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Titel: MDR-Justitiar: „Die nicht tolerablen Äußerungen im Netz nehmen deutlich zu“
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. Oktober 2019, 20:58
medienpolitik.net, 21.10.2019

MDR geht juristisch gegen Anfeindungen gegenüber Mitarbeitern vor – acht Anzeigen in letzten Monaten

Interview mit Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR

Zitat
Wie die meisten Medien sieht sich auch der MDR mit immer bedrohlicheren Reaktionen von Zuschauerinnen und Zuschauern konfrontiert. Nach Auskunft von Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR, ist die Zahl der juristisch relevanten Fälle in der jüngeren Vergangenheit deutlich angestiegen. Aktuell prüfe der MDR zum Teil täglich mehrere Fälle. „Wenn dies geboten ist, bringen wir die Fälle zur Anzeige. Dies ist in den vergangenen Monaten in acht Fällen geschehen“, betont Schröder. Die Grenze zu juristisch nicht relevanten Äußerungen bilden die Normen des Strafgesetzbuches. Bereits Artikel 5 des Grundgesetzes mache deutlich, dass die Meinungsfreiheit ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre findet. Man habe unter anderem eine Anlaufstelle in der Juristischen Direktion etabliert, an die sich die Mitarbeiter mit gegen sie gerichteten Äußerungen wenden können. Hier werde rasch und professionell die rechtliche und insbesondere strafrechtliche Relevanz der Äußerungen geprüft .
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/10/die-nicht-tolerablen-aeusserungen-im-netz-nehmen-deutlich-zu/ (https://www.medienpolitik.net/2019/10/die-nicht-tolerablen-aeusserungen-im-netz-nehmen-deutlich-zu/)
Titel: Re: MDR-Justitiar: „Die nicht tolerablen Äußerungen im Netz nehmen deutlich zu“
Beitrag von: pinguin am 22. Oktober 2019, 21:46
Zitat
Nach Auskunft von Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR, [...] „ Bereits Artikel 5 des Grundgesetzes mache deutlich, dass die Meinungsfreiheit ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre findet. [...] .
Ist wirklich schön zu lesen, daß die das wissen, da sich ja auch die Rundfunkfreiheit auf Art. 5 GG stützt.

Allgemeine Gesetze, wie die EMRK mit ihrem Art. 10, begrenzen die Freiheit des Rundfunks und untersagen dem Rundfunk, auf dem Wege staatlichen Zwangs zu jenem Bürger vordringen zu dürfen, der von ihnen rein gar nix wissen will.
Titel: Re: MDR-Justitiar: „Die nicht tolerablen Äußerungen im Netz nehmen deutlich zu“
Beitrag von: Bürger am 22. Oktober 2019, 22:33
...weitere Infos zum regulären "Verwaltungsschriftverkehr" mit "Honorarprofessor" unterzeichnenden
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html

Herrn "Prof. Dr. Dr. Dr. Meinungsfreiheitsretter" siehe u.a. auch unter
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.0.html

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