Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
BGH 2 StR 104/09 - Urteil vom 27. November 2009 (LG Frankfurt am Main); Link:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/09/2-104-09.php
Bestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ("Fall Emig"; sonstige Stelle; Grundversorgung; Vorsatz bei normativen Tatbestandsmerkmalen: sachgedankliches Mitbewusstsein); Untreue (Vermögensnachteil; sog. Beistellungen als Exspektanzen: Abgrenzung von zulässigem Sponsoring und unzulässiger Schleichwerbung).
§ 332 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 266 StGB
Leitsätze
1. Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. (BGHSt)
2. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht schon auf Grund ihrer Rechtsnatur stets sonstige Stellen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. Der öffentlich-rechtlichen Organisationsform der betreffenden Stelle kommt in diesem Zusammenhang keine allein ausschlaggebende Aussagekraft zu. Sie hat allerdings erhebliche indizielle Bedeutung für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "sonstige Stelle" (BGH NJW 2009, 3248, 3249 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch BGHSt 37, 191, 195 ff.). (Bearbeiter)
3. Unter einer sonstigen Stelle ist eine behördenähnliche Institution zu verstehen, die selbst zwar keine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, aber rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben mitzuwirken (BGHSt 49, 214, 219; BGH NJW 2007, 2932, 2933; 2009, 3248, 3249 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). Zu den öffentlichen Aufgaben gehören dabei nicht nur die der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, sondern auch der Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge (st. Rechtspr.; vgl. BGHSt 38, 199, 201 m.w.Nachw.). Der hr wirkt - ebenso wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - in diesem Sinne bei der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe mit. (Bearbeiter)
4. Für die Eigenschaft einer Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts als sonstige Stelle im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB kommt es nicht darauf an, dass die betreffende Stelle bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben derart staatlicher Steuerung unterliegt, dass sie bei einer Gesamtbetrachtung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheint. Dieses Abgrenzungskriterium hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für den Bereich der Tätigkeit privatrechtlich organisierter Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand entwickelt (vgl. z.B. BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 49, 214, 219; 50, 299, 303), weil es in diesem Zusammenhang eines aussagekräftigen Unterscheidungsmerkmals von staatlichem und privatem Handeln bedarf (BGH NJW 2007, 2932, 2933). Auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Organisationsformen des öffentlichen Rechts ist es nicht übertragbar. Vielmehr ist es hier gerade das institutionelle Moment, das die Integrität und Funktionstüchtigkeit des Verwaltungsapparats und das öffentliche Vertrauen in die staatlichen Institutionen in den Blick geraten lässt, auch ohne dass der Aufgabenträger einer Steuerung der Aufgabenerfüllung durch staatliche Behörden im engeren Sinn unterliegt. Vor diesem Hintergrund stellen auch solche Anstalten des öffentlichen Rechts, die auf Grund der besonderen Natur der ihnen zur Erfüllung anvertrauten öffentlichen Aufgabe von staatlicher Steuerung frei bleiben müssen und deshalb nicht der Staatsaufsicht unterliegen, sonstige Stellen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB dar. (Bearbeiter)
5. Für den Vorsatz hinsichtlich der Amtsträgerstellung reicht es grundsätzlich nicht aus, wenn der Betreffende nur um die seine Amtsträgerstellung begründenden Tatsachen weiß. Vielmehr muss er auch eine Bedeutungskenntnis gerade von seiner Funktion als Amtsträger haben (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14 Rn. 20-21; BGH NJW 2009, 3248, 3250 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). (Bearbeiter)
Willkommen zum GEZ-Boykott-Forum-Tatort!
Folge: Kampf gegen die ARD-Cosa-Nostra (unsere ARD Sache).
NDRangheta Fall 1:
Sendezeit gegen Kohle? Ex-NDR-Redakteur wegen Bestechlichkeit und Betrugs vor Gericht; Link:
https://meedia.de/2016/02/19/persoenlich-bereichert-frueherer-ndr-redakteur-wegen-bestechlichkeit-und-betrugs-vor-gericht/
Urteil:
LG Kiel 5. Große Strafkammer; Urteil vom 16.03.2016, Az. 5 KLs 4/12; Link:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE160019962%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Verfall von Wertersatz bei einer Bestechlichkeit
1
Der Angeklagte hat als Redakteur des Norddeutschen Rundfunks, einer Anstalt öffentlichen Rechts, im Rahmen von Nebentätigkeiten als Medienberater sich seinen Kunden gegenüber bereit gezeigt, für positive Medienberichte in Fernseh- und Radioberichterstattungen des NDR zu sorgen, was jedenfalls die angeklagte Zeit von 2003 - 2010 umfasste. Hierfür erhielt er auf ein Konto seiner Frau, die Verfallsbeteiligte, die von den Umständen Kenntnis hatte und überwiegend die Verträge unterzeichnete, insgesamt mehr als 160.000 € als Vergütung.
