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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2019 => Thema gestartet von: DumbTV am 18. September 2019, 12:58
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spiegel.de, 18.09.2019
Intendanten-Konferenz
Tom Buhrow wird ARD-Vorsitzender
Seit 2013 ist er Intendant des WDR. Nun wird Tom Buhrow nächster ARD-Vorsitzender - und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds. Er wird vor allem den digitalen Wandel vorantreiben müssen.
Der WDR-Intendant Tom Buhrow (60) wird nächster ARD-Vorsitzender. Zum Jahreswechsel übernimmt er das Amt von Ulrich Wilhelm. Das hat die ARD-Hauptversammlung beschlossen, wie der öffentlich-rechtliche Senderverbund am Mittwoch mitteilte. […]
Eine der Hauptaufgaben von Buhrow als ARD-Vorsitzender wird es sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. […] um mit den großen internationalen Streaming-und-Social-Media-Plattformen mithalten zu können.
[…]
Weiterlesen unter:
https://www.spiegel.de/kultur/tv/tom-buhrow-wdr-intendant-wird-ard-vorsitzender-a-1287369.html
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Eine der Hauptaufgaben von Buhrow als ARD-Vorsitzender wird es sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. […] um mit den großen internationalen Streaming-und-Social-Media-Plattformen mithalten zu können.
[…]
Hieran muss sich die Frage anschließen, ob es
a) Sinn, Zweck, Auftrag und verhältnismäßig ist, dass ein deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit "großen internationalen Streaming-und-Social-Media-Plattformen mithalten" können muss, sprich nicht mehr nur den (ebenso fraglichen) "inländischen Wettbewerb" mit den Privatsendern vorgibt, sondern nun offiziell sich in den "internationalen Wettbewerb"
b) dafür eine "besondere Finanzierungsverantwortung" von "Wohnungsbewohnern" mittels einer "Wohnungsnutzungsgebühr" bestehen kann.
Fiktive Personen A-Z würden dies wohl strikt verneinen.
Es ist - hier das pure, verselbständigte und größenwahnsinnige - Selbsterhaltungs-, Selbstbehauptungs- und Ausweitungsbestreben, welches schon vom BVerfG beschrieben wurde - siehe u.a. unter
BVerfGE 87, 181 - 206, 7. Rundfunkurteil
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 06. Oktober 1992
- 1 BvR 1586/89 -, Rn. (1-94),
http://www.bverfg.de/e/rs19921006_1bvr158689.html
Rn. 82
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern [sic!] aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann. Das gilt erst recht unter den Bedingungen des Wettbewerbs mit privaten Veranstaltern, die sowohl in der Beschaffung ihrer Gelder als auch in der Gestaltung ihrer Programme freier [sic!] sind.
...welchem aber augenscheinlich bislang seitens der Aufsichtsbehörden (Bundesländer) schlicht keine effektiven Grenzen gesetzt wurden und immer noch werden.
Siehe u.a. auch unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
sowie auch
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947
Zum Thema Verhältnismäßigkeit siehe u.a. unter
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Geeignetheit/Erforderlichkeit/Angemessenheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31151.0.html
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Ganz fiktive Personen AA-ZZ sagen auch NEIN dazu.
Gehören "große internationale Streaming-und-Social-Media-Plattformen" zur Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der ja auch sehr gerne als Begründung für den Rundfunkbeitrag herhalten muß???
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Eine der Hauptaufgaben von Buhrow als ARD-Vorsitzender wird es sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. […] um mit den großen internationalen Streaming-und-Social-Media-Plattformen mithalten zu können.
[…]
Es kann und darf nicht Aufgabe eines nationalen Rundfunks sein, mit internationalen, milliardenschweren Film und Streamingangeboten "standzuhalten".
Da bin ich der Meinung, bewegen wir uns aber ganz weit weg von dem eigentlichen Ansinnen des ÖRs, der unabhängig und staatsfern gewisse Angebote ohne willentliche Abnahmeverplfichtung, aber dennoch zu bezahlende "Angebote" anbieten soll.
Dieser Koloss hätte vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden müssen, denn nun machen sich diese Herrschaften erst so richtig breit.
Und irgendwann heißt es dann, da wir ja alles national bekommen (könn(t)en), brauchen wir keine anderen Angebote mehr, und schwuppdiwupp ist Zensur mit ihm Spiel.
Niemand hat die Absicht, einen gesteuerten und manipulierten (manipilativen) Rundfunk anzubieten.
