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Archiv => Archiv => Pressemeldungen November 2019 => Thema gestartet von: Uwe am 20. November 2019, 10:15

Titel: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: Uwe am 20. November 2019, 10:15
(http://up.picr.de/27184952fi.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27184952fi.png

Rundfunkbeitrag
Ist das eine moderate Erhöhung?


Quelle: FAZ 19.11.2019 von Michael Hanfeld

Zitat
Der Rundfunkbeitrag soll um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Die einen sagen, das sei moderat, anderen ist das zu wenig. Die Empfehlung der Finanzkommission Kef ist auf jeden Fall eines: ein echter Insiderwitz.

[…] Das ist den Rundfunkanstalten viel zu wenig. Sie haben schließlich für die nächste, vierjährige Beitragsperiode, die am 1. Januar 2021 beginnt, einen zusätzlichen „Finanzbedarf“ von drei Milliarden Euro angemeldet. Dafür hätte die Abgabe auf 19,20 Euro im Monat steigen müssen.

Ziemlich exakt acht Milliarden Euro pro Jahr erbringt der Rundfunkbeitrag zurzeit. Mit 86 Cent von jedem bekämen ARD, ZDF und Deutschlandradio rund die Hälfte von dem mehr, was sie wollen. Das sind pro Jahr immer noch stolze vierhundert Millionen Euro, pro Beitragsperiode 1,6 Milliarden. […]

[...] Gäbe es die Rücklage nicht, sagten der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm und der ZDF-Intendant immer wieder, müsste der Rundfunkbeitrag schon jetzt real 18,35 Euro pro Monat betragen. Da legt die Kef doch glatt einen Cent drauf. Moderat!

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-16493538.html (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-16493538.html)

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Danke für die aktive Mitwirkung!
Titel: Re: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: René am 20. November 2019, 11:53
Auch unbedingt lesenswert sind die Twitter-Kommentare zu diesem Artikel:
https://twitter.com/faznet/status/1196899196449755137
Titel: Re: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. November 2019, 13:11
Leserkommentar von Hans-Jürgen Kupka unter dem im Eingangsposting verlinkten FAZ-Artikel

Zitat von: Hans-Jürgen Kupka (Wikinger29)
Das ist "moderate" Partei-Politik,
mal ganz diplomatisch formuliert. Natürlich könnten unsere Politiker den ÖRR grundsätzlich und nachhaltig reformieren (lassen). Gutachter und Medienexperten haben Wege aufgezeichnet wie es gehen kann und muss. Die Rundfunk-Autonomie bliebe völlig erhalten. Denn von den ARD/ZDF-Anstalten sind keine Reformen zu erwarten und Politiker sitzen an den Rdf.-Schalthebeln. Wer sägt sich schon den Ast ab, auf dem ... Um es deutlich zu sagen, der ÖRR mit seinen insgesamt über 10 Mrd. €/Jahr (davon 85% aus Gebühren), ist eine vergoldete Rundfunkburg (Mittelalter lässt grüßen). Warum verdienen Intendanten jährlich 0,3 bis 0,4 Mio. € und Moderatoren vom ZDF heute-journal bis zu 0,7 Mio. € im Jahr? Und welcher Bürger braucht 19 FS- und 77 Radio-Programme und über 8.800 Krimis pro Jahr von ARD und ZDF? Weniger ist mehr und Finanzierung über eine (Kultur-) Steuer, mit KEF-Prüfung.