...
136
1. Der Angeklagte war als Redakteur beim NDR Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB.
137
a. Der NDR ist eine sonstige Stelle im Sinne dieser Vorschrift, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dafür spricht zunächst indiziell die Rechtsnatur des NDR als Anstalt öffentlichen Rechts. Außerdem ist unter einer sonstigen Stelle eine behördenähnliche Institution zu verstehen ist, die selbst zwar keine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, aber rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben mitzuwirken. Zu den öffentlichen Aufgaben gehören dabei nicht nur die der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, sondern auch der Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge. Der NDR wirkt in diesem Sinne bei der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe mit (zum Ganzen ausführlich und m.w.N. zu einem leitenden Redakteur beim Hessischen Rundfunk BGH, Urteil vom 27. November 2009 – 2 StR 104/09 –, BGHSt 54, 202-215 = NJW 2010, 784 ff, Rn. 28).
138
b. Der Angeklagte war beim NDR dazu bestellt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Aufgabe des Angeklagten als Tagesredakteur, Autor und abnehmender Redakteur war gerade die Mitwirkung bei der inhaltlichen Auswahl und Gestaltung dessen, was gesendet werden sollte. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe sind die redaktionell Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Kernbereich des Grundversorgungsauftrags tätig; dem entspricht, dass sie, soweit sie an der grundrechtlich geschützten Tätigkeit des Rundfunks teilnehmen, umgekehrt auch den subjektivrechtlichen Schutz der Grundrechtsgewährleistung des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG genießen (zum Ganzen BGH a.a.O. Rn. 38).
139
Der BGH hat in der genannten Entscheidung a.a.O. offen gelassen, ob neben den redaktionell Verantwortlichen auch diejenigen Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger anzusehen seien, die dort journalistische Hilfsberufe ausüben. Selbst wenn man eine derartige Einschränkung machen wollte, würde sie vorliegend hinsichtlich des Angeklagten nicht eingreifen. Mit der Kategorie der journalistischen Hilfsberufe sollten wohl angelernte Mitarbeiter mit einem niedrigeren Qualifikationsniveau, die den im Kernbereich des Grundversorgungsauftrags Tätigen mit eher einfach gehaltenen Beiträgen zuarbeiten, gemeint sein. Die Stellung und Funktion des Angeklagten im NDR war keinesfalls als derartiger untergeordneter journalistischer Hilfsberuf einzuordnen, vielmehr war er Mitglied der entscheidenden redaktionellen Runden, die über die Programmgestaltung befinden und war teilweise sogar derjenige, der als Tagesredakteur maßgeblich war.
NDRangheta Fall 2:
Drehbuch-Skandal beim NDR
Vom „Tatort“ auf die Anklagebank; Link:
https://www.focus.de/kultur/medien/drehbuch-skandal-beim-ndr-vom-tatort-auf-die-anklagebank_aid_777927.html
Urteil:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2012, Az. - 608 KLs 5/10 -; Link
https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_608-KLs-510_Drehbuch-Affaere-Ex-NDR-Fernsehspielchefin-Doris-Heinze-wegen-Bestechlichkeit-und-Untreue-verurteilt.news14329.htm
Dokumentation/Forschung
Message; Internaternationale Zeitschrift für Journalismus;
Korruption im Journalismus? Link:
https://www.message-online.com/korruption-im-journalismus/
Korruption im Journalismus?
Wie verbreitet ist Korruption im Journalismus? Wissenschaftliche Erkenntnisse über Verführer und Verführte, über Bestechung und Bestechlichkeit sind rar, fängt die Forschung doch gerade erst an, sich des Problems anzunehmen. Message-Herausgeber Volker Lilienthal versucht einen Problemaufriss. Auf Einladung von Transparency Deutschland sprach er am 26. Januar 2017 in der Handelskammer Hamburg.
