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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 17. Dezember 2019, 13:24

Titel: „Ein wichtiger Schritt in eine zeitgerechte Medienregulierung“
Beitrag von: ChrisLPZ am 17. Dezember 2019, 13:24
medienpolitik.net, 17.12.2019

„Ein wichtiger Schritt in eine zeitgerechte Medienregulierung“

Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht durch den Medienstaatsvertrag erfasst

Interview mit Christian Gaebler, SPD, Staatssekretär, Chefs der Senatskanzlei in Berlin

Zitat
Der Medienstaatsvertrag, dessen Entwurf Anfang Dezember von der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder gebilligt worden ist, ist weiterhin in der Diskussion. Zu den Bundesländern, die sich für einen Ersatz des Rundfunkstaatsvertrages eingesetzt hatten, gehörte von Anfang an Berlin. Der Medienstaatsvertrag sei nicht nur für Berlin als bedeutsamem Medienstandort, sondern für alle Länder ein wichtiger Schritt in eine zeitgerechte Medienregulierung, betont Christian Gaebler, Chefs der Berliner Senatskanzlei in einem medienpolitik.net-Interview. Fake-News oder Desinformation werden mit den neuen Richtlinien nicht vollständig unterbunden werden können, erläutert Gaebler. „Die Regelungen insbesondere auch zur Kennzeichnungspflicht von Social Bots gem. § 18 Abs. 3 Medienstaatsvertrag sollen jedoch zu einer besseren Erkennbarkeit von gesteuerter Meinungsbildung beitragen. Bestmögliche Informationen für die Nutzer sowie die Förderung der Medienvielfalt sollen Desinformationskampagnen gegensteuern.“
[…]
Zitat
„Es ist das oberste Ziel, Medien- und dadurch auch Meinungsvielfalt zu sichern.“
[…]
medienpolitik.net: Im Staatsvertrag taucht erstmals der Begriff „rundfunkähnliche Telemedien“ auf. Warum belässt man es nicht bei Telemedien? Was sind „rundfunkähnliche Telemedien“ im Unterschied zu Rundfunk?

Gaebler: Ein rundfunkähnliches Telemedium ist gerade kein Rundfunk, sondern ein Telemedium. Die Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 13 Medienstaatsvertrag lautet wie folgt: „rundfunkähnliches Telemedium (ist) ein Telemedium mit Inhalten, die nach Form und Gestaltung hörfunk- oder fernsehähnlich sind und die aus einem von einem Anbieter festgelegten Katalog zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt bereitgestellt werden (Audio- und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf); Inhalte sind insbesondere Hörspiele, Spielfilme, Serien, Reportagen, Dokumentationen, Unterhaltungs-, Informations- oder Kindersendungen“. Für sie gelten z.B. besondere Bestimmungen zu Werbung und Kurzberichterstattung, §§ 74 ff. Medienstaatsvertrag.

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/12/ein-wichtiger-schritt-in-eine-zeitgerechte-medienregulierung/ (https://www.medienpolitik.net/2019/12/ein-wichtiger-schritt-in-eine-zeitgerechte-medienregulierung/)
Titel: Re: „Ein wichtiger Schritt in eine zeitgerechte Medienregulierung“
Beitrag von: maikl_nait am 17. Dezember 2019, 14:14
Sogen. "rundfunkähnliche Telemedien"???

- Telekommunikation ist Bundesrecht
- welche Inhalte sich Vertragspartner privatrechtlich über Kommunikationskanäle austauschen, geht niemanden was an

Unter den Framing-Worten "rundfunkähnlich" und "Medienregulierung" soll einfach bloß Zensur installiert werden. Wer betreibt solches Machwerk? SPD, Union etc? Wann sind "zeitgerecht" die nächsten Wahlen?
Titel: Re: „Ein wichtiger Schritt in eine zeitgerechte Medienregulierung“
Beitrag von: ohmanoman am 17. Dezember 2019, 14:51
Moin Moin,

der wichtige Schritt zum Monopolstaatssender!

Na, was sind das für Minister in der Ministerpräsidentenkonferenz? Alles zukünftige Tatort Kommissare?
Die Geräte, die uns in unseren Haushalten bespitzeln, gibt es ja schon zu genüge.
Der nächste wichtige Schritt ist die Überwachung, das wir auch den Staatssender und Tatort gucken!

Ohmanoman! Eintracht durch deutsche Medien! :police: Und wer eine andere Meinung hat ist verdächtig!  8)
Titel: Re: „Ein wichtiger Schritt in eine zeitgerechte Medienregulierung“
Beitrag von: pinguin am 17. Dezember 2019, 19:38
Sogen. "rundfunkähnliche Telemedien"???
Ja; bitte schau in die aktualisierte Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste.

Daß daneben "Telemedien" dennoch vom Bundesrecht erfasst werden, ändert daran nichts; es könnte nur zur Folge haben, daß "rundfunkähnliche Telemedienangebote" nicht von den Ländern reguliert werden dürfen, weil der Bund dafür zuständig ist.
Titel: Re: „Ein wichtiger Schritt in eine zeitgerechte Medienregulierung“
Beitrag von: Nevrion am 17. Dezember 2019, 20:34
Ich verstehe das ganze Problem nicht mal. Gronkh hat Spiele gestreamt und weil das rundfunkähnlich war hat man ihm auferlegt, irgendwelche Regularien einzuhalten. Wer hatte sich bitte schon daran gestört, dass bei Gronkh kein Jugenschutzbeauftragter saß und warum wird der Streamer, nicht die Plattform in die Pflicht genommen? Denn Twitch und Youtube haben nun mal keinen Sitz in Deutschland - für diese sollte das deutsche Rundfunkrecht gar nicht erst gelten.

Das Thema auf die "rundfunkähnlichen Telemedien" auszuweiten, ist letztendlich eine versteckte Zensur, weil die allermeisten Streamer sich solch einen Zirkus gar nicht erst leisten könnten. Medienkontrolle, nennt man das.