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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2020 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 10. Januar 2020, 21:41
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medienpolitik.net, 09.01.2020
„Wir wollen Medienpolitik zukunftsgerichtet gestalten“
Medienpolitische Schwerpunkte 2020: Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts
Fragen an Heike Raab, SPD, Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz und Dirk Schrödter, CDU, Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Medienpolitik.net hatte alle Staatskanzleien bzw. Senatskanzleien gebeten, zwei Fragen zur Medienpolitik in diesem Jahr zu beantworten: 1. Wie sollte Ihrer Meinung nach der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformiert bzw. modernisiert werden?
2. Wo liegen die medienpolitischen Themen und Schwerpunkte für 2020?
Für Heike Raab, ist die Weiterführung der Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einer der Schwerpunkte. „Für eine vollumfängliche Erfüllung seines Auftrags kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein auf die Verbreitung via Radio und Fernsehen konzentrieren und anderen die Präsenz im Internet überlassen. Eine solche Aufteilung stünde im krassen Widerspruch zu seinem Auftrag. Ziel einer Reform muss es daher sein, auch diese Säule der Verbreitung anzunehmen und sich hier zukunftsfähig aufzustellen.“ Zudem zählt die Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz die Ratifizierung des Medienstaatsvertrages und die Anpassung des Jugendmedienschutzes zu den vorrangigen Zielen. Nach Auffassung von Dirk Schrödter sind zur Reform des Auftrags weiterhin die beiden Leitplanken „Fokussierung“ und „Flexibilisierung“ maßgeblich. Für ihn stünden dabei Angebote der Bereiche Information, Bildung und Kultur im Mittelpunkt. Im Bereich der Digital- und auch Spartenprogrammen seien Veränderungen denkbar. Mit Nachdruck setzt sich der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein für eine baldige Änderung des Medienkonzentrationsrechts ein.
Heike Raab, Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz:
„Eine Weiterentwicklung des Auftrags muss losgelöst von Beitragsmodellen sein“
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2020/01/wir-wollen-medienpolitik-zukunftsgerichtet-gestalten/ (https://www.medienpolitik.net/2020/01/wir-wollen-medienpolitik-zukunftsgerichtet-gestalten/)
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„Für eine vollumfängliche Erfüllung seines Auftrags kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein auf die Verbreitung via Radio und Fernsehen konzentrieren und anderen die Präsenz im Internet überlassen. Eine solche Aufteilung stünde im krassen Widerspruch zu seinem Auftrag. Ziel einer Reform muss es daher sein, auch diese Säule der Verbreitung anzunehmen und sich hier zukunftsfähig aufzustellen.“
Die Frau lebt doch in einer Parallelwelt. Wo wird bitte anderen die Präsenz im Internet überlassen?
Der örR betreibt Mediatheken, unzählige Internetseiten, ist auf Youtube und den sozialen Netzwerken, stellt Apps für Smartphones, TV und Lautsprecher zur Verfügung. Selbst mein neues VoIP Telefon brachte eine vorinstallierte App für die Audiotheken von ARD und ZDF mit.
All dies scheint Frau Raab immer noch nicht zu reichen und deswegen braucht es nun die Regulierung der Intermediären. Das Ziel ist klar formuliert, die Meinungshoheit muss von ARD, ZDF und Dlf ausgehen.
Ziel einer Reform sollte sein, dass man das Beitragsmodell fair gestaltet und den örR an die heutige Zeit anpasst und endlich mit liebgewordenen Traditionen seitens der Politik bricht.
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Hm, jetzt warte ich eigentlich nur noch auf die Aussage, dass man anderen nicht die Präsenz auf dem Printmarkt überlassen kann. Es wird wirklich langsam Zeit für öffentlich-rechtliche Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und vieles mehr.
Wenn dieses Land schon unbedingt ein totalitäres öffentlich-rechtliches Mediensystem haben soll, dann aber bitte auch richtig Frau Raab.
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@observer
Du verstehst das alles nicht; Ziel ist, den ÖRR gänzlich abzuschaffen, denn darauf hin arbeiten Bund wie Länder und auch Europa. Zumindest entsteht der Eindruck, wenn permanent an den beihilferechtlichen EU-Rahmenkonditionen vorbeigewerkelt wird.
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Ziel ist, den ÖRR gänzlich abzuschaffen, denn darauf hin arbeiten Bund wie Länder und auch Europa. Zumindest entsteht der Eindruck, wenn permanent an den beihilferechtlichen EU-Rahmenkonditionen vorbeigewerkelt wird.
Wenn es doch so wäre! Also: Gibt es für diese steile These über einen persönlichen Eindruck hinaus auch nachvollziehbare Belege, Beschlüsse des Bundestages (mit Bestätigung der Zuständigkeit durch das BVerfG), Initiativen/Beschlüsse des EU-Parlaments, Vorlagen der Kommission und/oder des Rats usw.? Bitte nur klare und eindeutige Aussagen/Beschlüsse der Gremien/Entscheider/BVerfG in denen Beihilfen mit eindeutigem Bezug zur Abschaffung des ÖRR thematisiert werden. Danke!
M. Boettcher