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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: volkuhl am 13. September 2019, 17:08

Titel: Weiterhin: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: volkuhl am 13. September 2019, 17:08
Zitat aus einer fiktiv aktuellen "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom 11.09.2019:

Zitat
...
Rundfunkgebühren werden nach § 3 Abs. 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetz (RdFunkStVtrG BR, Berem.GBl. 1991,273) vollstreckt.
...

Bereits vor einem Jahr fand man zu genau diesem Passus im Forum dieses:
Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27972.0.html

Also alles vergebliche Liebesmüh, da sich eh niemand darum schert? Einzige Änderung bis dato: neue Landesregierung... Und der "Rundfunkbeitrag" ist auch nach über sechs Jahren noch eine Gebühr?!?