Ey DU! Ja jenau DU! Werde Mafia-Jäger_in! Beobachte die ARD-BeitraX-Cosa-Nostra!
Log DICH ein! Come to the Anti-Mafia-Anti-BeitraX-Organisation! Join the Nummero Uno Plattform GEZ-Boykott-Forum im Kampf gegen die NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta und RBBangheta, deren Paten_innen in der ARD-Cosa Nostra sitzen!
DU bist ein Opfer der ARD-BeitraX-Cosa-Nostra-Wohnungs-Schutzgelderpressung?
Hier werden SIE geholfen!
Ey GEZ-Mafia-Mitarbeiter, der du ditt Social-Web beobachtest:
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ informieren: Link
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230
Come to the bright side of life! Werde och du Teil des GEZ-Boykott! Mach den Whistleblower!
Erkenne die Zeichen der Zeit! Eure "Sache" iss erledigt! Die ARD-BeitraX-Cosa-Nostra iss schon jetzt Geschichte!
Ey JustiZARE bei der NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta und RBBangheta, bald beginnt der große verfassungsrechtliche Krieg gegen den 23. Ätz-Vertrag.
Und ihr könnt niX dagegen tun!
Ätsch! Bääähhh!
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Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
BGH 2 StR 104/09 - Urteil vom 27. November 2009 (LG Frankfurt am Main); Link:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/09/2-104-09.php
Bestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ("Fall Emig"; sonstige Stelle; Grundversorgung; Vorsatz bei normativen Tatbestandsmerkmalen: sachgedankliches Mitbewusstsein); Untreue (Vermögensnachteil; sog. Beistellungen als Exspektanzen: Abgrenzung von zulässigem Sponsoring und unzulässiger Schleichwerbung).
§ 332 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 266 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 11 Personen- und Sachbegriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
...
2.
Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a)
Beamter oder Richter ist,
b)
in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c)
sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;
Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html
Immer fein unterscheiden um was es geht und wer (natürliche Person) handelt.
Es gibt nun "2 Arten" von "Landesrundfunkanstalten".
Die eine "Art" sind die in § 11b Fernsehprogramme RS TV, Absatz 2 aufgezählten "Organisationen" (NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta und RBBangheta):
(2) Folgende Fernsehprogramme von einzelnen oder mehreren in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten werden nach Maßgabe ihres jeweiligen Landesrechts veranstaltet:
1.
die Dritten Fernsehprogramme einschließlich regionaler Auseinanderschaltungen, und zwar jeweils
a)
des Bayerischen Rundfunks (BR),
b)
des Hessischen Rundfunks (HR),
c)
des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),
d)
des Norddeutschen Rundfunks (NDR),
e)
von Radio Bremen (RB),
f)
vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
g)
des Südwestrundfunks (SWR),
h)
des Saarländischen Rundfunks (SR) und
i)
des Westdeutschen Rundfunks (WDR),
Mist! Ick hab die HRangheta vergessen! Egal hol ick nach: Nieder mit der HRangheta, Teil der ARD-Cosa-Nostra!
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien; (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -); Link:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunkStVtr+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
Dann gibt es die "andere Art" die "Landesrundfunkanstalt i.S.d. RBStV".
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Link:
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/8a/page/bsbeprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBErahmen&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true
Mafiatypisch arbeitet sie im Verborgenen (§ 11 Abs. 4 Satz 1 RBS TV):
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis der betroffenen Person.
Hinterlistig schleicht sich die "Landesrundfunkanstalt i.S.d. RBS TV" an die Bewohner_innen dieses Landes heran und verabeitet ohne deren Wissen die personenbezogenen Daten des jaaaaaanzen volljährigen, wohnenden VolX!
Ziel ist die Schutzgelerpressung in Gestalt eines "WohnungsbeitraX"!
Dazu haben sich windige "Mafia-Anwälte", die sich als Politiker_innen tarnen, ein "Gesetz" ausgedacht.
Das "Gesetz des Schweigens" (die Gerichte verschweigen die Verfassungswidrigkeit) nannten sie:
RB TV!
Auch verschwimmen die Mafia-Strukturen mit Geheimdienststrukturen!
