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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: hulk02 am 07. Oktober 2019, 18:33

Titel: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?
Beitrag von: hulk02 am 07. Oktober 2019, 18:33
Hallo liebe Community,

Person A hat am 28.06.2019 in elektronischer Form (E-Mail) mit einer digitalen Unterschrift gegen den Festsetzungsbescheid widersprochen.
Den Widerspruch hat er mit Vorlagen hier aus dem Forum zusammengestellt. Vielen Dank an dieser Stelle an Alle.

Am 02.10.2019 erhielt er hierzu eine Rückmeldung. siehe Anhang.

Person A ist mit seinem Latein am Ende und weiß nicht, was der nächste Zug wäre.

Macht es Sinn, auf dieses Schreiben zu reagieren?

Lieben Dank im Voraus
Hulk02


Edit "Bürger":
Anhang musste gelöscht/ ersetzt werden, da die "Anonymisierung" mit jedem beliebigen PDF-Reader entfernt werden kann. Anonymisierungen sind immer vollständig und irreversibel vorzunehmen!!!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?
Beitrag von: Bürger am 08. Oktober 2019, 02:01
Auf den ersten Blick scheint das nun wahrlich nicht neu, sondern altbekannt ;) siehe u.a. beginnend unter

"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Eine etwaige Reaktion auf dieses Schreiben wäre u.a. abhängig vom genauen Inhalt des Widerspruchs und aller etwaigen Anträge - und an wen genau ("Landesrundfunkanstalt"? "Beitragsservice"?) diese gerichtet waren/ gesendet wurden.

Jedenfalls konnte dem Schreiben erst einmal nicht entnommen werden, dass es ein Problem mit der elektronischen Einreichung des Widerspruchs einschl. digitaler Signatur gäbe.
Titel: Re: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?
Beitrag von: volkuhl am 08. Oktober 2019, 07:05
Ganz einfache Formel:

kein Rechtsbehelf? - keine Relevanz!

Verbalfurz der Maschine.
Titel: Re: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 08. Oktober 2019, 08:28
Das Schreiben aber trotzdem aufheben, das könnte im Klageverfahren spannend werden, wird doch hier zugegeben, daß man für den Einzug der Beiträge beauftragt sei - nicht für deren Festsetzung!

Damit würde ja indirekt zugegeben,daß der erlassene Bescheid rechtswidrig ist, wenn er denn aus der MASCHINE stammt...
Titel: Re: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?
Beitrag von: hulk02 am 08. Oktober 2019, 12:32
Vielen lieben Dank für die Antworten.

Der Vollständigkeit halber wurde der Widerspruch hochgeladen.

Bzgl. der Arbeitslosigkeit: Person A fängt zum 01.01.2020 als IT'ler wieder an. Er hat mit dem "Angebot" gepokert - ist wohl nicht ganz aufgegangen =)
Anzumerken wäre, dass er vor einigen Wochen mit der Freundin zusammen gezogen ist. Seine neue Anschrift hat er dem Beitragsservice nicht mit geteilt.
Der Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben. Sie ist Studentin und ist somit von den Gebühren befreit.
Sollte man in der aktuellen Situation dem Beitragsservice die neue Anschrift mitteilen?


Edit "Bürger":
Dokumente/ Anhänge vorerst nicht freigeschaltet.
Bei (insbes. eigenen) textlichen Vorlagen bitte gleich als Vollzitat zitieren.
Das erleichtert die Diskussion.
Hinweis zur Unterschrift: Die Erfordernis einer "zertifizierten digitalen Signatur" bei Einreichung eines Widerspruchs auf "elektronischem Wege" heißt nicht, dass einfach nur "mit Computer"/ "digitalem Stift" usw. zu unterschreiben, sondern hat weitergehende besondere Form-Anforderungen. Einreichung von Widersprüchen per EMail ist daher ein Wagnis, von welchem abgeraten wird. Dies wurde bereits andernorts im Forum behandelt. Bitte Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen.
Titel: Re: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?
Beitrag von: Kurt am 08. Oktober 2019, 12:42
Neue Wohnung an neuer Adresse? Dann wurde dies bereits "anlassbezogen" - gestützt auf "Meldedatenlandesverordnung" - dem BS mitgeteilt.
Titel: Re: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?
Beitrag von: drboe am 08. Oktober 2019, 18:43
Sie  ist Studentin und ist somit von den Gebühren befreit.

Der Status "Student" reicht nicht für eine Befreiung. Zudem sind nicht alle, die mit einer befreiten Person zusammen leben, automatisch auch befreit. Da man mit einer Freundin nicht verwandt ist, will der BS ziemlich sicher Kohle sehen.

M. Boettcher