War gestern mit meinem Kumpel SMBK (aka "schwach motivierter Beitragskunde") auf einem GEZahler-Stammtisch und hab' da einen getroffen, der auf so einer ähnlichen Basis schon mal Widerspruch erhoben hat.
Er meinte wohl ein zweites fast identisches Schreiben sei vor Kurzem auch schon raus - pro Festsetzungsbescheid ein Widerspruch.
Unterm Kneipentisch fanden wir dann beiliegenden Zettel ;)
Sieht aus, als hätte der einen Teil Eurer Gedankengänge schon selber gefunden.
Der will nicht nur Auskunft über Daten, Entscheidungsgründe und Rechtsgrundlagen, sondern will sogar dem Beitragsservice die Speicherung seiner Daten verbieten, weil die ja mangels Rechtsfähigkeit gar nichts garantieren können - auch nicht die korrekte Einhaltung von Datenschutzbedingungen.
Ich glaub' wir treffen den Typen wieder.
Der ist zwar selber kein Jurist, hat aber schon ein bisserl kaufmännische Lebenserfahrung.
Kann mir gut vorstellen, daß der an einer Zusammenarbeit für eine Gemeinschaftsaktion interessiert wäre.
Auf jeden Fall wird er sich über den Hinkelstein Matterhorn hier freuen, wenn es um die Formulierung der ggf. noch ausstehenden sachlichen Widerspruchsbegründung oder dann auch einer Klage geht.
Der wird uns sicher auch berichten, falls der Herr Wilhelm, die Anstalt BR oder das rechtlose Kleinkind BS was verlauten lassen.
Zur vereinfachten Diskussion hier Zitat aus dem Schreiben:
An
Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
vertreten durch
Herrn Intendanten Ulrich Wilhelm
Rundfunkplatz 1
80335 München
Verteiler:
• Bayerischer Rundfunk, o.a. Postadresse, per Einschreiben
• Bayerischer Rundfunk, Telefax 089 / 59 00-18 59 00, zur Fristwahrung vorab
• Beitragsservice, 01806 999 555 01, zur Information
Schreiben der „Beitragsservice“ unter Ihrem Namen,
angeblich „Festsetzungsbescheid - Beitragsnummer 1234567“
Klärung von Authentizität sowie grundlegender Rechts- und Sachvoraussetzungen
ggf. Widerspruch und Antrag auf Aussetzung des Vollzuges
Datenschutzangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.11.2019 erreichte mich o.g. auf 1.11. rückdatiertes Schreiben in amtlicher Aufmachung mit Ihrer Adresse und faksimiliertem Briefkopf der mir bis heute suspekt erscheinenden Organisation „Beitragservice“.
Ich beantrage hiermit Klärung der Authentizität und Rechtskraft dieses Schreibens.
Sofern authentisch, lege ich hiermit Widerspruch ein und beantrage Aussetzung des Vollzuges.
Als unabdingbare Voraussetzung für die sachliche Begründung meines Widerspruchs beantrage ich Aufklärung über grundlegende Form-, Rechts- und Sachfragen.
Sollte es sich, wie zunächst von mir vermutet, bei den Machenschaften der „Beitragsservice“ um eine nicht von Ihrem Hause gedeckte, möglicherweise in Betrugsabsicht erstellte Masche handeln, bitte ich um entsprechende Mitteilung - auch bzgl. ggf. angemessener Veranlassung geeigneter Maßnahmen Ihrerseits. Die weiteren Einzelheiten meines Schreibens wären hiermit hinfällig. Gerne würde ich Sie bei Bedarf mit Beweisen gegen die „Beitragsservice“ unterstützen.
Im Einzelnen:
Auch nach Umstellung von GEZ auf das neue System entrichte ich - in Anerkenntnis der normativen Kraft des Faktischen (kulminierend u.a. insbesondere auch in A 139 GG), jedoch entgegen meiner Gewissensüberzeugung, meiner Auffassung von Demokratie, Recht, Wahrheit und Friedfertigkeit der Völker - für meine Wohnung „XXXXXX“ regelmäßig meine Propagandasteuer per Bankeinzug.
Seit einigen Monaten werde ich von einer „Beitragsservice“ mit mir suspekt erscheinenden Briefen belästigt. Nach Tenor dieser Belästigungen insinuiert die „Beitragsservice“ eine ausstehende Tributfälligkeit trotz meiner regelmäßig entrichteten Zahlungen.
Aufgrund offenkundiger Formmängel - insbesondere das Fehlen einer rechtsfähigen Absenderadresse - habe ich die „Beitragsservice“ im Internet recherchiert. Sie bezeichnet sich dort selbst als „öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“.
Als juristischer Laie klingt das für mich wie „rechtloses Recht“ oder ein schlechter Scherz aus dem Umfeld der Reichsbürger- und Staatsleugnerszene. Ich mußte unweigerlich an das mutmaßlich konstruierte Fallbeispiel aus dem juristischen Anfängerseminar denken, in kleingaunerlicher Manier minderjährige Kinder zum Einkaufen zu schicken, die Ware zu verkonsumieren und anschließend Rückerstattung des Kaufpreises wegen Nichtigkeit des
Geschäftes zu begehren.
