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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2019 => Thema gestartet von: ticuta am 29. Oktober 2019, 12:06
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radio-bamberg.de, 28.10.2019
Leerstehende Wohnungen sind vom Rundfunkbeitrag befreit!
Wer trotzdem irrtümlich seinen monatlichen Beitrag in Höhe von 17 Euro 50 Euro zahlt, kann sich jeder Zeit beim Beitragsservice abmelden.
Weiterlesen auf:
https://www.radio-bamberg.de/leerstehende-wohnungen-sind-vom-rundfunkbeitrag-befreit-7845219/ (https://www.radio-bamberg.de/leerstehende-wohnungen-sind-vom-rundfunkbeitrag-befreit-7845219/)
Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Kleines Quiz: Wer ist Inhaber einer leerstehenden Wohnung? Geister??
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29343.0.html
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In Zeiten, in denen man Vermieter enteignen möchte, kann dies links orientierten Menschen eigentlich nur als Ungerechtigkeit erscheinen. Das muss geändert werden, für mehr Beitragsgerechtigkeit! Voller Beitrag für alle Wohnungen!
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Wer trotzdem irrtümlich seinen monatlichen Beitrag in Höhe von 17 Euro 50 Euro zahlt, kann sich jeder Zeit beim Beitragsservice abmelden.
Da sieht man mal wieder, dass die von der Verbraucherfalschberatung nicht durchblicken. Das erzählen die den Leuten und die Leute glauben das auch noch. Ja, richtig, ca. 95 % der gut gebildeten Deutschen denken, dass dem BS das Geld zusteht, dass der BS der Gläubiger ist und dass der BS auch noch rechtsfähig sein soll.
Nicht nur der gemeine Bewohner glaubt das, nein, auch GVs, Rechtspfleger, Angestellte der Rechtsabteilung der Banken und andere.
Der BS = nicht vorhanden im Landesrecht.
Frage: ODER in welchem sächsischen Gesetz ist der BS als relevantes Unternehmen erwähnt? In welchem sächsischen Register ist der BS eingetragen? Fehlanzeige.
Wir sind aber im Landesrecht eines Landes.
Wen man sich abmeldet, dann beim Intendanten der LRA.
Ach ja, wenn im RBStV zu lesen ist: Jede Wohnung - Wie ist das zu deuten? Was ist jede Wohnung?
Jede Wohnung ist dann eben nicht jede Wohnung. Das sollte man schon wissen.
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in-und-um-schweinfurt.de, 05.11.2019
Kein Rundfunkbeitrag für leerstehende Wohnungen: Wer irrtümlich zahlt, sollte sich abmelden
Stefanie Gold von der Schweinfurter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern, weist auf diesen Sachverhalt hin: „Grundsätzlich ist eine leerstehende Wohnung oder ein Haus nicht anmeldepflichtig, wenn die Immobilie unbewohnt ist.“ Existiert kein Mietvertrag und liegt keine Meldung beim Einwohnermeldeamt vor, muss nicht.
[…]
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https://in-und-um-schweinfurt.de/business/kein-rundfunkbeitrag-fuer-leerstehende-wohnungen-wer-irrtuemlich-zahlt-sollte-sich-abmelden/ (https://in-und-um-schweinfurt.de/business/kein-rundfunkbeitrag-fuer-leerstehende-wohnungen-wer-irrtuemlich-zahlt-sollte-sich-abmelden/)
Siehe auch unter
Leerstehende Wohnungen sind vom Rundfunkbeitrag befreit! (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32407.0.html