gez-boykott.de::Forum
		Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: volkuhl am 13. September 2019, 17:08
		
			
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				Zitat aus einer fiktiv aktuellen "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom 11.09.2019:
 
 ...
 Rundfunkgebühren werden nach § 3 Abs. 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetz (RdFunkStVtrG BR, Berem.GBl. 1991,273) vollstreckt.
 ...
 
 
 Bereits vor einem Jahr fand man zu genau diesem Passus im Forum dieses:
 Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27972.0.html
 
 Also alles vergebliche Liebesmüh, da sich eh niemand darum schert? Einzige Änderung bis dato: neue Landesregierung... Und der "Rundfunkbeitrag" ist auch nach über sechs Jahren noch eine Gebühr?!?