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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2019 => Thema gestartet von: Uwe am 24. Oktober 2019, 00:37
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"Journalistisch geht nichts verloren"
"Abendschau": RBB spart sich am Wochenende die Sprecher
Quelle: DWDL 23.10.2019 von Timo Niemeier
Zum Jahreswechsel kommt es bei der "Abendschau" des RBB zu Veränderungen, künftig gibt es am Wochenende keine Nachrichtensprecher mehr. Dadurch spart man vor allem Kosten, beim Sender erhofft man sich aber auch "interessante Impulse".
[…] Der Grund für die Veränderung ist naheliegend: Genauso wie alle anderen Sender der ARD muss man auch beim RBB sparen. Und der Wegfall des Nachrichtensprechers spart Geld. "Aber wir versprechen uns auch interessante Impulse, am insgesamt nachrichtenärmeren Wochenende Erfahrungen mit dieser dynamischen, neuen Präsentationsform zu sammeln", so der Sprecher gegenüber der "BZ". In der neuen Form seien die Nachrichten zudem im Netz besser einsetzbar. "Journalistisch geht dadurch nichts verloren." […]
weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/74632/abendschau_rbb_spart_sich_am_wochenende_die_sprecher/ (https://www.dwdl.de/nachrichten/74632/abendschau_rbb_spart_sich_am_wochenende_die_sprecher/)
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Spart man sich damit auch die Zusatzpensionen?
Ich meine, bekommt dann Frau Schlesinger später nicht täglich 500 Euro Zusatzpension sondern nur noch von Montag bis Freitag und muß den Tausi sausen lassen und von Wasser und hartem Schwarzbrot darben, während sich die anderen Brötchen und Kuchen leisten?
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Immer sofort die Jura-Verwertbarkeit drankleben:
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Der RBB ist insoweit nun nur noch fast wie Tageszeitung, reduziert also die vom BVerfG als Rettung des dummen Volkes gepriesene Leitwirkung. Nach Wettbewerbsrecht und EU-Abkommen usw. geht das ja nun gar nicht mehr.
Ein Nachrichtensprecher für ein Wochenende, wenn richtig optimiert, das geht für 0,00x_? Prozent vom Budget. Wer nur noch protzen kann oder Klappe zu, der verliert die Legitimation des BVerfG, weil total kommerzialisiert.
Wann gibt es die meisten Zuschauer: Am Wochenende. Wenn die Wochenend-Zuschläge machen, dass man das vermeidet, auch wieder Verlust der BVerfG-Legitimation. Denn das ist buchhalterische Bürokratisierung der Ausgaben und Priorisierung des freien Wochenendes für das Personal, also das Gegenteil der Priorisierung des Bildungsauftrags.
Wenn schon sparen, dann kann man ja gleich beginnen bei den Rundfunkräten. Wieso gibt es Geld für Nichtanwesende der Sitzungen und wohl auch Geld für Stellvertreter, die so gut wie nie kommen?
(Wie genau das beim RBB gehandhabt wird, habe ich allerdings hier nicht geklärt.)
Und, ja, die gesamte Gehaltspyramide ist nach öffentlichem Recht zusammenzustauchen, siehe Deutsche Welle, und schon sind rund 100_? Millionen jährlich mehr im Topf. Wetten, dass das für den Wochenenddienst als Honorarköder reicht?
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Ausgerechnet bei den Nachrichten, wo selbst ich ja noch einen gewissen Sinn der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender sehen würde, soll gespart werden!? Angesichts des irren Geldvolumens, das zur Verfügung steht und locker die Haushalte einiger Staaten in der Welt übertrifft, ist das doch völlig Panne!
