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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Nerv! am 07. Oktober 2019, 10:36
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Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, dass fiktive Person N innerhalb des Ortes umgezogen ist und dabei vergessen hat, sich auf der Stadt umzumelden.
Nun könnte es ja sein, dass von o.g. fiktiver Person der Führerschein abgelaufen ist.
Was ist nun, wenn Person N einen neuen Führerschein beantragt?
Wird das irgendwie an den Beitragsservice mitgeteilt?
Muss die neue Adresse angegeben werden? Weil die Adresse steht ja nicht auf dem Führerschein...
Schon mal danke für eure Antworten.
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Naja, wenn Person N sich nicht umgemeldet hat, wird die alte Adresse noch im PA stehen und nur diese würde beim nächsten Datenabgleich übermittelt. Ein neuer Führerschein wird noch kein Grund dafür sein, Daten zu übermitteln.
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Ok, danke für deine Antwort.
Was ist, wenn der PA von Person N ist natürlich auch noch zeitgleich mit dem Führerschein abgelaufen ist? Reicht es, wenn dann nur der - noch gültige - Reisepass (hier ist ja keine Adresse eingetagen) zur Beantragung des neuen Führerscheins mitgenommen wird?
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Ich denke, dass dafür der PA benötigt wird. Wenn es Person N darum geht, die neue Adresse zu verheimlichen, darf sie die neue Adresse halt nicht mitteilen. Dies wäre aber, soviel ich weiß, eine Ordnungswidrigkeit, :police: