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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 08. Januar 2020, 00:27

Titel: Ist Kabel-TV ein Telemedium?
Beitrag von: pinguin am 08. Januar 2020, 00:27
Die Frage im Titel folgt aus dem Umstand, daß Rundfunk zwar Landesrecht ist, die Telemedien aber dem Bundesrecht unterfallen.

Die Klärung ist deswegen nötig, weil Rundfunk ja eine "lineare" Dienstleistung darstellt, Telemedien aber zulassungs- und erlaubnisfrei sind.

Die Klärung ist nötig, weil Telemedien, wenn Kabel-TV ein Telemedium darstellt, nicht nur dem Bundesrecht unterfallen würde und damit eben auch zulassungs- und erlaubnisfrei wäre, sondern dennoch Rundfunk in inhaltlicher Zuständigkeit der Länder wäre, wenn Kabel-TV "linear" übertragen wird.

Siehe auch:

Keine Rundfunklizenz für Telemedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32910.0.html

BVerfG - 2 BvG 1/01 & 2 BvG 2/01 - Telekommunikation -> reine Bundeskompetenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32889.0.html