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Archiv => Archiv => Pressemeldungen November 2019 => Thema gestartet von: Nichtgucker am 20. November 2019, 22:57
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19.11.2019 versicherungstip (47/2019)
Mit einem WISO-Versicherungsberater-Experten zur Falschberatung
In der WISO-Sendung vom 11.11.2019 berichtet das ZDF über ein Mystery-Shopping im Zusammenhang mit Pflegezusatzversicherungen und Versicherungsmaklern. Den zum Maßstab erhobenen Lösungsansatz des WISO-Experten muss man keineswegs teilen. Ungeachtet der bedenklichen Vorgabe, die zwangsweise zur falschen WISO-Schlussfolgerung führt, fordert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, daraufhin die Politik zum Handeln im Sinne eines Provisionsverbots auf. …
Weiterlesen:
https://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/aktuelle-themen/vt-aktuelle-themen/mit-einem-wiso-versicherungsberater-experten-zur-falschberatung/ (https://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/aktuelle-themen/vt-aktuelle-themen/mit-einem-wiso-versicherungsberater-experten-zur-falschberatung/)
Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html)
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Ich kenne mich in Versicherungsdingen nicht so aus. Übergeordnet muss ich aber sagen, dass es eine widerliche Art ist, irgend eine Branche per "Trick" vorzuführen. Sei es der überteuerte Schüsseldienst, sei es die Drogeriemarktkette mit "Scheinangeboten" oder eben Versicherungsberater. Das ist keine Aufklärungsarbeit, das ist reine Angstmacherei. Die Betroffenen müssen vor Versicherungsabschluss fachlich beraten werden und sich nicht so ein halbgares Medienprodukt anschauen. Man lernt einfach nicht dabei, worum es eigentlich geht. Solche Sendungen sind nicht nur unnütz, sie sind für Verbraucher sogar schädlich. Bei Vermittlung solch einer penetranter Misstrauenskultur werden Entscheidungsfindungen zur Angstlotterie.
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Tja, die Herrschaften gehen immer mit allen hart ins Gericht, nur mit sich selber nicht :-[
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Man ist nichts Besseres gewohnt:
welt.de, 15.09.2015
Aldi, Lidl, Netto – ARD versagt beim Discounter-Test
https://www.welt.de/wirtschaft/article146414570/Aldi-Lidl-Netto-ARD-versagt-beim-Discounter-Test.html