Es wurde nämlich eine "Nationale Service Agentur" (NSA) geschaffen und die als "BeitraXservus" getarnt! Der "Service" besteht daran - bargeldlos - Wohnungs- und Betriebsstätten-Schutzgelder "einzutreiben" und diese auf "BeitraXkonten" "zu waschen".
In diesem Thread geht es jetzt zwar um die "Landesrundfunkanstalt i.S.d. RS TV". Also um die NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta, RBBangheta und HRangheta die sich als "Dritte Programme" ausgeben und sich zur ARD-Cosa-Nostra getarnt i.S.d. § 11b Abs. 1 Nr. 1 (Vollprogramm; nicht zu verwechseln mit Vollidiotenprogramm) zusammengeschlossen haben, doch muss auch ein Blick auf die Gesamt-Mafia-Struktur geworfen werden.
§ 11 Abs. 3 und 4 bezeichnet auch das ZDF, welches das ZDF-Öhmermann-Grundrecht der Schmähkritik ins Licht der Öffentlichkeit brachte. Eigentlich die einzige nennenswerte Errungenschaften der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme.
Hier im Anti-NDRangheta, SWRangheta, MDRangheta, RBangheta, BRangheta, SRangheta, WDRangheta, RBBangheta und HRangheta-GEZ-Boykott-Forum geht es hauptsächlich um das "Handeln" der NDRangheta-, SWRangheta-, MDRangheta-, RBangheta-, BRangheta-, SRangheta-, WDRangheta-, RBBangheta- und HRangheta-BeitraXservus-Strukturen i.S.d. RBS TV.
Also die heimlichen, verborgenen "Behörden".
Ob nun die / der (natürliche Person) Betreffende als Behörde handeln will und STAATSGEWALT auszuüben gedenkt, muss nach dem Verwaltungsrecht i.S.v. Veraltungakt einer Behörde beurteilt werden, im Strafrecht also der Beamte i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB der nicht für eine "sonstige Stelle" tätig wird, sondern für eine Behörde.
Handelt jetzt kein AMTSTRÄGER kommt der Tatbestand der Amtsanmaßung in Betracht (§ 132 StGB), also z.B. der Fall des HAUPTMANN´S VON KÖPENICK!
In unseren Fällen "der vollautomatischen Bescheidung" (bargeldlose Wohnungs-Schutzgeld-Erpressung) geht GIM, die irre Maschine, straffrei aus. :'(
Er iss zwar der HAUPTMANN VON KÖLLE, aber er iss ne Maschine und damit keine natürliche Person.
Ick hoffe ick konnte "laienhaft" die Unterscheidung "Amtsträger" i.S.d. StGB bei einer "Landesrundfunkanstalt sonstige Stelle" und "Amtsträger" einer Behörde darstellen.
Kehren wir nun zurück zu dem Thema welches da lautet:
Korruptions-Affäre bei der RBBangheta – Mafia-TV-Redakteure nahmen Geschenke und Schutzgelder v. Filmfirma an
:o
Ey DU! Come to the bright side of life! Join the Anti-ARD-Cosa-Nostra-Forum! Join the GEZ-Boykott-Forum!
Der HAUPTMANN VON KÖLLE will Wohnungs-BeitraX-Schutzgeld von DIR?
Hier werden Sie geholfen!
:)
ZDF-Öhmermann-Schmähkritik-Claim: Ick berufe mich uff mein ZDF-Öhmermann-Grundrecht:
ZDF-Mafia! ARD-Cosa-Nostra! NDRangheta-, SWRangheta-, MDRangheta-, RBangheta-, BRangheta-, SRangheta-, WDRangheta-, RBBangheta- und HRangheta-Organisationen!
Weg mit dem 23. Ätz-Vertrag!
An die Unterzeichner_innen dieses ZDF-Mafia-/ARD-Cosa Nostra - >:D - Werkes:
Ihr seid keene Länderchefs / -chefin! Ihr seid windige Mafia-Anwälte!
Schmähkritik! Ätsch! Bäääh!
|-
An die Landtage, die Bürgerschaften und das Abgeordnetenhaus:
Nehmt keene Gefälligkeiten, insbesondere Sendezeiten von der ZDF-Mafia, der ARD-Cosa-Nostra und ihren Unterorganisationen an!
Das sind alles "Geschenke" die euch "schmieren" sollen!
>:(