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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: werner12 am 25. Oktober 2019, 12:37

Titel: Steuerprüfung - Info vom BS ?
Beitrag von: werner12 am 25. Oktober 2019, 12:37
Moin, moin,

Ein mir bekannt Person W musste kürzlich zur Steuerprüfung.(ist bisher noch nie vorgekommen)
Auf Nachfrage, ob die Personen zufällig ausgewählt werden, erhielt die Person die Antwort, man hätte einen Hinweis vom Beitragsservice erhalten...
Auf weiteres Nachfragen, wurde die Aussage wieder zurückgenommen, und ein anderer Grund erwähnt...
Person W hat eine unbearbeitete Klage beim VG liegen (und noch nie GEZahlt)...

Äussert dubios, oder ?
Selbst wenn der Bearbeiter sich vertan hat, den Fall mit einem anderen verwechselt hat... Wieso der BS überhaupt Dinge beim Finanzamt meldet...

Kann W Akteneinsicht beim Finanzamt anfordern?
Titel: Re: Steuerprüfung - Info vom BS ?
Beitrag von: PersonX am 25. Oktober 2019, 18:01
Kann W Akteneinsicht beim Finanzamt anfordern?
In die Akte von W sollte das ohne ein Problem möglich sein, wenn es sicht bereits um ein laufendes Verfahren handelt.
In anderen Fällen helfen vielleicht diese Informationen
https://www.nwb-experten-blog.de/neue-rechtsprechung-staerkt-das-recht-auf-akteneinsicht-beim-finanzamt/ (https://www.nwb-experten-blog.de/neue-rechtsprechung-staerkt-das-recht-auf-akteneinsicht-beim-finanzamt/)

Zitat
...Der Fall des EuGH:

Der EuGH hat festgestellt, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte in der Weise zu verstehen ist, dass auf Antrag ein Zugang zu den Informationen und Dokumenten möglich sein muss, die in der Verwaltungsakte enthalten sind und die von der Behörde für den Erlass ihrer Entscheidung berücksichtigt werden (Urteil v. 9.11.2017, Aktenzeichen: C-298/16). Der EuGH lässt eine Ausnahme nur zu, wenn eine Beschränkung des Zugangs zu diesen Informationen und Dokumenten durch Ziele gerechtfertigt ist, die dem Gemeinwohl dienen. Auch wenn dieses Urteil einen umsatzsteuerlichen Rechtsstreit betraf, sind die Ausführungen des EuGH möglicherweise allgemeingültig und könnten dazu führen, dass sich die Rechtslage wesentlich ändert.

Die EuGH-Rechtsprechung dreht die Rechtslage um:
 
Der Regelfall ist nach dieser Rechtsprechung, dass das Finanzamt Akteneinsicht gewähren muss. Nur im Ausnahmefall – den es begründen muss – kann es die Akteneinsicht ablehnen. Es bleibt abzuwarten, ob die deutsche finanzgerichtliche Rechtsprechung dies auch so sieht. Hinweis: Im Finanzgerichtlichen Verfahren besteht bereits nach derzeitiger Rechtslage ein Anspruch auf Akteneinsicht (§ 78 FGO). ...


Allgemeine Informationen
https://www.dasinvestment.com/steuertipp-so-nehmen-sie-einsicht-in-ihre-steuerakte/ (https://www.dasinvestment.com/steuertipp-so-nehmen-sie-einsicht-in-ihre-steuerakte/)
Titel: Re: Steuerprüfung - Info vom BS ?
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2019, 20:58
Aus der Entscheidung selbst:

Zitat
Rn. 26

Die Wahrung der Verteidigungsrechte stellt einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, der anwendbar ist, wann immer die Verwaltung beabsichtigt, gegenüber einer Person eine sie beschwerende Maßnahme zu erlassen. Nach diesem Grundsatz müssen die Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt zu den Elementen, auf die die Verwaltung ihre Entscheidung zu stützen beabsichtigt, sachdienlich vorzutragen. Diese Verpflichtung besteht für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, wenn sie Entscheidungen treffen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, auch dann, wenn die anwendbaren Unionsvorschriften ein solches Verfahrensrecht nicht ausdrücklich vorsehen (Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).

In Rn. 35 folgt dann noch die Aussage, daß die gwährten Rechte bereits selbst im Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen; da wären wir dann wieder bei Art. 10 EMRK, welches national ja "nur" ein gewährtes Recht und kein Grundrecht darstellt. Aber selbst ein "gewährtes Recht" ist im Wesensgehalt offenbar sakrosant.

Rechtssache C-298/16
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=196496&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=7483906
Titel: Re: Steuerprüfung - Info vom BS ?
Beitrag von: werner12 am 25. Oktober 2019, 21:03
Aber das der BS da seine Finger mit im Spiel hat, ist doch eher unwahrscheinlich, oder?
Titel: Re: Steuerprüfung - Info vom BS ?
Beitrag von: grasschaf am 25. Oktober 2019, 22:06
Aber das der BS da seine Finger mit im Spiel hat, ist doch eher unwahrscheinlich, oder?
Ich bitte um Beachtung, dass gem. § 35, Abs. 1, Ziff 17 mit den Unterpunkten a-c StVG (Straßenverkehrssgesetz) die  ...oder nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz der Länder zuständige Behörde... Möglichkeiten hat, Daten beim KBA abzurufen.
Spätestend der eingeschaltete Gerichtsvollzieher hat diese Möglichkeiten. Mir erscheint es daher durchaus möglich, dass das FA "gebeten" wird mal die Steuererklärungen zu überprüfen, da auf der einen Seite ein Eintreibungs-/Vollstreckungsverfahren läuft und auf der anderen Seite wohl "zuviel" Fahrzeuge existieren. Somit ist auch erklärt, warum sich einige Verweigerer wundern, dass "plötzlich" das Fahrzeug im Namen des BS konfisziert wurde.
Titel: Re: Steuerprüfung - Info vom BS ?
Beitrag von: werner12 am 27. Oktober 2019, 23:32
Spätestend der eingeschaltete Gerichtsvollzieher hat diese Möglichkeiten. Mir erscheint es daher durchaus möglich, dass das FA "gebeten" wird mal die Steuererklärungen zu überprüfen, da auf der einen Seite ein Eintreibungs-/Vollstreckungsverfahren läuft und auf der anderen Seite wohl "zuviel" Fahrzeuge existieren. Somit ist auch erklärt, warum sich einige Verweigerer wundern, dass "plötzlich" das Fahrzeug im Namen des BS konfisziert wurde.

es liegt doch eine Klage beim VG vor, wieso sollte dann vollstreckt werden, außerdem hat W keine Info vom Gerichtsvollzieher...