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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 23. September 2019, 20:39
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
Drucksache 17/7203, 03.09.2019
Gesetzentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2020)
A Problem
[…]
Das Amt der Direktorin bzw. des Direktors der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen bedarf einer zeitgemäßen und aufgabengerechten Vergütung. Diese muss das Engagement und den Aufwand, die mit der Wahrnehmung neuer Aufgaben, insbesondere mit Blick auf den wachsenden Bedarf an Abstimmung und Koordination auf europäischer Ebene, verbunden sind, angemessen einbeziehen können. Zudem besteht bei der Landesanstalt für wachsende Aufgaben, insbesondere in der Förderung von Medienkompetenz, ein zusätzlicher Finanzbedarf.
B Lösung
[…]
Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Es wird ermöglicht, dass das zusätzliche Engagement der Direktorin bzw. des Direktors der Landesanstalt für Medien NRW auch über die bisher vorgesehene Deckelung hinaus gesondert vergütet werden kann.
Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“
Der Landesanstalt für Medien NRW werden mehr finanzielle Möglichkeiten gegeben, indem der Vorwegabzug in § 47 Satz 1 WDR - Gesetz entsprechend abgesenkt wird.
C Alternativen
Keine.
[…]
G Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte
Keine.
[…]
Download des Originaldokuments (pdf, ~248 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/7203|00000|00000
Anmerkung:
Die Landesmedienanstalten werden über den Rundfunkbeitrag finanziert.
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
Drucksache 17/7203, 03.09.2019
Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2020)
A Problem
[…]
Das Amt der Direktorin bzw. des Direktors der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen bedarf einer zeitgemäßen und aufgabengerechten Vergütung.
[...]
G Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte
Keine.
Läuft das immer so ab? Darf der Urheber dieses Unsinns da reinschreiben was er will oder ist ein Gesetz angreifbar, das auf falschen Informationen für ein Parlament beruht? >:D
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Die Information ist nicht falsch.
Es wird nur eine interne Verteilungsregelung verändert. Von 50/50 auf 55/45.
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Realitas ist das die Position des Behördenleiters einer Aufsichtsbehörde -- damit wäre eigentlich klar, es gibt auch nur nach Tarif, wie bei anderen Behörden!
Diese Höhe der Vergütung wäre nicht funktionserforderlich...
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Diese Höhe der Vergütung wäre nicht funktionserforderlich...
Die Höhe über dem Vergütungsansprich eines Behördenleiters wäre nicht funktionserforderlich.
Aber wenn interessiert es schon.
Adonis
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Die Information ist nicht falsch.
Es wird nur eine interne Verteilungsregelung verändert. Von 50/50 auf 55/45.
So einfach ist das nicht. Die KEF hat das letzte Mal gefordert, die Mittel der Landesmedienanstalten zu kürzen. So kann man natürlich keinen höheren Zwangsbeitrag fordern. Was tut man also? Man schiebt ihr statt einer Kürzung 10% mehr Geld zu, erhöht sich die Gehälter kräftig und schon ist das Geld beim WDR und der Landesmedienanstalt wieder knapp und ein höherer Zwangsbeitrag steht an, weil man sonst vorm BVerfG klagen wird, man sei unterfinanziert. So läuft das!