Nach dem aktuellem Schreiben, tituliert als „Bescheid“ mit Absenderadresse „Bayerischer Rundfunk“ und ansatzweise vollständig erscheinender Rechtsbelehrung konkretisiert sich nun doch die Befüchtung, daß Verwaltungshandeln zunehmend die Form verliert, die man früher als gute rechtsstaatliche Sitten kannte. Inwieweit hier tatsächlich sitten- oder rechtswidriges Handeln vorliegt oder ich schlichtweg antiquierte Vorstellungen staatlicher Sittlichkeit der fortschreitenden normativ faktischen Kraft anpassen muß, wäre ggf. noch zu klären.
Nach meiner Rechtskenntnis handelt eine nicht rechtsfähige Gruppierung als BGBGesellschaft, mithin gesamtschuldnerisch persönlich haftend. Für die berechtigte Wahrung meiner Interessen ist somit die Kenntnis der verantwortlich handelnden Rechtssubjekte essentiell.
Nach meinem aktuellen Informationsstand gehe ich per Heutigem davon aus, daß Ihre Rechtsauffassung dahingehend besteht, daß die nichtrechtsfähige „Beitragssservice“ als Erfüllungsgehilfe Ihres Hauses auftritt und der Bayerische Rundfunk erst den Kopf resp. Rechtsfähigkeit aus dem Sand nimmt, wenn's ernst - sprich rechtlich relevant - wird.
In diesem Lichte bantrage ich hiermit wie folgt:
• Ich beantrage die Anerkenntnis, daß Zustellungen an eine Adresse „c/o Beitragsservice“ mangels deren Rechtsfähigkeit bzgl ihrer Rechtskraft juristisch zumindest mit berechtigtem Zweifel behaftet sind
• sofern ich mit bisherigem Handeln (insbsondere Gestattung regelmäßiger Tributierung durch Sepa-Mandat) Anlaß zur Vermutung konkludenter Anerkenntnis der „Beitragsservice“ gegeben habe, wird eine solche für den vorliegenden Vorgang explizit verneint
• Ich beantrage die Prüfung des „Bescheides“ der „Beitragsservice“ auf Authentizität und Mitteilung des Ergebnisses durch eine rechtsfähige, zweifelsfrei zuzuordnende natürliche oder juristische Person
• Ich beantrage die Offenlegung und Erläuterung der materiellen und rechtlichen Erwägungen, die dem „Festsetzungsbescheid“ zugrunde liegen, und ohne die eine zielgerichtete Widerspruchsbegründung nicht möglich ist.
• Ich beantrage Offenlegung der handelnden Personen in Ihrem Hause sowie im Hause „Beitragsservice“ mit ladungsfähiger Adresse
• Ich bestreite die Rechtskraft des „Festsetzungsbescheides“ aufgrund fehlender Unterschrift. Die Verwaltungsvorschriften zum Passus „Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ beinhalten umfangreiche datentechnische Sicherungs- und Dokumentationspflichten. Die „Beitragsservice“
mit der Rechtsfähigkeit eines Kleinkindes kann solche weder gegenüber mir noch gegenüber dem Bayerischen Rundfunk gewährleisten
• Ich bestreite die Behauptung, der „Festsetzungsbescheid“ wäre allein maschinell entstanden, und werte dies als weiteren Grund für mangelnde Rechtskraft desselben
• Ich beantrage die Offenlegung aller zu meiner Person und zu meiner Wohnadresse in den Häusern „Bayerischer Rundfunk“ und „Beitragsservice“ gespeicherten Daten
• Ich beantrage die umgehende Löschung aller zu meiner Person und zu meiner Wohnadresse im Hause „Beitragsservice“ gespeicherten Daten, da diese mangels Rechtsfähigkeit die umfangreichen einschlägigen Datenschutzbestimmungen nicht gewährleisten kann und bitte um entsprechende Bestätigung
• Ich beantrage die explizite Feststellung durch eine nachweisbar rechtskräftig handlungsfähige natürliche oder juristische Person, ob, inwieweit und in welchem Umfang dieser „Festsetzungsbescheid“ nach Prüfung und Ausräumung der bisher genannten Einwände weiter bestehen soll
• Ich beantrage die Feststellung, daß alle vor diesem „Bescheid“ vorgenommenen Handlungen der „Beitragsservice“ mangels deren Rechtsfähigkeit für die vorliegende Angelegenheit irrelevant sind
• Ich beantrage Ruhen sämtlicher Ansprüche und Fristen bis zur Klärung der bisher angeführten offenen Fragen
• Ich beantrage Aussetzung des Vollzuges aufgrund der bisher angeführten offenen Form-, Rechts- und Sachfragen, da für mich ein schlüssiger rechtlich / sachlicher Hintergrund der behaupteten Forderung nicht erkennbar ist.
Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Obelix der Gallier
Anlage: Seite 1 des gegenständlichen „Bescheides“
PS - zu Ihrem Verständnis:
Ich habe dereinst - damals nicht ganz freiwillig - gelobt, das Recht und die Freiheit des
Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Dazu stehe ich bis heute.
Dieses Schreiben ist mit
Herzblut,
sorgfältig erwogenen Gedanken,
auf der Basis lange reifender Erwägungen,
umfangreicher Nachforschungen
und tiefster Überzeugung
erstellt
und trägt selbstverständlich meine Unterschrift
Edit "Markus KA":
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23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
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