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Archiv => Archiv => Pressemeldungen November 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 28. November 2019, 09:17
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medienpolitik.net, 25.11.2019
Medienanstalten sichern Meinungsvielfalt
Tageszeitungen mit höchstem informierenden Nutzungsanteil aller Medien
Von Siegfried Schneider (Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM))**
Aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt sich unmittelbar der verfassungsrechtliche Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt, die vorherrschende Meinungsmacht verhindert und die Freiheit der Meinungsbildung ermöglicht. Das Bundesverfassungsgericht leitet hieraus die Schaffung einer positiven Rundfunkordnung ab, die seit 1987 in den Rundfunkstaatsverträgen umgesetzt wird. Mit der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags 1997 wurde das mittlerweile seit 22 Jahren gültige Zuschaueranteilsmodell im Medienkonzentrationsrecht verankert. Das auf das Fernsehen zentrierte Modell hatte Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zweifellos seine Berechtigung. Inzwischen aber haben sich sowohl die Medienmärkte als auch das Nutzungsverhalten und damit die Einflussfaktoren auf die Meinungsbildung drastisch verändert. Die traditionellen Medien, vor allem das Fernsehen, üben zwar immer noch einen wichtigen Einfluss auf die Meinungsbildung der Öffentlichkeit aus, daneben sind aber im Netz zahllose Angebote entstanden, deren Relevanz für die Meinungsbildung stetig wächst, die durch das geltende Medienkonzentrationsrecht jedoch nur unzureichend erfasst werden. Ein weiterer Aspekt betrifft die Intermediäre, vor allem Suchmaschinen und soziale Medien, die im Meinungsbildungsprozess eine immer größere Rolle spielen, im derzeitigen Medienkonzentrationsrecht aber keine Berücksichtigung finden.
Medienkonzentrationsrecht nicht mehr zeitgemäß
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MedienVielfaltsMonitor als geeignete Basis einer zeitgemäßen Konzentrationskontrolle
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Fernsehen bleibt insgesamt das wichtigste Informationsmedium
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Unter 30-jährige informieren sich vor allem im Internet
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Tageszeitungen mit höchstem informierenden Nutzungsanteil
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Online-Medien werden von den unter 30-Jährigen etwa doppelt so häufig genutzt wie von der Gesamtbevölkerung
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Meinungsmacht von Intermediären muss beim Konzentrationsrecht berücksichtigt werden
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/11/medienanstalten-sichern-meinungsvielfalt/ (https://www.medienpolitik.net/2019/11/medienanstalten-sichern-meinungsvielfalt/)
** Anmerkung
Die 14 Landesmedienanstalten werden über den Rundfunkbeitrag finanziert.
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Überwachen die LMAen auch den ÖRR? -- Nein, natürlich nicht, es werden nur private Medien überwacht!
Wie sichert das denn dann die Meinungsvielfalt beim ÖRR? -- Richtig: gar nicht, es soll ja nur verhindert werden, daß es genügend Konkurrenz zum Einheitsbrei des Staatsfunks gibt.
Wieder die kombinierte Meinungsmacht mit Framing aus dem IKEAARD-Baukastensystem und der Nebelwerfer-Orgel für Selbstbeweihräucherung...