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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 24. Oktober 2019, 07:41
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Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019
Abschließender Bericht nach § 46 Satz 3 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“
Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben
Zentrale Dispositionsstelle ARD/ZDF
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2015 bis 2017
1. Vorbemerkungen
Die zum 01.01.1969 gegründete Zentrale Dispositionsstelle ARD/ZDF (ZDS) mit Sitz in Köln ist als Gemeinschaftseinrichtung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)1 Teil der Gemeinschafts- sendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA). Diese bestehen für den gesamten Bereich organisatorisch verfestigter gemeinsamer Aktivitäten der ARD. An vielen Ge- meinschaftseinrichtungen ist auch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und/oder das Deutschlandradio (DRadio) beteiligt. An der ZDS sind das ZDF sowie die Deutsche Wel- le (DW) beteiligt.
Die Aufgaben der ZDS untergliedern sich in zwei Teilbereiche:
- Zentrale Disposition und
- Mobile Produktionseinheiten (MPE).2
Die durch die Gemeinschaftseinrichtung verursachten Kosten beinhalten lediglich Per- sonal- und Sachkosten der zentralen Disposition. Die Personalkosten stellen dabei mit durchschnittlich rund 96 v. H. den weitaus größten Aufwandsposten dar. Für die Aufga- benwahrnehmung im Bereich der MPE werden keine Personal- oder Sachkosten umge- legt.
Die Kosten der ZDS werden seit dem Jahr 2012 im Rahmen des sogenannten Pauscha- lierungsverfahrens3 abgerechnet. Die federführende Landesrundfunkanstalt der ARD (LRA) erhält danach für den Betrieb der GSEA während eines festgesetzten mehrjähri- gen Pauschalierungszeitraums per Kostenumlage eine von der Finanzkommission (FIKO)4 vorab bestimmte jährliche Pauschale. Am Ende eines Pauschalierungszeit- raums erfolgt die Abrechnung dieses Zeitraums mit den tatsächlich entstandenen Kos- ten (Ist-Kosten) der federführenden LRA.
Nach den Kostenverrechnungsrichtlinien der ARD und des ZDF (KVR)5 werden die Kos- ten der zentralen Disposition mit 30 v. H. auf das ZDF und mit 70 v H. auf die ARD (ein- schließlich der DW) aufgeteilt. Der für die ARD nach Abzug der Beteiligung der DW ver- bleibende Betrag wird sodann auf die LRA nach dem Beitragsschlüssel6 (im Fall der ZDS ohne DRadio) verrechnet.
Für die Gemeinschaftseinrichtung im Rundfunkbereich steht allen für Rundfunkprüfun- gen zuständigen Rechnungshöfen, soweit die Beteiligten einer Gemeinschaftseinrich- tung in deren Zuständigkeitsbereich fallen, ein Prüfrecht zu. Für GSEA im Rundfunkbe- reich – hierunter fällt, wie ausgeführt, die ZDS – haben die Rechnungshöfe der Länder und der Bundesrechnungshof eine Vereinbarung zur Übertragung von Prüfungsaufga- ben getroffen. Danach wird die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben bei der jeweiligen GSEA (nach § 93/Art. 93 der jeweils geltenden Landes- bzw. der Bundeshaushaltsord- nung) auf den für diejenige Rundfunkanstalt (RFA) zuständigen Rechnungshof übertra- gen, der für die für die jeweilige GSEA federführende Anstalt zuständig ist. Federführen- de LRA für die ZDS ist der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR). Das Prüfrecht des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH) leitet sich aus den §§ 42 ff. des Ge- setzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ (WDR-Gesetz) ab.
Die Prüfung des LRH erstreckte sich auf die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der ZDS. Geprüft wurden die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Der LRH führte hierzu örtli- che Erhebungen bei der ZDS in Köln durch. Die Prüfung wurde im Wege einer Stichpro- be durchgeführt. Die daraus resultierenden Prüfungsmitteilungen (PM) datieren vom 23.01.2019.
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Download des Originaldokuments (pdf, ~285 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://lrh.nrw.de/images/LRHNRW/Unterrichtung/LRH_NRW_Abschliessender_Bericht_ZDS_P46S3_WDR-Gesetz.pdf (https://lrh.nrw.de/images/LRHNRW/Unterrichtung/LRH_NRW_Abschliessender_Bericht_ZDS_P46S3_WDR-Gesetz.pdf)
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Im Jahr 2015 beliefen sich die Personalkosten der ZDS (s.u.) auf 222.320,98 € für 2,5 Stellen (inkl. Sekretärin)! Und 2017 sollen die Kosten für diese 2,5 Stellen bereits 239.434,00 € betragen!!!