siehe auch:
Dossier "Rundfunk-Agenda 2020" (von Hans-Jürgen Kupka)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29746.0.html
Titel: Re: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: skipper am 20. November 2019, 14:59
Schon komisch. Für jedes Unternehmen in Deutschland gelten kapitalistische Prinzipien. Du kannst nur mit deinen Einnahmen wirtschaften. Neben den GEZ haben die ja auch noch 1,5 -2 Mrd. an Werbeeinnahmen.
Für den Staatsrundfunk gelten allerdings wohl sozialistische Prinzipien. Ihr kommt mit dem Geld nicht aus? Kein Problem, wir nehmen den Bürgern einfach mehr ab. Scheißegal ob sich noch jemand für euer Programm interessiert. Ihr müsst euch nicht an den Interessen der Kunden orientieren. Wichtig sind nur das Interesse der Regierung.
Die Vertreter der ÖRR, DJV und KEF beziehen im hohen Maße ein Bedingungsloses Grundeinkommen von denen die durchschnittlichen Bürger welche es finanzieren müssen nur träumen können. Gleichzeitig versuchen diese gut bezahlen Vertreter, dem Finanzierer, also dem (Zwangs)beitragszahler stetig einzureden ein BGE wäre in Deutschland nicht finanzierbar! Selbiges Gelaber wie das der fetten Diäten-Bezieher in der Politik. Tja solange es sich die Masse gefallen lässt, das Sozialleistungen und Renten stetig weiter gekürzt werden, die Bezüge dieser Herrschaften im Gegenzug zusehends steigen, wird sich nichts ändern. Es hilft nur sofortiger ziviler Ungehorsam der Masse oder auswandern. Nur wenn die Masse sich weigert, wird sich etwas ändern, siehe Demos in der DDR...
Titel: Re: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: nichtmitmirunddir am 20. November 2019, 15:20
Schon komisch. Für jedes Unternehmen in Deutschland gelten kapitalistische Prinzipien. Du kannst nur mit deinen Einnahmen wirtschaften....
In der Politik ist es leider üblich, dass man sich von Zeit zu Zeit nimmt, was man meint zu brauchen. s. Diätenerhöhung. Nicht umsonst kosten die mitlerweile 770 Abgeordneten im Bundestag den Steuerzahler ca. 1 Milliarde (WAS FÜR EIN WAHNSINN).
Bei den ÖRRs ist das Verhalten nicht anders. Die eigentlich verbotene Verflechtung mit der Politik ist hier unverkennbar.

Fazit: Ich würde die Maden im Speck nicht vermissen.

Nachtrag: Auch sollte man mal in den Focus rücken, dass jeder Bürger sich mit den 220 EUROs im Jahr bei einer Laufzeit von 40-50 Jahren privat absichern könnte.
Titel: Re: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: MMichael am 21. November 2019, 09:31
sozialistische Prinzipien
? :-\
Nö! ;)
Bitte nicht Sozialismus mit Feudalismus / Plutokratie verwechseln.
Der Umbau der Finanzierung des örR zur lebenslangen Zwangsabgabe auf das Grundrecht Wohnen folgt doch deutlich feudalistischen Prinzipien, wonach die Geburt / das Grundrecht auf Leben mit der Leibeigenschaft (lebenslanger Frondienst) "belastest" wird / "ist".
Das Prinzip gilt Heute leider wieder sehr verbreitet:
Zitat
Wer reich ist wird reicher und wer arm ist bleib arm.
Dazwischen dünnt es sich aus - mehrheitlich nach unten!

Und dass der Verteilungskampf in vollem Gange ist, zeit hier genau dieses Rundfunkregime der "Oberen Zehntausend".

Weiterlesen? hier: https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-12/mittelschicht-einkommen-deutschland und anderswo im Internet und in Büchern! ;) 


#FreeAssange
Titel: Re: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: PersonX am 21. November 2019, 11:19
Feudalistischen Zügen folgend müsste noch gelten, dass der "Lehnsmann" oder auch "Feudalherr" nicht selbst bestimmt wird.
Es stimmt, dass die Abgabe auf ein Grundbedürfnis erhoben wird, solange dieses ausgeübt wird.
Der Unterschied zu "Leibeigenen" bestünde wahrscheinlich in der Möglichkeit im übertragenen Sinne die Wohnung verlassen also aufgeben zu können. Das stand den "Leibeigenen" nicht zu, sie gehörten zum Wirtschaftsgut, waren also unfrei.

Auch ist die Struktur nach oben eine etwas andere. Die Abgabe lässt sich entsprechend ändern, wenn die Struktur der Einführung geändert wird. Das Problem dabei, das funktioniert noch nicht bei Beibehaltung von Wahlen, welche das aktuelle System schützen. "Lehnsmann" also der Feudale Lebensweg wurde ja auch nicht durch Wahlen verändert. Das, die Änderung jedoch passiert nicht, solange die Summe aller Missstände nicht so groß wird, dass nicht Handeln keine Lösung ist.

