzlicher Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beinhaltet keine Beitragsbefreiung aus religiösen bzw. weltanschaulichen Überzeugungen oder Gewissensgründen.


Die Bedeutung sei nicht überschätzt - VG, Einzelrichter, und "der Richter muss seine Akten wegarbeiten", meint vermutlich, auf die Richtigkeit der Texte der ARD-Juristenkollegen vertrauen zu dürfen?

Der Richter verkennt in einem Teil des Urteilstextes anscheinend, dass das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit der Härtefallklausel keineswegs auf "soziale Härtefälle" beschränkt, sondern weitere Möglichkeiten waren ganz einfach nicht Gegenstand der Klageanträge beim Entscheid vom 30. Oktober 2019.

Außerdem, Härtefall aus Gewissensgründen, wenn der Richter erwartet, dass das nur gilt, wenn der Kläger vor Gericht heulend zitternd das Bild einer zerbrechenden Persönlichkeit nah dem Selbstmord darbietet, naja, in der Obersten Rechtsprechung hinsichtlich des Grundrechtekatalogs findet der Richter da keine Stütze.
Immerhin, als kleine Anregung für gute Komödianten unter den Streitern keine schleche Idee?   :)


2. Ob die textliche Begründung ausreichend in die Tiefe ging,
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die Zweifel das Richters waren diesbezüglich schon etwas juristischer basiert - das wird dann eine Fakten- und Wertungsfrage, gar nicht so einfach - und genau darum geht es:
Härtefallprüfungen erfordern eine schweigepflichtige Prüfkommission, denn wer will seine "Gewissensnot" in eine Gerichtsakte hinein bekunden? 


3. Verweigerung aus Gewissensgründen
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ist auf der Warteliste auf verfassungsrichterlichen Entscheid und keineswegs abwegig.
Seit einzigen Stunden findet ihr damit zusammenhängende Schriftsätze veröffentlicht, die vielen Streitern nun ein Beispiel sein dürfen - auch jede Menge sonstiger rechtlicher Zündstoff enthalten:

"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg203416.html#msg203416
Freitag, 7. Februar 2020
Pfändungsabwehr - Eil-Antrag Rücknahme Vollstreckung - Brief an die Intendantin des rbb Patricia Schlesinger vom 06.02.2020
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/pfandungsabwehr-eil-antrag-rucknahme.html

Freitag, 7. Februar 2020
Pfändungsabwehr - Antrag Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens - Brief an das Finanzamt Lichtenberg vom 06.02.2020
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/fandungsabwehr-antrag-aussetzung-des.html