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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2019 => Thema gestartet von: DumbTV am 04. Dezember 2019, 00:40
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teltarif.de, 03.12.2019
Deutschlandradio ab Anfang 2020 wieder bei Unitymedia
Neuer Eigner Vodafone einigt sich mit Hörfunksender
Deutschlandradio kehrt in die Kabelnetze von Unitymedia zurück. Der neue Eigner Vodafone hat sich mit dem nationalen, öffentlich-rechtlichen Sender auf eine neue, langfristige Zusammenarbeit geeinigt. [...]
Erstmals auch Zugriff auf Audiothek
Zudem erhalten Kunden von Vodafone und Unitymedia über die Plattformen GigaTV (Vodafone) und Horizon (Unitymedia) im Verlauf des nächsten Jahres Zugang zur Dlf Audiothek [...]
Ende von Rechtsstreit.
Die Vereinbarung ist zugleich das Ende eines seit 2013 laufenden Rechtsstreits zwischen Unitymedia und Deutschlandradio um Einspeiseentgelte, den die beteiligten Parteien einvernehmlich beigelegt haben. Die Frage, ob diese Verbreitung eine vertragliche Grundlage und insbesondere eine Vergütung erfordert, war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.
weiterlesen:
https://teltarif.de/deutschlandradio-unitymedia-kabel/news/78868.html
Kommentar:
Leider ist dem Artikel die Art der Einigung und Partnerschaft nicht zu entnehmen...scheint jedoch das sich private Unternehmen zumindest mit den von der Allgemeinheit finanzierten Inhalten schmücken dürfen...
Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!
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Stuttgarter Zeitung, 03.12.2019
Einigung im Rechtsstreit
2020 können alle Stuttgarter wieder Deutschlandfunk hören
Von Tim Schleider
[…] Die Rundfunkanstalt Deutschlandradio und der Kabelnetzanbieter Unitymedia haben damit einen jahrelangen Rechtsstreit beigelegt. Seit 2013 stritt man sich über die Frage, ob die Dlf-Programme zur Rundfunk-Grundversorgung der Bevölkerung zählen und darum für den Sender kostenlos ins Sender-Bukett aufgenommen werden müssen, oder ob die Anstalt dem Unternehmen dafür Gebühren zu entrichten hat. Der Dlf-Intendant Stefan Raue lehnte es strikt ab, Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag zur Verbesserung der Erträge eines privaten Kabelnetzbetreibers zu verwenden. […]
Nun haben das Deutschlandradio und das Unternehmen Vodafone (Unitymedia wurde im August 2019 von Vodafone Deutschland aufgekauft) einträchtig ihre geschäftliche Einigung verkündet. Wie genau die Details aussehen, gab man nicht bekannt. […]
Weiterlesen auf:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.einigung-im-rechtsstreit-2020-koennen-alle-stuttgarter-wieder-deutschlandfunk-hoeren.2fd74721-d6a9-477e-933e-0c36408d9b15.html (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.einigung-im-rechtsstreit-2020-koennen-alle-stuttgarter-wieder-deutschlandfunk-hoeren.2fd74721-d6a9-477e-933e-0c36408d9b15.html)
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badische-zeitung.de, 13.12.2019
Deutschlandfunk wieder im Kabel
Von Rolf Müller
[…] von Januar 2020 an wieder über das Kabelnetz von Unitymedia in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen […]
Über die Höhe des Betrags, den Deutschland künftig zahlt und der aus dem Rundfunkbeitrag bestritten wird, wurde offenbar Stillschweigen vereinbart. […]
Der Anteil der Haushalte, die über das Kabelnetz auch Radioprogramme hören, wird auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz geschätzt.
Weiterlesen auf:
https://www.badische-zeitung.de/deutschlandfunk-wieder-im-kabel--180508010.html (https://www.badische-zeitung.de/deutschlandfunk-wieder-im-kabel--180508010.html)
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Zählt das als Beihilfe für das Unternehmen oder als Bezahlung für eine Leistung?
Unabhängig davon, was es sei:
Wenn die Sache im öffentlichen Interesse ist, dann haben die Kosten dafür entsprechend transparent zu sein.
- Das soll für alle öffentlichen Ausgaben gelten. -
Zumal, wenn beim Kabel eine Art Monopol besteht, es also nur wenige Anbieter für eine Region gibt. Wo ist die Ausschreibung, also auch zu den Kosten für den alternativen Verbreitungsweg, der minimal eine ähnliche Abdeckung und Nutzungsmöglichkeit bietet, in der gleichen Region und eine Kostengegenüberstellung aufweist?
Damit die öffentliche Maßnahme - hier Rückgriff auf einen privaten Dienstleister - zulässig wird, muss doch so gesehen ein Nachteil - z.B. fehlender Ausstrahlungsweg - beseitigt werden. Wo ist dieser beschrieben?