Eine Erhöhung auf über 20,- € würde besser dazu beitragen. Es muss also doch dafür gestimmt werden, dass diese Erhöhung viel zu moderat sei.
Titel: Re: Ist das eine moderate Erhöhung? (Michael Hanfeld - FAZ)
Beitrag von: HÖRby am 21. November 2019, 23:05
Vom Rechtsstaat in den Richterstaat, vom  Richterstaat in den Unrechtsstaat, und da wären wir im Feudalstaat.

Leseprobe:
https://books.google.de/books?id=5_aUgN4o8-wC&pg=PA88&lpg=PA88&dq=R%C3%BCthers/Fischer/Birk+Die+heimliche+Revolution+vom+Rechtsstaat+zum+Richterstaat&source=bl&ots=5KLqSrI4qu&sig=ACfU3U1XwViKYWitQ7-qyGr-nCO6I1eEBA&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwj5zLSauNTgAhUFRhUIHTLVDU8Q6AEwBHoECAUQAQ#v=onepage&q&f=false
(Die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat, Bernd Rüthers, Mohr Siebeck, 28.04.2014 - 187 Seiten)

"Er folgert daraus einen schleichenden Wandel, eine „heimliche Revolution“ der Bundesrepublik von einem Rechtsstaat zu einem „Richterstaat“. Höchste Rechtsquellen sind seiner Meinung nach in der Praxis nicht mehr die Verfassung und die Gesetze, sondern die rechtskräftigen Entscheidungen der obersten Gerichte." (https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_R%C3%BCthers)

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offtopic, hierzu passt:

"Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung."
(Rainer Brüderle, FDP, zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, 29.06.2012).

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Und weiter mit offtopic

Bisher nur:
"Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, festgeschrieben in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte."
https://www.menschenrechte.org/blog/2013/08/12/das-recht-auf-wohnen-ein-menschenrecht-auch-in-deutschland/

"Die Grünen" wollen Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen.
https://www.zeit.de/news/2019-11/15/gruene-wollen-recht-auf-wohnen-ins-grundgesetz-aufnehmen

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Das Grundbedürfnis Wohnen wird zu Grundrecht.

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Nun gehts mit Ra. Bölck:

"Voraussetzung für einen Beitrag ist es, dass bestimmte Personenkreise einen besonderen 
wirtschaftlichen Vorteil von einem öffentlichen Unternehmen haben."
(Bölck: Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe,NVwZ 2014, 266 <266>)

"Der im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag formulierte Tatbestand, der die Zahlungspflicht auslöst, ist das Innehaben einer Wohnung bzw. einer Betriebsstätte. Dieses ist jedoch kein verfassungsrechtlich zulässiger Tatbestand, da das Innehaben einer Wohnung bzw. einer Betriebsstätte keine Veranstaltung der öffentlichen Hand ist."
(Bölck: Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe,NVwZ 2014, 266 <267>)

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Die Lebensgrundlage Wohnen ist Grundbedürfnis. Ein Grundbedürfnis kennt weder Vorteil noch Nachteil. Daher gibt es keine Allgemeinheit, die von diesem Grundbedürfnis abzugrenzen ist. Eine „beitragspflichtige Allemeinheit“ ist nicht mehr von einer „nichtbeitragspflicht Allgemeinheit“ abgrenzbar. Die nicht abgrenzbare Allgemeinheit ist nicht beitragsfähig, weil es keinen Sondervorteil mehr gibt. Der Sondervorteil löst sich auf.

Die nicht abgrenzbare Allgemeinheit ist nicht beitragsfähig, weil es keinen Sondervorteil gibt.

Die Allgemeinheit schlechthin ist nicht beitragsfähig.
In diesem Duktus weitergeführt:
Die Bebeitragung des Grundbedürfnisses Wohnen ist verfassungswidrig.

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Die ganzen Geschichten hatten wir schon mal, unter anderen bei Verhandlungen mit #Maxkraft24: Rechtsbankrott + Staatsversagen

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Aktuell gehts per Mouseclick in die maximale Irrelevanz:

Studie: Lineares Fernsehen verliert mehr und mehr Zuschauer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32154.0.html

Wie die Öffentlich-Rechtlichen ihre eigene Relevanz riskieren (Welt+ Abo)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32033.0

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Das System versteht genau eine Sprache: Geldentzug: Der Reset