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M. E. sollte man sich lieber dem "Moderator" sparen, der die Beiträge ankündigt und Interviews im Studio führt. Eine Nachricht ist kein Interview und braucht auch keines. Es genügt, wenn man bekannt gibt, was wo passiert ist und wer wann sich wie und so geäußert hat. Es ist völlig entbehrlich, dass man sich per "Schalte" den gleichen Kram nochmals von der betreffenden Person bestätigen lässt. Wie auch die ewig gleichen Szenen von Politikern, die aus Flugzeugen steigen, sich begrüßen und an zwei Pulten stehen irgendwelche Nichtigkeitennaustauschen. Es braucht auch keine Torszenen, die Einblendung der Ergebnisse genügt. So könnte man in der Zeit über viel mehr Ereignisse berichten, womöglich sogar einmal etwas über Erdteile und Länder, von denen man bisher fast nicht in den Nachrichten hört.
M. Boettcher
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@drboe - in der Klageschrift einer Person X steht im gleichen Sinn:
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Die Nicht-Intelligenz des Staatsfernsehens:
Um Wichtiges zu ermitteln und dann zu vertiefen, genüge 1 Minute Durchsicht von z.B. FAZ, WELT usw., aber 30 Min. TV - wenn überhaupt Wichtiges da vorkommt.
Also Intelligenz-Faktor pro Zeiteinsatz höchstens 3 % bei fiktiver Annahme von: "FAZ=100%".
Aber wir haben da ein völlig andersartiges Problem: Die wohl meisten Menschen wollen einen menschlichen Mittler beim Gewinnen von Information und überhaupt - die "Lehrer-Funktion". Wieso? Das ist ein "unendliches Thema" - können wir in diesem Thread allenfalls mit kurzen Sätzen oder gar nicht behandeln, weil OFF TOPIC.
Laut BVerfG soll das Staatsfernsehen ARD, ZDF,... vor allem in diesem traditionellen Sinn der "Lehrer-Funkion" tätig sein.
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Jedenfalls meine ich diese reichlich patriarchalische antiquierte Überlegenheits-Vision der "Akademiker" gegenüber den "bildungsbedürftigen Bürgern" selbst aus neuesten Entscheiden BVerfG - z.B. 2018 - herauszulesen. Ob diese Senioren-Akademiker gar nicht merken, dass dies heutzutage im Internet-Zeitalter nur noch als total antiquiert gesehen werden kann?
@ope hat es auf den Punkt gebracht: Ausgerechnet das, was im Sinn von BVerfG dennoch immerhin ein wenig Sinn abgibt, wird schrittweise weg amputiert.
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Damit wird dieser Vorgang beim RBB ein geeigneter zusätzlicher Einwand von Nichtzuschauern bei der Verweigerung der Rundfunkabgabe. Dieser Grund allein kann kein Verweigerungsrecht auslöse. Wenn es aber 30 oder mehr Gründe sind in Schriftsätzen des Verweigerers, dann kumuliert sich das durchaus zu einem rechtlich vertretbaren Verweigerungsrecht.
Nur schade, dass es für den konkreten Vorgang auf den RBB begrenzt ist. Einwendungen, die nicht bundesweit wirken, sind unergiebig, weil sie unseren Kampf gegen den meines Erachtens vorliegenden Politik- und Justizskandal zu sehr arbeitstechnisch belasten. Es kann für die bundesweite Streitführung das RBB-Vorkommnis aber immerhin als beweiskräftige Ausformumg des bundesweiten Gesamtproblems eingebracht werden:
Vom BVerfG-Auftrag wird zunehmend der Pflichtenteil gelöscht,
nur der Privilegienteil (darf man es "Pfründe" nennen?) ist zunehmend noch Thema der Lobby-Aktionen für ARD, ZDF, ...
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Nur schade, dass es für den konkreten Vorgang auf den RBB begrenzt ist.
Da es Landesrecht ist, darf man sich in der Region Brandenburg und Berlin durchaus auf den RBB konzentrieren und dabei den Streit um das Einhalten gültigen (!) Rechts so ausformulieren, daß die Materialien bei ausreichender Zuleistung von Streitern anderer Bundesländer verwendet werden können?