Im o.g. Bericht des LRH NRW steht u.a. unter 2.1 - Auslastung zentrale Disposition - wie folgt:
Für die Aufgabenwahrnehmung stehen der ZDS seit ihrer Gründung im Jahr 1969 zweieinhalb Stellenanteile zur Verfügung.
Der LRH wertete die Jahresberichte8 der ZDS für die Jahre 2016 bis 2017 aus und stellte fest, dass sich in diesem Zeitraum die Anzahl der Anfragen von 702 im Jahre 2016 auf 602 im Jahre 2017 reduzierte.9
…
Die Aufgabe der Produktionshilfestelle des WDR werde nunmehr von der ZDS mit wahrgenommen. Im Gegenzug sei die Sekretariatsstelle der ZDS aufgewertet und aufgrund der nunmehr höherwertigen Tätigkeit die Vergütungsgruppe dieser Stelle angehoben worden.
Im Rahmen der Erhebungen konnte nicht festgestellt werden, ob die vorgenommene Aufgabenübernahme der Produktionshilfestelle des WDR durch die ZDS sowie die Aufwertung der Vergütung gegenüber der FIKO transparent gemacht wurde.
Aber nicht nur der technische Fortschritt in der Verwaltung hat zu einer Veränderung geführt, sondern auch der technischen Fortschritt bei den Produktionsmitteln. Standen bei der Gründung der ZDS noch 51 Fernsehübertragungswagen für eine Disposition zur Verfügung, reduzierte sich deren Anzahl auf 19 Fernsehübertragungswagen bis ins Jahr 2017.
…
Trotz der aufgezeigten Entwicklungen ist die Anzahl der Mitarbeiterkapazitäten der ZDS über die Jahre indes gleich geblieben.
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen an den Landtag NRW vom 14.02.2020 (s.u. Vorlage 17/3038)
Am 20.01.2020 wurde im Ausschuss … des Sächsischen Landtags auf den abschließenden Bericht eingegangen. Daraus folgte ein Informationsbegehren, …
Fragen des Sächsischen Landtags und Antworten des LRH NRW nachstehend:
1. Wie viele Mitarbeiter sind bei der Zentralen Dispositionsstelle ARD/ZDF in absoluten Zahlen beschäftigt, wie hat sich diese Zahl über die letzten zehn Jahres entwickelt und um wie viele Vollzeitäquivalente handelt es sich jeweils?
Im Prüfungszeitraum (2015 bis 2017) waren zwei Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft (50 % ), mithin drei Mitarbeiterinnen in der ZDS tätig. Erhebungen über den Prüfungszeitraum hinaus haben nicht stattgefunden.
2. Wie hoch fallen die Personalkosten der Zentralen Dispositionsstelle ARD/ZDF in absoluten Zahlen aus und wie hat sich diese Zahl über die letzten zehn Jahre entwickelt?
Die Personalkosten (inkl. der Sozialabgaben und der Aufwendungen für die Altersversorgung) betrugen im Prüfungszeitraum (2015 bis 2017):
2015 222.320,98 € (Ist-Kosten)
2016 235.697,04 € (Ist-Kosten)
2017 239.434,00 € (Soll-Kosten).
Die Kosten der ZDS werden seit dem Jahr 2012 im Rahmen des sogenannten Pauschalierungsverfahrens abgerechnet. Am Ende eines Pauschalierungszeitraums erfolgt die Abrechnung dieses Zeitraums mit den tatsächlich entstandenen Kosten (Ist-Kosten) der federführenden Landesrundfunkanstalt. Die Abrechnung des Pauschalierungszeitraums 2017 bis 2020 liegt außerhalb des Prüfungszeitraums, so dass hier nur die voraussichtlichen Soll-und nicht die tatsächlichen Ist-Kosten genannt werden können.
3. Produzieren die der Zentralen Dispositionsstelle ARD/ZDF zu-und untergeordneten Gremien weitere Kosten? Wenn ja, wie hoch fallen diese Kosten aus und wie setzen sie sich zusammen?
Die Erhebungen beschränkten sich auf die ZDS. Im Übrigen bestehen diesseits keine Erkenntnisse über die Existenz etwaiger ihr „zu-oder untergeordneter Gremien".
Des Weiteren erfolgte die Beantwortung einer Sachstandanfrage zum Prüfungsbericht – Seite 8 unten bis 9 - durch den LRH NRW an den Landtag NRW vom 28.02.2020 - s.u. Vorlage 17/3087 (PDF, 5 Seiten,~70kB)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3087.pdf
… Der WDR hat sich seit der Stellungnahme vom 20. Mai 2019 hinsichtlich der von ihm angestrebten Prüfungen nicht geäußert.