In diesem Sinne
Adonis
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In einem Bundesland muss man den Umschwung schaffen. Der Rest regelt sich dann von alleine.
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Hieran muss sich die Frage anschließen, ob es
a) Sinn, Zweck, Auftrag und verhältnismäßig ist, dass ein deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit "großen internationalen Streaming-und-Social-Media-Plattformen mithalten" können muss, sprich nicht mehr nur den (ebenso fraglichen) "inländischen Wettbewerb" mit den Privatsendern vorgibt, sondern nun offiziell sich in den "internationalen Wettbewerb"
b) dafür eine "besondere Finanzierungsverantwortung" von "Wohnungsbewohnern" mittels einer "Wohnungsnutzungsgebühr" bestehen kann.
Fiktive Personen A-Z würden dies wohl strikt verneinen.
Mit ca. 6,3 Milliarden Euro Budget für die ARD-Anstalten, ist die ARD der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter weltweit. Beim Budget ist man Big-Player, dies möchte man wohl auch in den Zuschauerzahlen manifestieren. Das Quotendiktat geht einfach so weiter. Früher waren die Privaten der Gegner, heute sind es Amazon, Netflix und Co.. Dies hat leider nichts mehr mit dem Grundgedanken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun. Auch wenn man weiter meint, man sei noch demokratisch relevant.
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Eine der Hauptaufgaben von Buhrow als ARD-Vorsitzender wird es sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. […] um mit den großen internationalen Streaming-und-Social-Media-Plattformen mithalten zu können.
[…]
Hieran muss sich die Frage anschließen, ob es
a) Sinn, Zweck, Auftrag und verhältnismäßig ist, dass ein deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit "großen internationalen Streaming-und-Social-Media-Plattformen mithalten" können muss, sprich nicht mehr nur den (ebenso fraglichen) "inländischen Wettbewerb" mit den Privatsendern vorgibt, sondern nun offiziell sich in den "internationalen Wettbewerb"
b) dafür eine "besondere Finanzierungsverantwortung" von "Wohnungsbewohnern" mittels einer "Wohnungsnutzungsgebühr" bestehen kann.
Auch wenn ich der Aussage zustimme, dass es nicht die Aufgabe der ÖR-Anstalten ist sich dem internationalen Wettbewerb zu stellen, so möchte ich doch auf zwei Tatsachen hinweisen.
1. handelt es sich bei der entsprechenen Aufgabenzuweisung um eine Aussage von Spiegel Online, nicht um eine der ARD oder Tom (Thomas) Buhrow.
2. ist das Zitat mit dieser Aussage entstellend so verkürzt, dass der Eindruck entsteht, T. Buhrow hätte sich diese Aufgabe quasi auf die Fahnen geschrieben. Ein Eindruck, der durch die Hervorhebung der vom Spiegel definierten "Aufgabe" noch verstärkt wird. Dieser Satz bei Spiegel Online bezieht sich aber nicht einmal direkt auf Buhrow. Tatsächlich befindet sich diese eher im Kontext zum jetzigen ARD-Vorsitzenden. Das Zitat lautet vollständig:
Eine der Hauptaufgaben von Buhrow als ARD-Vorsitzender wird es sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. Sein Vorgänger Wilhelm hatte dazu immer wieder Vorschläge gemacht, zum Beispiel regte er die Gründung einer europäischen Mega-Mediathek an, um mit den großen internationalen Streaming- und Social-Media-Plattformen mithalten zu können.
Es mag sein, dass die ARD und T. Buhrow die vom Spiegel behauptete Aufgabe für sich reklamieren. Auf einer aktuellen entsprechenden Aussage des designierten ARD-Vorsitzenden basieren sie erkennbar nicht.
M. Boettcher
Edit "Bürger":
Danke für die Präzisierung. Entsprechende Textteile der schnelleren Erfassbarkeit noch hervorgehoben.
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Dem seinerzeitigen Vernehmen offizieller Nachrichten von Medienkundigen nach (anlässlich der Bestätigung im Amt als WDR-Intendant 2017/2018) war die Erfolgsbilanz dieses Herrn Buhrow (sicherlich von der eigenen finanziellen abgesehen) ja bisher schon nicht besonders beeindruckend.
Muss nun nur irgendwie Kaiser Wilhelm (als ehem. offizieller Chefagitator der Bundesregierung) aus der Schusslinie gebracht werden - oder haben jetzt überdies in Zeiten der Postmoderne auch bisherige elementare verwaltungswissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten des berühmten Peter-Prinzips ihre Gültigkeit eingebüßt :->>> ?.